Der Familienbonus Plus ist ein österreichischer Steuerabsetzbetrag für Eltern. Zusätzlich bieten viele Krankenkassen eigene Bonusprogramme an, die gesundheitsbewusstes Verhalten von Kindern und Familien belohnen. Beide Leistungen funktionieren unabhängig voneinander und müssen jeweils nach den geltenden Regeln beantragt werden.
Familienbonus Plus: Voraussetzungen und Höhe
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Den Familienbonus Plus kannst du für ein Kind beanspruchen, für das du Familienbeihilfe beziehst. Das Kind muss seinen ständigen Aufenthalt in der EU, im EWR oder in der Schweiz haben. Für Kinder außerhalb dieses Raums besteht nach den Angaben des Ausgangstextes kein Anspruch.
Bis zum 18. Geburtstag gilt der volle Betrag. Im Ausgangstext werden bis zu 2.000 Euro pro Jahr beziehungsweise rund 166,68 Euro pro Monat je Kind genannt. Danach ist weiterhin ein reduzierter Bonus möglich, wenn für das volljährige Kind weiterhin Familienbeihilfe bezogen wird, etwa während einer Ausbildung oder eines Studiums. Genannt werden bis zu 700 Euro pro Jahr beziehungsweise rund 58,34 Euro pro Monat.
- Familienbeihilfenbezug für das betreffende Kind ist die zentrale Voraussetzung.
- Die Höhe richtet sich nach dem Alter des Kindes.
- Nach dem 18. Geburtstag muss die Familienbeihilfe weiterhin bestehen.
- Der Bonus wird direkt von der Lohn- oder Einkommensteuer abgezogen.
Die genannten Beträge und Voraussetzungen solltest du vor der Antragstellung anhand der aktuellen Informationen der zuständigen österreichischen Behörden prüfen.
Wie wird der Familienbonus aufgeteilt?
Lebst du mit dem anderen Elternteil in einem gemeinsamen Haushalt, könnt ihr den Bonus grundsätzlich vollständig einem Elternteil zuordnen oder ihn hälftig aufteilen. Bei mehreren Kindern kann die Aufteilung je Kind unterschiedlich erfolgen. Welche Variante günstiger ist, hängt unter anderem von den jeweiligen Einkommen und der tatsächlichen Steuerlast ab.
Bei getrennt lebenden Eltern spielen zusätzlich der Bezug der Familienbeihilfe und Unterhaltszahlungen eine Rolle. Der unterhaltsleistende Elternteil kann den Bonus unter bestimmten Voraussetzungen für jene Monate geltend machen, in denen Unterhalt gezahlt wird. Dabei kann der Unterhaltsabsetzbetrag relevant sein. Auch neue Partner können unter bestimmten Voraussetzungen anspruchsberechtigt sein; für eine Lebensgemeinschaft wird im Ausgangstext eine Dauer von sechs Monaten im Kalenderjahr genannt.
Eine falsche Aufteilung kann zu einer Rückforderung oder Steuernachzahlung führen. Wenn sich deine Lebenssituation ändert, etwa durch Trennung, Wiederzusammenzug, eine neue Partnerschaft oder den Wegfall der Familienbeihilfe, musst du die Angaben prüfen und erforderliche Änderungen melden. Beim Arbeitgeber ist im Ausgangstext eine Meldung innerhalb eines Monats genannt.
Familienbonus beantragen: E30 oder L1k
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Monatliche Berücksichtigung über den Arbeitgeber
Wenn du die Entlastung bereits während des Jahres nutzen möchtest, kannst du den Familienbonus über deinen Arbeitgeber beantragen. Dafür wird das Formular E 30 verwendet. Der Arbeitgeber berücksichtigt den Bonus dann bei der Lohnverrechnung, wodurch monatlich weniger Lohnsteuer anfällt.
Der Arbeitgeberantrag gilt nach den Angaben des Ausgangstextes grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag. Besteht danach wegen des weiteren Familienbeihilfenbezugs noch ein Anspruch, musst du einen neuen Antrag stellen. Änderungen der Voraussetzungen solltest du dem Arbeitgeber unverzüglich beziehungsweise innerhalb der maßgeblichen Frist mitteilen.
Nachträgliche Geltendmachung über die Arbeitnehmerveranlagung
Alternativ kannst du den Familienbonus im jährlichen Steuerausgleich geltend machen. Dafür ist das Formular L1k vorgesehen. Dieser Weg kommt insbesondere infrage, wenn der Bonus bisher nicht oder nicht vollständig über die Lohnverrechnung berücksichtigt wurde.
Auch wenn du den Bonus bereits monatlich erhalten hast, musst du ihn in der Arbeitnehmerveranlagung angeben. Andernfalls kann es zu einer Rückforderung kommen. Hast du den Bonus zu Unrecht bezogen, kann eine Pflicht zur Arbeitnehmerveranlagung bestehen. Prüfe deshalb die Angaben sorgfältig und bewahre die erforderlichen Nachweise auf.
Wie stark wirkt sich der Bonus aus?
Der Familienbonus Plus mindert deine Steuer direkt. Die tatsächliche Entlastung kann jedoch geringer als der Höchstbetrag ausfallen, wenn du nur wenig Lohn- oder Einkommensteuer zahlst. Der Bonus kann deine Steuerlast höchstens bis auf null reduzieren. Im Ausgangstext wird außerdem der Kindermehrbetrag als mögliche zusätzliche Unterstützung für Eltern mit niedrigem Einkommen genannt. Dafür gelten eigene Voraussetzungen und Einkommensgrenzen.
Der Familienbonus Plus wurde 2019 eingeführt und ersetzte nach den Angaben des Ausgangstextes frühere steuerliche Entlastungen wie den Kinderfreibetrag und die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten. Er ist von der Familienbeihilfe abhängig. Der Kinderabsetzbetrag wird unabhängig davon gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt.
Kinderbonusprogramme der Krankenkassen
Zusätzlich zum steuerlichen Familienbonus Plus bieten viele Krankenkassen Bonusprogramme für Kinder, Jugendliche und Erwachsene an. Diese Programme sind keine einheitliche staatliche Leistung. Voraussetzungen, Fristen, Prämien und Altersgrenzen unterscheiden sich je nach Krankenkasse.
Typische Maßnahmen sind:
- U- und J-Untersuchungen sowie zahnärztliche Vorsorge
- Impfungen und andere dokumentierte Vorsorgemaßnahmen
- Präventionskurse, etwa zu Ernährung, Bewegung oder Stressbewältigung
- Mitgliedschaften in Sportvereinen, Schwimmkurse und Sportabzeichen
Meist sammelst du Punkte oder reichst Nachweise für einzelne Maßnahmen ein. Je nach Programm erfolgt die Auszahlung als Geldprämie, Zuschuss, Gutschein oder Sachprämie. Manche Kassen bieten bei langfristiger Teilnahme zusätzliche Treueboni an.
Im Ausgangstext werden unter anderem folgende Beispiele genannt:
- Die AOK Hessen bietet ein Kinderbonusprogramm mit Punkten für verschiedene Gesundheitsaktivitäten und möglichen Treueboni.
- Bei BKK ProVita werden Vorsorgemaßnahmen, darunter Zahnarztbesuche sowie U- und J1-Untersuchungen, in verschiedenen Bonusprogrammen berücksichtigt.
- Der DAK Gesundheit Aktivbonus Junior richtet sich an Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Genannt wird eine mögliche Gesamtsumme von bis zu 1.650 Euro bis zum 18. Geburtstag, abhängig von den nachgewiesenen Maßnahmen.
- Der Herkulesbonus der BKK Herkules berücksichtigt unter anderem Untersuchungen, Sport, Schwimmkurse und einen Nichtraucherstatus. Der Ausgangstext nennt Prämien von über 350 Euro sowie einen möglichen Treuebonus bis zu 500 Euro.
- Weitere genannte Programme gibt es bei der Bergischen Krankenkasse, der R+V Betriebskrankenkasse und der BKK Faber-Castell & Partner.
Die genannten Beispiele und Prämien sind abhängig vom jeweiligen Tarif und Programmstand. Prüfe die aktuellen Bedingungen direkt bei deiner Krankenkasse.
So reichst du Krankenkassen-Boni ein
Auch Krankenkassenboni werden in der Regel nicht automatisch ausgezahlt. Du musst die Teilnahmebedingungen erfüllen, Nachweise sammeln und sie innerhalb der jeweiligen Frist einreichen. Möglich sind je nach Kasse ein Online-Formular, eine App, ein Bonusheft oder der Postweg.
Halte beispielsweise Bestätigungen von Sportvereinen, Nachweise über Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen, Teilnahmebescheinigungen von Präventionskursen sowie Kopien von Sport- oder Schwimmabzeichen bereit. Prüfe vorab, welche Nachweise akzeptiert werden und bis wann du sie einreichen musst. Punkte oder Ansprüche können verfallen, wenn eine Frist versäumt wird.
Das solltest du beachten
- Familienbonus Plus und Krankenkassenbonus sind unterschiedliche Leistungen mit eigenen Voraussetzungen.
- Beim Familienbonus ist die Familienbeihilfe die entscheidende Grundlage.
- Die Steuerersparnis hängt von deiner tatsächlichen Steuerlast ab.
- Wenn du den Bonus über den Arbeitgeber beziehst, musst du ihn bei der Arbeitnehmerveranlagung ebenfalls angeben.
- Bei Trennung, Unterhaltsänderungen, Wegzug oder Wegfall der Familienbeihilfe können neue Regeln gelten.
- Bei Krankenkassenprogrammen solltest du Teilnahmebedingungen, Altersgrenzen, Nachweise und Fristen deiner eigenen Kasse prüfen.
So kannst du den Familienbonus Plus korrekt über die Steuer geltend machen und zusätzlich prüfen, ob sich ein Gesundheitsbonus deiner Krankenkasse für dich und dein Kind lohnt.

