Als angestellter gesetzlich Versicherter erhältst du bei Arbeitsunfähigkeit zunächst in der Regel sechs Wochen Lohnfortzahlung durch deinen Arbeitgeber. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Dieses liegt grundsätzlich unter deinem bisherigen Einkommen: Es beträgt 70 Prozent des Bruttoeinkommens, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettoeinkommens. Dadurch kann eine finanzielle Lücke entstehen.
Eine Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen soll diese Lücke ergänzen. Du vereinbarst einen festen Betrag pro Tag, der nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit zusätzlich zum gesetzlichen Krankengeld gezahlt wird. Solche Tarife vereinfachen den Antrag, ersetzen aber nicht den Blick in die Versicherungsbedingungen.
Für wen eignet sich ein Tarif ohne Gesundheitsfragen?
Der wesentliche Vorteil liegt im vereinfachten Antrag. Du musst in der Regel keine umfangreiche Krankengeschichte mit Arztbesuchen, Diagnosen und Behandlungen angeben. Das kann interessant sein, wenn du Vorerkrankungen hast oder den Aufwand einer umfassenden Gesundheitsprüfung vermeiden möchtest.
Die Bezeichnung „ohne Gesundheitsfragen“ bedeutet allerdings nicht, dass jeder Antrag unabhängig vom Gesundheitszustand angenommen wird. Häufig musst du bestätigen, dass du bei Antragstellung nicht arbeitsunfähig bist. Außerdem können die Bedingungen bestehende Erkrankungen, laufende Behandlungen oder spätere Arbeitsunfähigkeiten mit einem ursächlichen Zusammenhang ausschließen. Entscheidend ist deshalb nicht nur der Antrag, sondern vor allem die Definition des Versicherungsfalls im Tarif.
Leistungsbeginn und Karenzzeit
Bei vielen Angeboten für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer beginnt die Leistung nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit, also ab dem 43. Krankheitstag. Damit setzt das private Krankentagegeld typischerweise dort an, wo die Lohnfortzahlung endet und das gesetzliche Krankengeld beginnt.
Die Karenzzeit kann vertraglich anders geregelt sein. Eine längere Karenzzeit senkt häufig den Beitrag, bedeutet aber auch, dass du eine längere Einkommenslücke selbst überbrücken musst. Bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit entfällt die Wartezeit in manchen Tarifen oder wird verkürzt. Ob das gilt, steht in den jeweiligen Bedingungen.
Prüfe außerdem, ob dein Arbeitgeber freiwillig länger als sechs Wochen zahlt. Dann kann ein Tarif mit Leistungsbeginn am 43. Tag zu früh oder unnötig teuer sein. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Wechsel in einen Tarif desselben Versicherers mit längerer Karenzzeit über das Tarifwechselrecht nach § 204 VVG möglich sein. Das ist keine automatische Zusage für jeden Tarif; die konkreten Voraussetzungen musst du prüfen.
Wie hoch darf das Krankentagegeld sein?
Tarife ohne Gesundheitsfragen begrenzen den Tagessatz häufig auf etwa 20 bis 30 Euro. Beim genannten Angebotsspektrum sind bis zu 30 Euro pro Tag möglich. Ob du diesen Betrag tatsächlich versichern kannst, hängt unter anderem von deinem Einkommen und den Annahmeregeln des Versicherers ab.
Berechne zunächst deine persönliche Lücke:
- Wie hoch ist dein monatliches Nettoeinkommen?
- Wie viel Krankengeld würdest du voraussichtlich erhalten?
- Welche laufenden Kosten musst du auch während einer längeren Erkrankung bezahlen?
- Welche Rücklagen stehen dir für die Karenzzeit zur Verfügung?
Ein Tagessatz von 30 Euro entspricht rechnerisch rund 900 Euro im Monat, wenn für jeden Kalendertag geleistet wird. Ob die Kombination aus gesetzlichem Krankengeld und privatem Krankentagegeld dein vorheriges Einkommen erreichen darf, richtet sich nach den Bedingungen. Versicherer prüfen im Leistungsfall regelmäßig, ob die vereinbarte Höhe zum tatsächlichen Nettoeinkommen passt. Eine Überversicherung ist daher nicht sinnvoll.
Vorerkrankungen und Leistungsausschlüsse
Vorerkrankungen sind der wichtigste Prüfpunkt. Je nach Tarif gelten unterschiedliche Regeln:
- Manche Angebote schließen nur Versicherungsfälle aus, die bei Vertragsbeginn bereits eingetreten sind oder auf eine bestehende Arbeitsunfähigkeit zurückgehen.
- Andere verwenden eine Moratoriumsklausel. Danach können Erkrankungen ausgeschlossen sein, die vor Vertragsbeginn behandelt wurden und innerhalb eines bestimmten Zeitraums erneut arbeitsunfähig machen.
- Bei einzelnen Tarifen können ausgeheilte Erkrankungen nach Ablauf einer bestimmten Zeit wieder eingeschlossen sein.
Im Ausgangstext wird das AXA Krankengeld EASY als vergleichsweise weitreichende Variante beschrieben: Bestehende Diagnosen sollen dort unter der Voraussetzung mitversichert sein, dass bei Vertragsabschluss keine ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit besteht. Beim Münchener Verein 380 und beim Hanse-Merkur-Tarif KTS werden dagegen strengere Einschränkungen zu früheren Behandlungen oder nicht ausgeheilten Erkrankungen genannt. Diese Angaben können sich ändern. Lies deshalb immer die aktuelle Tarifbeschreibung und die Versicherungsbedingungen.
Auch ohne ausführliche Gesundheitsfragen darfst du Angaben im Antrag nicht falsch beantworten. Im Leistungsfall kann der Versicherer prüfen, ob die Arbeitsunfähigkeit mit einem bereits bestehenden oder ausgeschlossenen Leiden zusammenhängt.
Anbieter, Laufzeit und Leistungsdauer
Die im Ausgangstext genannten Angebote unterscheiden sich vor allem bei Kündigung, Karenzzeit, Tagessatz und dem Umgang mit Vorerkrankungen:
- AXA Krankengeld EASY: Im Ausgangstext wird eine monatliche Kündigungsmöglichkeit und ein maximaler Tagessatz von 30 Euro genannt.
- Münchener Verein 380: Genannt werden eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Kalenderjahren und eine Kündigung zum Jahresende mit dreimonatiger Frist.
- Hallesche Krankengeld.plus: Dieser Tarif wird als Variante mit vereinfachten Gesundheitsfragen beschrieben, unter anderem zu Körpergröße, Gewicht und längerer Arbeitsunfähigkeit.
- Hanse Merkur KTS und Barmenia: Im Ausgangstext werden ebenfalls zweijährige Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen zum Jahresende genannt. Zusätzlich können Altersgrenzen oder steigende Beiträge relevant sein.
Auch die Leistungsdauer ist nicht einheitlich. Manche Tarife leisten nur bis zu einer bestimmten Grenze oder bis zur Berufsunfähigkeit. Beim AXA-Tarif wird im Ausgangstext eine Leistung bis zum Ende des Anspruchs auf gesetzliches Krankengeld hervorgehoben. Ob diese Regelung im aktuellen Vertrag unverändert gilt, solltest du vor Abschluss anhand der Bedingungen prüfen.
Beiträge und Altersentwicklung
Die Beitragshöhe hängt unter anderem vom Eintrittsalter, Beruf, Tagessatz, Leistungsbeginn und Tarif ab. Bei Tarifen ohne Gesundheitsfragen werden häufig keine oder nur begrenzte Alterungsrückstellungen gebildet. Dadurch können Beiträge mit zunehmendem Alter steigen. Manche Versicherer ordnen Versicherte außerdem Altersgruppen zu und passen den Beitrag beim Wechsel in eine neue Gruppe an.
Ein niedriger Anfangsbeitrag ist deshalb nicht automatisch die günstigste Lösung auf lange Sicht. Vergleiche neben dem Preis auch die Beitragsentwicklung, das Kündigungsrecht, die Leistung bei Unfällen, die Regeln zu Vorerkrankungen und die maximale Leistungsdauer.
![]()
Besonderheiten für Selbstständige
Für Selbstständige ist ein vollständig gesundheitsfragenfreies Krankentagegeld deutlich seltener. Anders als Angestellte haben sie meist keine gesetzliche Lohnfortzahlung durch einen Arbeitgeber und benötigen deshalb häufig einen früher einsetzenden Schutz.
Eine mögliche Alternative können Gruppentarife sein. Im Ausgangstext wird hierfür unter anderem die DKV genannt. Bei solchen Angeboten kann eine Annahmegarantie gelten, während trotzdem Gesundheitsfragen gestellt werden. Je nach Ergebnis sind höhere Beiträge oder Ausschlüsse einzelner Diagnosen möglich. Teilweise setzt der Zugang zu einem Gruppentarif die Mitgliedschaft in einem Verband oder einer Interessengemeinschaft voraus. Ein sogenannter Kontrahierungszwang bedeutet dabei nicht automatisch, dass jede Leistung ohne Einschränkung versichert ist.
Darauf solltest du vor dem Abschluss achten
- Prüfe, ab welchem Krankheitstag gezahlt wird und ob die Karenzzeit zu deiner Arbeitgeberleistung und deinen Rücklagen passt.
- Berechne deine tatsächliche Einkommenslücke und vergleiche sie mit dem maximal versicherbaren Tagessatz.
- Lies die Ausschlüsse für Vorerkrankungen, laufende Behandlungen und wiederkehrende Beschwerden besonders sorgfältig.
- Vergleiche Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist und mögliche Tarifwechselrechte.
- Informiere dich über Altersgrenzen und mögliche Beitragssteigerungen. Auch das Auge auf die langfristige Finanzierbarkeit gehört dazu.
- Bewahre die Versicherungsbedingungen auf und melde eine Arbeitsunfähigkeit fristgerecht mit der geforderten ärztlichen Bescheinigung.
Im Leistungsfall prüft der Versicherer, ob eine bedingungsgemäße Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Halte daher AU-Nachweise und gegebenenfalls Einkommensunterlagen bereit. Welche Fristen gelten, steht im Vertrag.
![]()
Krankengeld und Krankentagegeld unterscheiden
Das gesetzliche Krankengeld kommt von deiner Krankenkasse, wenn die Lohnfortzahlung endet. Das private Krankentagegeld ist eine zusätzliche Versicherungsleistung, deren Höhe und Beginn du vertraglich vereinbarst. Es soll die Differenz zwischen deinem bisherigen Einkommen und dem gesetzlichen Krankengeld verringern.
Privates Krankentagegeld wird in der Regel ohne Einkommensteuer ausgezahlt. Die konkrete steuerliche Behandlung hängt jedoch vom Einzelfall und der Ausgestaltung des Vertrags ab. Die Leistung erfolgt häufig für jeden Kalendertag der bedingungsgemäßen Arbeitsunfähigkeit; maßgeblich sind auch hier die Versicherungsbedingungen. Das gesetzliche Krankengeld und private Krankentagegeld sind daher nicht austauschbar, sondern können sich ergänzen.
Fazit
Eine Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen kann für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer eine einfache Möglichkeit sein, die Einkommenslücke ab der siebten Woche zu reduzieren. Der vereinfachte Antrag ist ein Vorteil, doch Tagessatz, Karenzzeit, Vorerkrankungen, Leistungsdauer und Beitragsentwicklung unterscheiden sich deutlich.
Bis zu 30 Euro pro Tag können sinnvoll sein, reichen aber nicht in jedem Fall für die gesamte Lücke. Entscheidend ist, dass du deinen Bedarf berechnest und die aktuellen Bedingungen des konkreten Tarifs prüfst. Für Selbstständige kommen eher Tarife mit Gesundheitsfragen oder bestimmte Gruppentarife infrage.

