Versicherungslexikon

24 Stunden Pflege: Wer erstattet die Kosten?

24 Stunden Pflege: Wer erstattet die Kosten?

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Die Kosten einer 24-Stunden-Pflege werden in Deutschland in der Regel nicht vollständig von einer einzelnen Stelle übernommen. Die Pflegeversicherung kann die häusliche Betreuung mit verschiedenen Leistungen unterstützen. Meist bleibt jedoch ein Eigenanteil, den du selbst oder deine Familie finanzieren musst.

Wer übernimmt die Kosten?

Erster Ansprechpartner ist die Pflegekasse. Voraussetzung für viele Leistungen ist ein anerkannter Pflegegrad. Je höher der Pflegebedarf, desto umfangreicher können die Leistungen ausfallen. Dafür musst du einen Antrag stellen; anschließend wird der Pflegebedarf begutachtet. Zuständig ist in der Regel der Medizinische Dienst der Krankenversicherung.

Die Pflegekasse übernimmt eine 24-Stunden-Betreuung allerdings nicht automatisch als vollständige Sachleistung. Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Kombinationsleistungen können die Finanzierung erleichtern, reichen für die gesamten monatlichen Kosten aber häufig nicht aus.

Pflegegeld

Pflegegeld wird gezahlt, wenn die Pflege zu Hause selbst organisiert und übernommen wird. Du kannst es für die Betreuung durch Angehörige oder zur Unterstützung einer Betreuungskraft einsetzen. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad. Pflegegrad 1 bietet dabei weniger finanzielle Unterstützung als höhere Pflegegrade.

Pflegesachleistungen und Kombination

Pflegesachleistungen werden für zugelassene Pflegedienste eingesetzt und normalerweise direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Wenn du zusätzlich Pflegegeld beziehst, kann eine Kombinationsleistung infrage kommen. Die konkrete Höhe hängt davon ab, in welchem Umfang ein Pflegedienst Leistungen erbringt.

Weitere Leistungen

  • Der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich kann für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote verwendet werden, etwa wenn die Betreuungskraft frei hat.
  • Die Verhinderungspflege unterstützt, wenn die bisherige Pflegeperson vorübergehend ausfällt. Voraussetzungen und Dauer solltest du aktuell bei der Pflegekasse prüfen.
  • Kurzzeitpflege kann eine zeitlich begrenzte Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung ermöglichen, wenn die häusliche Betreuung vorübergehend nicht ausreicht.
  • Zuschüsse für Pflegehilfsmittel können die häusliche Versorgung erleichtern, senken aber nicht unmittelbar die gesamten Personalkosten.

Wie hoch sind die Kosten?

Die monatlichen Kosten hängen unter anderem von Modell, Qualifikation, Sprachkenntnissen, Region, Arbeitsumfang und Agentur ab. Im Ausgangstext werden für osteuropäische Betreuungskräfte Preise ab etwa 2.200 Euro monatlich genannt. Deutsches Fachpersonal wird dort mit Kosten ab etwa 8.000 Euro monatlich angegeben. Diese Werte sind nur Orientierungen und sollten vor Vertragsabschluss mit einem konkreten Angebot verglichen werden.

Zusätzlich können Vermittlungs- oder Betreuungskosten, Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung anfallen. Bei einer Vermittlung über eine Agentur solltest du prüfen, welche Leistungen im Preis enthalten sind und ob eine Ersatzkraft organisiert wird.

Was bleibt privat?

Eine vollständige Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung ist bei dieser Betreuungsform in der Regel nicht möglich. Der Eigenanteil ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Gesamtpreis und den tatsächlich bewilligten Leistungen. Dafür kommen Ersparnisse, Unterstützung durch Angehörige oder andere private Finanzierungsmöglichkeiten infrage. Reicht das Einkommen nicht aus, solltest du dich zusätzlich zu möglichen Ansprüchen auf Sozialhilfe beraten lassen.

Steuerliche Entlastung

Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen. Im Ausgangstext werden 20 Prozent der Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro pro Jahr genannt. Außerdem kann der Pflege-Pauschbetrag relevant sein: genannt werden 600 Euro bei Pflegegrad 2, 1.100 Euro bei Pflegegrad 3 sowie 1.800 Euro bei den Pflegegraden 4 und 5. Welche Regelung greift, hängt vom Einzelfall ab. Bewahre Rechnungen, Verträge und Zahlungsnachweise auf und prüfe die aktuellen Vorgaben mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater.

Rechtliche Punkte vor Vertragsabschluss

„24 Stunden“ bedeutet nicht, dass eine Betreuungskraft rund um die Uhr arbeiten darf. Arbeitszeiten, Ruhepausen und Bereitschaftsdienste müssen berücksichtigt und vergütet werden. Der gesetzliche Mindestlohn gilt für angestellte Betreuungskräfte; im Ausgangstext wird für den 1. Januar 2025 ein Betrag von 12,82 Euro pro Stunde genannt. Die aktuellen Vorgaben solltest du vor der Beschäftigung prüfen.

Ein schriftlicher Vertrag sollte Aufgaben, Arbeitszeit, Vergütung, freie Zeiten, Unterkunft, Kündigungsfristen und eine Vertretung bei Krankheit regeln. Bei einem Entsendemodell können unter anderem ausländische Arbeitgeber und eine A1-Bescheinigung eine Rolle spielen. Osteuropäische Betreuungskräfte übernehmen häufig Haushalt, Betreuung und Grundpflege. Medizinische Behandlungspflege gehört nicht automatisch zu ihren Aufgaben.

Darauf solltest du bei der Planung achten

  • Lass den Pflegegrad prüfen oder neu begutachten, wenn sich der Bedarf verändert. Leistungen für Pflegegrad 4 oder 5 fallen grundsätzlich umfangreicher aus als bei niedrigeren Pflegegraden.
  • Definiere den tatsächlichen Unterstützungsbedarf, zum Beispiel bei Demenz, Mobilität oder medizinischer Versorgung.
  • Vergleiche mehrere Anbieter und frage nach allen Zusatzkosten.
  • Stimme Aufgaben, Sprachkenntnisse, Arbeitszeiten und freie Zeiten mit der Pflegekraft schriftlich ab.
  • Beziehe auch Alternativen wie ambulante Dienste oder stationäre Pflege in den Kostenvergleich ein. Die Betreuung zu Hause ist nicht automatisch günstiger.

24 Stunden Pflege: Ältere Frau sitzt lächelnd in ihrer Wohnung.

Die 24-Stunden-Pflege kann den Verbleib im eigenen Zuhause ermöglichen und eine Alternative zum Pflegeheim sein. Bezahlt wird sie jedoch meist durch eine Kombination aus Leistungen der Pflegekasse, Steuervergünstigungen und privaten Mitteln. Kläre die Finanzierung, die rechtliche Form der Beschäftigung und den Eigenanteil, bevor du einen Vertrag unterschreibst.

Für die Organisation kann eine Agentur vermitteln und bei Ersatz, Vertrag und Abrechnung unterstützen. Ihre Gebühren solltest du ebenso prüfen wie Qualifikation und Referenzen. Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen des SGB XI und aktuelle Leistungsbeträge können sich ändern.

24 Stunden Pflege: Ältere Frau sitzt lächelnd in ihrer Wohnung.

Autor & Experte

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Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

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Steven

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