Krankenkasse Geburt: Was übernommen wird

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Krankenkasse Geburt: Was übernommen wird

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Bei Schwangerschaft und Geburt übernimmt die obligatorische Grundversicherung viele medizinisch notwendigen Leistungen. Dazu gehören Vorsorge, Entbindung, Wochenbettbetreuung und bestimmte Untersuchungen. Entscheidend ist, ob eine Leistung als besondere Leistung bei Mutterschaft gilt, medizinisch angeordnet wurde oder über eine Zusatzversicherung läuft.

Was die Grundversicherung bei Schwangerschaft und Geburt übernimmt

Die Kernleistungen der Grundversicherung sind gesetzlich festgelegt. Dazu zählen insbesondere:

  • Schwangerschaftskontrollen, Laboranalysen und die vorgesehenen Ultraschalluntersuchungen
  • medizinisch notwendige Untersuchungen und Behandlungen bei Risikoschwangerschaften
  • die Entbindung im Spital, Geburtshaus oder – unter den jeweiligen Voraussetzungen – zu Hause
  • die Betreuung von Mutter und gesundem Neugeborenem während des Spitalaufenthalts
  • Hebammenhilfe während der Schwangerschaft, bei der Geburt und im Wochenbett
  • Stillberatung und die ärztliche Nachuntersuchung nach der Geburt

Bei diesen gesetzlich definierten Grundleistungen spielt es grundsätzlich keine Rolle, bei welcher Krankenkasse du versichert bist. Unterschiede gibt es vor allem bei den Prämien, beim Versicherungsmodell und bei freiwilligen Zusatzleistungen.

Franchise und Selbstbehalt: Welche Regeln gelten?

Besondere Leistungen bei Mutterschaft werden grundsätzlich ohne Franchise und Selbstbehalt übernommen, sobald die Schwangerschaft ärztlich oder durch eine Hebamme bestätigt wurde. Für Komplikationen bis zum Ende der 12. Schwangerschaftswoche gelten dagegen grundsätzlich die Regeln für Krankheit. Franchise und Selbstbehalt können dann anfallen. Das gilt auch für eine Fehlgeburt vor der vollendeten 13. Schwangerschaftswoche.

Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt entfällt die Kostenbeteiligung für medizinische Leistungen. Das kann auch Behandlungen einschliessen, die nicht unmittelbar mit der Schwangerschaft zusammenhängen. Bei der konkreten Abgrenzung solltest du die Rechnung oder die Kostenübernahme direkt mit deiner Krankenkasse klären.

Frage bei unklaren Fällen vor der Behandlung nach, ob eine Leistung als Mutterschaftsleistung oder als Krankheit abgerechnet wird. So kannst du unerwartete Kosten besser vermeiden.

Vorsorge und Untersuchungen während der Schwangerschaft

Kontrollen, Ultraschall und Labor

Bei einer normalen Schwangerschaft übernimmt die Grundversicherung in der Regel sieben Vorsorgeuntersuchungen sowie zwei Ultraschalluntersuchungen. Hinzu kommen die erforderlichen Blut- und Urinanalysen im Rahmen der Kontrollen. Bei einer Risikoschwangerschaft können weitere ärztlich angeordnete Untersuchungen notwendig sein; diese werden übernommen, wenn sie medizinisch begründet sind.

Ersttrimestertest, NIPT und genetische Abklärungen

Der Ersttrimestertest wird zur Einschätzung des Risikos bestimmter Chromosomenstörungen eingesetzt. Ein NIPT wird von der Grundversicherung nicht automatisch auf Wunsch bezahlt. Voraussetzung ist ein erhöhtes Risiko und eine ärztliche Verordnung beziehungsweise Begründung, etwa aufgrund eines auffälligen Screenings.

Auch Untersuchungen wie Amniozentese, Chorionbiopsie oder Cordozentese gehören nur dann zur Kassenleistung, wenn ein medizinischer Anlass besteht. Freiwillige Untersuchungen ohne konkreten Verdacht musst du in der Regel selbst bezahlen. Kläre die Kostenübernahme vor dem Test mit der Krankenkasse und bewahre die ärztliche Verordnung auf.

Medikamente und Hilfsmittel

Ärztlich verordnete Medikamente und medizinisch notwendige Hilfsmittel können übernommen werden. Für Produkte wie Kompressionsstrümpfe gelten die Vorgaben der Mittel- und Gegenstände-Liste (MiGeL), die ärztliche Verordnung und weitere Voraussetzungen. In der Vorlage wird für Kompressionsstrümpfe mindestens die Kompressionsklasse 2 genannt. Ob das konkrete Produkt und die Behandlung übernommen werden, solltest du vor dem Kauf abklären.

Hebammenhilfe und Leistungen im Wochenbett

Hebammenleistungen sind den entsprechenden ärztlichen Leistungen gleichgestellt. Du kannst dich daher bereits während der Schwangerschaft durch eine Hebamme begleiten lassen. Dazu gehören Vorsorgekontrollen im Rahmen ihrer Zuständigkeit, Beratung bei Schwangerschaftsbeschwerden, Unterstützung bei vorzeitigen Wehen, Geburtsvorbereitung und Geburtshilfe.

Für einen von einer Hebamme geleiteten Geburtsvorbereitungskurs leistet die Grundversicherung einen Beitrag von 150 Franken. Ob ein bestimmter Kurs die Voraussetzungen erfüllt, solltest du vor der Anmeldung prüfen.

Hausbesuche nach der Geburt

Nach der Entbindung übernimmt die Grundversicherung die Wochenbettbetreuung durch eine Hebamme bis zu zwölf Wochen. Je nach Situation sind bis zu 10 Hausbesuche möglich. Bei einer Frühgeburt, Mehrlingsgeburt, Erstgeburt oder nach einem Kaiserschnitt können bis zu 16 Besuche vorgesehen sein. In den ersten zehn Tagen kann bei Bedarf mehr als ein Besuch pro Tag erfolgen. Weitere Besuche müssen ärztlich angeordnet werden.

Die Hebamme kontrolliert den Gesundheitszustand von dir und deinem Baby, unterstützt dich bei Pflege und Ernährung und hilft bei Fragen zum Stillen oder zur Säuglingsernährung.

Stillberatung und Nachkontrolle

Die Grundversicherung übernimmt bis zu drei Stillberatungen durch eine Hebamme oder eine dafür qualifizierte Fachperson. Zusätzlich können bis zu acht weitere Beratungstermine bei Still- oder Ernährungsproblemen möglich sein. Diese Unterstützung reicht bis zum neunten Lebensmonat des Kindes beziehungsweise unter den jeweils geltenden Voraussetzungen.

Auch die ärztliche Nachuntersuchung der Wöchnerin gehört zur Nachsorge. In der Vorlage wird sie etwa sechs bis zehn Wochen nach der Geburt eingeordnet.

Entbindung im Spital, Geburtshaus oder zu Hause

Die Grundversicherung übernimmt die medizinisch notwendige Entbindung im Spital oder Geburtshaus, einschliesslich der Betreuung durch Ärztinnen, Ärzte und Hebammen. Bei einem stationären Aufenthalt sind die Kosten für Mutter und gesundes Neugeborenes, Pflege, medizinische Versorgung und die Unterkunft in der allgemeinen Abteilung abgedeckt. Ein- oder Zweibettzimmer sowie zusätzliche Komfortleistungen gehören normalerweise nicht zur Grundversicherung.

Bei einer ambulanten Geburt kannst du das Spital nach der Überwachung wieder verlassen, sofern der Verlauf komplikationslos ist. Die weitere Betreuung übernimmt dann in der Regel die Hebamme.

Welches Spital vollständig zulasten der Grundversicherung abrechnet, hängt unter anderem von der kantonalen Spitalliste und den geltenden Regeln zur Spitalwahl ab. Informiere dich deshalb frühzeitig über deinen Wunschort und mögliche Anmeldefristen. Bei einer Risikoschwangerschaft kann ein Spital mit Neonatologie sinnvoll oder medizinisch erforderlich sein.

Europäische Frau mit Baby im Arm

Hausgeburt

Bei einer komplikationslosen Schwangerschaft kann auch eine Hausgeburt durch eine qualifizierte Hebamme möglich sein. Übernommen werden können die Geburtshilfe und die Nachbetreuung zu Hause, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Hebamme muss dich über Risiken aufklären; eine geeignete Klinik sollte im Notfall schnell erreichbar sein.

Bei einer Überschreitung des Geburtstermins gelten besondere Vorgaben: Ab 41+0 Schwangerschaftswochen soll ärztlich geprüft werden, ob eine Hausgeburt noch sicher ist. Ab 42+0 Schwangerschaftswochen ist sie laut Vorlage nicht mehr als Leistung der Krankenkasse möglich. Kläre diese Grenzen und die konkrete Kostenübernahme frühzeitig mit Hebamme und Kasse.

Haushaltshilfe und weitere Unterstützung

Wenn du wegen Schwangerschaftsbeschwerden, einer Entbindung oder der Erholung danach den Haushalt nicht führen kannst, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Haushaltshilfe infrage kommen. Voraussetzung ist insbesondere, dass keine andere im Haushalt lebende Person die Aufgaben übernehmen kann. Die Krankenkasse prüft den Einzelfall. Beantrage die Leistung möglichst vorab und lasse dir die Kostenübernahme schriftlich bestätigen.

Bei einer finanziellen Notlage können zusätzlich soziale Beratungsstellen, das Sozialamt oder andere kantonale Unterstützungsangebote weiterhelfen. Welche Stelle zuständig ist, hängt von deinem Wohnort und deiner Situation ab.

Was eine Zusatzversicherung zusätzlich leisten kann

Zusatzversicherungen sind nicht erforderlich, um die gesetzlich vorgesehenen Mutterschaftsleistungen zu erhalten. Sie können aber je nach Vertrag zusätzliche Kosten übernehmen, zum Beispiel für:

  • Ein- oder Zweibettzimmer und Familienzimmer
  • eine grössere Spital- oder Arztwahl
  • Beiträge zu Geburtsvorbereitungs- oder Rückbildungskursen
  • bestimmte Vitaminpräparate oder zusätzliche Leistungen rund um Geburt und Wochenbett
  • Leistungen an besonderen Geburtsorten oder für zusätzlichen Komfort

Prüfe vor dem Abschluss die versicherten Leistungen, Limiten, Warte- oder Karenzfristen und allfällige Gesundheitsprüfungen. Eine Zusatzversicherung übernimmt nicht automatisch jede gewünschte Untersuchung oder jeden Kurs.

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Versicherung deines Neugeborenen

Für die obligatorische Grundversicherung muss jede Krankenkasse dein Neugeborenes bedingungslos aufnehmen. Du hast drei Monate Zeit, die Versicherung abzuschliessen. Der Schutz gilt rückwirkend ab dem ersten Tag nach der Geburt.

Du kannst den Versicherer frei wählen; dein Baby muss nicht bei derselben Kasse wie du versichert werden. Eine Anmeldung während der Schwangerschaft kann organisatorisch hilfreich sein. Für eine Zusatzversicherung gelten andere Regeln: Bei einer Anmeldung nach der Geburt kann ein Gesundheitsfragebogen erforderlich sein. Je nach Gesundheitszustand sind eine Ablehnung oder Leistungsausschlüsse möglich. Eine frühzeitige Anmeldung kann diese Gesundheitsprüfung unter Umständen vermeiden, ist aber von den Bedingungen des Versicherers abhängig.

Checkliste vor und nach der Geburt

  1. Bestätige bei deiner Krankenkasse, welche Untersuchungen und Hilfsmittel übernommen werden.
  2. Lass dir NIPT, invasive Tests, zusätzliche Kontrollen und kostenintensive Behandlungen ärztlich begründen und verordnen.
  3. Prüfe die Spitalliste, die Regeln zur Spitalwahl und die Anmeldung am gewünschten Geburtsort.
  4. Organisiere möglichst früh eine Hebamme für Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett.
  5. Beantrage eine Haushaltshilfe vorab, falls du den Haushalt voraussichtlich nicht führen kannst.
  6. Melde dein Baby innerhalb von drei Monaten zur Grundversicherung an und prüfe Zusatzversicherungen getrennt.

Wenn du bei einer Leistung unsicher bist, frage deine Krankenkasse, deine Ärztin oder deinen Arzt oder deine Hebamme. Besonders bei Zusatzleistungen und medizinisch nicht eindeutig notwendigen Untersuchungen solltest du die Kostenübernahme vor der Behandlung klären.

Autor & Experte

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Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

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Steven

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