Familienversicherung Kind: Diese Regeln gelten

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Familienversicherung Kind: Diese Regeln gelten

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Die Familienversicherung ermöglicht dir, dein Kind ohne eigenen Krankenversicherungsbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mitzuversichern. Dafür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Entscheidend sind vor allem das Alter, das eigene Einkommen deines Kindes, der Versicherungsstatus beider Eltern und der Wohnsitz.

Was ist die Familienversicherung?

Die Familienversicherung ist eine beitragsfreie Mitversicherung von Angehörigen in der GKV. Neben Kindern können unter bestimmten Voraussetzungen auch Ehe- oder eingetragene Lebenspartner sowie Stief- und Pflegekinder berücksichtigt werden. Dein Kind erhält dabei keinen eigenen kostenpflichtigen Versicherungsvertrag, sondern ist über deine Mitgliedschaft abgesichert.

Eine solche beitragsfreie Mitversicherung gibt es in dieser Form nur in der GKV. In der privaten Krankenversicherung (PKV) braucht jedes Familienmitglied grundsätzlich einen eigenen Vertrag und zahlt einen eigenen Beitrag.

Voraussetzungen für die Familienversicherung deines Kindes

Damit dein Kind familienversichert werden kann, müssen insbesondere diese Bedingungen erfüllt sein:

  • Du bist Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse.
  • Dein Kind hat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
  • Dein Kind ist nicht selbst versicherungspflichtig, etwa durch eine Beschäftigung.
  • Es übt keine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit aus.
  • Das eigene Einkommen bleibt innerhalb der jeweils geltenden Grenze.

Eine eigene Pflichtversicherung geht der Familienversicherung vor. Das kann beispielsweise bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder in bestimmten anderen gesetzlich geregelten Fällen gelten. Auch besondere Statusgruppen wie Beamte, Richter oder Soldaten unterliegen eigenen Regelungen, die eine Familienversicherung ausschließen können.

Ob dein Kind tatsächlich die Voraussetzungen erfüllt, prüft deine Krankenkasse. Das gilt besonders, wenn ein Elternteil privat versichert ist, die Eltern getrennt leben oder mehrere Einkommensarten zusammenkommen.

Altersgrenzen: Wie lange bleibt dein Kind versichert?

  • Bis zum 18. Geburtstag: Eine Familienversicherung ist grundsätzlich möglich, sofern die übrigen Bedingungen erfüllt sind.
  • Bis zum 23. Geburtstag: Eine Verlängerung kann insbesondere während der Schulzeit oder bei fehlender Erwerbstätigkeit infrage kommen.
  • Bis zum 25. Geburtstag: Während einer Schul- oder Berufsausbildung sowie eines Studiums kann die Mitversicherung häufig fortbestehen.

Bestimmte Zeiten eines anerkannten Wehr- oder Freiwilligendienstes können die Altersgrenze verschieben. Dafür benötigt die Krankenkasse in der Regel entsprechende Nachweise. Bei einem Studienbeginn kann eine Immatrikulationsbescheinigung erforderlich sein; bei einer Ausbildung kommen etwa der Ausbildungsvertrag oder eine Bescheinigung des Ausbildungsbetriebs infrage.

Bricht dein Kind die Ausbildung oder das Studium ab, wechselt es die Ausbildungsstätte oder legt es eine längere Pause ein, solltest du die Krankenkasse zeitnah informieren. Ob der Versicherungsschutz weiterläuft, hängt von der konkreten Situation ab.

Einkommen des Kindes: Welche Grenze gilt?

Das eigene Einkommen deines Kindes darf die gesetzliche Grenze für die Familienversicherung nicht überschreiten. Im Ausgangstext wird dafür eine allgemeine Grenze von 565 Euro monatlich genannt. Da sich Grenzwerte ändern und die Berechnung von der Einkunftsart abhängt, solltest du den aktuell geltenden Betrag vor einer Entscheidung direkt bei deiner Krankenkasse prüfen.

Berücksichtigt werden können unter anderem:

  • Arbeitsentgelt aus Beschäftigungen oder Nebenjobs
  • Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
  • Renten oder vergleichbare Einnahmen
  • Kapitalerträge
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Einmalige Zahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Boni oder andere Sonderzahlungen können die Prüfung beeinflussen. Ob eine kurzfristige Überschreitung unschädlich bleibt, hängt von den gesetzlichen Vorgaben und der Bewertung durch die Krankenkasse ab. Melde relevante Änderungen deshalb möglichst sofort. Sonst kann die Kasse den Versicherungsstatus rückwirkend prüfen und Beiträge nachfordern.

Für Minijobs gelten besondere Regeln und regelmäßig angepasste Grenzwerte. Der Ausgangstext nennt hierfür unterschiedliche Beträge aus verschiedenen Jahren. Diese Angaben sollten nicht ungeprüft übernommen werden. Entscheidend ist, welche Grenze zum Zeitpunkt der Beschäftigung gilt und ob weitere Einkünfte hinzukommen.

Zählt Elterngeld als Einkommen?

Elterngeld wird im Ausgangstext als nicht anrechenbares Einkommen für die Familienversicherung genannt. Der Bezug von Elterngeld allein beendet die Familienversicherung deines Kindes daher nicht. Andere Einkünfte, eine eigene Versicherungspflicht oder eine Beschäftigung können den Status jedoch weiterhin beeinflussen.

Wenn ein Elternteil privat versichert ist

Sind beide Eltern gesetzlich versichert, kann das Kind in der Regel über einen der beiden Elternteile familienversichert werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Ist ein Elternteil privat und der andere gesetzlich versichert, gelten zusätzliche Einschränkungen. Das Einkommen des privat versicherten Elternteils und der Vergleich mit dem Einkommen des gesetzlich versicherten Elternteils können entscheidend sein. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ist eine beitragsfreie Familienversicherung des Kindes dann ausgeschlossen.

Bei zwei privat versicherten Eltern gibt es keine kostenlose gesetzliche Familienversicherung. Für das Kind kommt dann grundsätzlich eine eigene private Absicherung oder – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – eine eigene Mitgliedschaft in der GKV infrage. Lass diese Konstellation vorab von der Krankenkasse prüfen.

Trennung, unverheiratete Eltern und Anmeldung

Eine Trennung oder fehlende Heirat schließt die Familienversicherung nicht automatisch aus. Maßgeblich bleiben der Versicherungsstatus der Eltern, der Wohnsitz des Kindes, die Unterhaltsverhältnisse und die übrigen gesetzlichen Bedingungen. Bei getrennt lebenden Eltern sollte die Krankenkasse prüfen, über welchen Elternteil die Mitversicherung erfolgen kann.

Für Stiefkinder und Enkelkinder kann eine Familienversicherung unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Häufig muss nachgewiesen werden, dass du das Kind überwiegend unterhältst. Dafür können etwa Unterlagen zur Haushaltszugehörigkeit und zu Unterhaltsleistungen erforderlich sein.

Die Familienversicherung wird nicht allein durch die Geburt oder eine Änderung der Lebenssituation wirksam. Du musst dein Kind bei deiner gesetzlichen Krankenkasse anmelden. Je nach Fall verlangt die Kasse unter anderem:

  • Geburtsurkunde oder einen vergleichbaren Nachweis
  • Nachweise zum Wohnsitz
  • Immatrikulationsbescheinigung oder Ausbildungsnachweis
  • Angaben und Belege zu Einkommen und Beschäftigung
  • gegebenenfalls Unterlagen zum Versicherungsstatus des anderen Elternteils

Viele Krankenkassen ermöglichen den Antrag online, per App, telefonisch oder schriftlich. Lass dir bestätigen, ab welchem Zeitpunkt dein Kind familienversichert ist, und teile spätere Änderungen ebenfalls mit.

Welche Leistungen erhält dein Kind?

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Familienversicherte Kinder erhalten die gesetzlich vorgesehenen Leistungen ihrer Krankenkasse. Dazu gehören je nach Anspruch unter anderem ärztliche und zahnärztliche Behandlungen, Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, notwendige Medikamente, Krankenhausbehandlungen sowie Heil- und Hilfsmittel.

Die konkrete Kostenübernahme richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und der Satzung der Krankenkasse. Zuzahlungen oder Kosten für Wahl- und Zusatzleistungen können anfallen. Eine private Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer oder eine Chefarztbehandlung ist beispielsweise nicht automatisch Bestandteil der GKV-Leistungen.

Mit der Krankenversicherung ist in der Regel auch die beitragsfreie Absicherung in der sozialen Pflegeversicherung verbunden, solange die Voraussetzungen der Familienversicherung bestehen. Die Leistungen der Pflegeversicherung hängen unter anderem vom festgestellten Pflegegrad ab.

Kinder mit Behinderung

Für ein Kind mit Behinderung kann die Familienversicherung über die üblichen Altersgrenzen hinaus möglich sein. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Behinderung bereits während des maßgeblichen Zeitraums eingetreten ist und das Kind wegen dieser Behinderung nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.

Die Krankenkasse entscheidet im Einzelfall und kann dafür ärztliche Gutachten, Bescheide des Versorgungsamts oder andere geeignete Nachweise verlangen. Ändert sich die Situation des Kindes, solltest du die Krankenkasse informieren.

Wann endet die Familienversicherung?

Die beitragsfreie Mitversicherung endet, wenn eine Voraussetzung wegfällt. Typische Gründe sind:

  • Das Kind erreicht die maßgebliche Altersgrenze.
  • Es überschreitet die geltende Einkommensgrenze dauerhaft oder in einer relevanten Konstellation.
  • Es nimmt eine versicherungspflichtige Beschäftigung auf.
  • Es beginnt eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit.
  • Eine Ausbildung oder ein Studium endet und es greift keine andere Verlängerung.
  • Die Voraussetzungen wegen des Versicherungsstatus der Eltern ändern sich.

Nach dem Ende braucht dein Kind eine eigene Absicherung. Je nach Situation kommen eine Pflichtversicherung über die Beschäftigung, eine studentische Krankenversicherung, eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV oder eine private Krankenversicherung infrage. Kümmere dich rechtzeitig darum, damit keine Versicherungslücke entsteht.

Was du jetzt prüfen solltest

  1. Ist mindestens ein Elternteil gesetzlich versichert?
  2. Lebt dein Kind in Deutschland?
  3. Wie alt ist dein Kind und befindet es sich in Schule, Ausbildung oder Studium?
  4. Welche Einkünfte und Beschäftigungen liegen vor?
  5. Ist ein Elternteil privat versichert oder lebt ihr getrennt?
  6. Sind alle Nachweise bei der Krankenkasse eingereicht?

Die Familienversicherung kann Familien finanziell entlasten, ist aber an gesetzliche Voraussetzungen gebunden. Bei Einkommensänderungen, Ausbildungswechseln, einer neuen Beschäftigung oder einer veränderten Familiensituation solltest du deine Krankenkasse unverzüglich informieren.

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Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

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Steven

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