Ob deine Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine Aufhebungsvereinbarung übernimmt, hängt vor allem davon ab, ob ein Versicherungsfall vorliegt und welcher Leistungsumfang in deinem Vertrag vereinbart wurde. Eine automatische Kostenübernahme gibt es nicht. Besonders wichtig ist, ob der Arbeitgeber bereits mit einer Kündigung droht oder die Aufhebungsvereinbarung als Alternative zu einer Kündigung anbietet.
Was ist eine Aufhebungsvereinbarung?
![]()
Eine Aufhebungsvereinbarung ist ein schriftlicher Vertrag zwischen dir und deinem Arbeitgeber. Darin wird geregelt, dass das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen endet. Häufig enthält der Vertrag außerdem Regelungen zur Abfindung, Freistellung, Urlaubsabgeltung, Herausgabe von Arbeitsmitteln oder zum Arbeitszeugnis.
Anders als bei einer Kündigung wird das Arbeitsverhältnis nicht einseitig beendet. Dafür besteht bei einer Aufhebungsvereinbarung in der Regel kein Kündigungsschutzverfahren. Vor der Unterschrift solltest du deshalb prüfen lassen, ob du durch den Vertrag auf offene Ansprüche verzichtest. Eine Erledigungs- oder Ausgleichsklausel kann dazu führen, dass spätere Forderungen nicht mehr geltend gemacht werden können.
Welche Kosten kann die Rechtsschutzversicherung übernehmen?
Wenn der Arbeitsrechtsschutz deines Vertrags greift, können insbesondere folgende Kosten versichert sein:
-
Rechtsanwaltliche Beratung: Dazu gehört die Prüfung des Entwurfs und die Einschätzung deiner rechtlichen Position.
-
Anwaltskosten für Verhandlungen: Verhandelt dein Anwalt über die Bedingungen der Aufhebungsvereinbarung, können diese Kosten ebenfalls übernommen werden.
-
Gerichts- und Prozesskosten: Kommt es im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis zu einem Rechtsstreit, können je nach Vertrag auch Gerichtskosten und weitere Gerichtskosten versichert sein.
Die Begriffe Anwaltskosten und Beratungskosten werden im Alltag oft gleich verwendet. Entscheidend ist jedoch, welche Tätigkeit beauftragt wurde und ob sie mit dem Versicherungsfall zusammenhängt. Auch eine Beratung zu zunächst unstreitigen Punkten kann gedeckt sein, wenn sie unmittelbar mit der drohenden Kündigung oder der Beendigung des Arbeitsverhältnisses verbunden ist.
|
Kostenart |
Mögliche Übernahme |
|---|---|
|
Beratung und Vertragsprüfung |
Ja, wenn ein Versicherungsfall vorliegt |
|
Anwaltskosten für Verhandlungen |
Je nach Vertrag und Versicherungsfall |
|
Gerichts- und Prozesskosten |
Je nach Leistungsumfang |
|
Vorbeugende Beratung ohne konkreten Konflikt |
Häufig nein |
Wann liegt ein Versicherungsfall vor?
![]()
Eine bloße Absicht, den Arbeitsvertrag einvernehmlich zu beenden, reicht häufig nicht aus. Ein Versicherungsfall kann dagegen vorliegen, wenn dein Arbeitgeber dir eine Kündigung androht oder die Aufhebungsvereinbarung als Alternative zu einer konkret drohenden Kündigung anbietet. Dann besteht ein erkennbarer Zusammenhang zwischen der anwaltlichen Beratung und einer möglichen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung.
Schwieriger kann die Kostenübernahme sein, wenn du selbst ohne konkreten Anlass einen Aufhebungsvertrag anstoßen möchtest. Auch eine Beratung, die ausschließlich vorsorglich erfolgt, ist häufig nicht vom Versicherungsschutz umfasst. Ob die Versicherung zahlt, beurteilt sie anhand des konkreten Sachverhalts und ihrer Bedingungen.
Welche Grenzen gelten?
Prüfe vorab insbesondere diese Punkte:
-
Arbeitsrechtsschutz: Deine Police muss den Arbeits- oder Berufsrechtsschutz enthalten. Teilweise gibt es unterschiedliche Module, etwa Beratungsschutz, Vertragsrechtsschutz oder Prozesskostenrechtsschutz.
-
Wartezeit und Vertragsbeginn: Ein bereits eingetretener Konflikt darf nicht erst nachträglich versichert worden sein. Wartezeiten und Ausschlüsse ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen.
-
Selbstbeteiligung: Je nach Vertrag musst du einen Eigenanteil tragen. Im Ausgangstext werden häufig etwa 200 bis 350 Euro genannt; verbindlich ist allein deine Police.
-
Deckungsumfang: Coaching, Outplacement oder andere Leistungen außerhalb der rechtlichen Prüfung können ausgeschlossen sein.
Eine Selbstbeteiligung kann auch dann anfallen, wenn die Versicherung grundsätzlich Deckung gewährt. Deshalb solltest du nicht nur fragen, ob dein Fall versichert ist, sondern auch, bis zu welcher Höhe und für welche Tätigkeiten die Versicherung eintritt.
So gehst du bei der Kostenübernahme vor
-
Sammle die Aufhebungsvereinbarung, den Schriftwechsel mit deinem Arbeitgeber und insbesondere eine schriftliche Kündigungsandrohung.
-
Kontaktiere deine Versicherung möglichst vor der Beauftragung und bitte um eine schriftliche Deckungszusage.
-
Lass dir vom Anwalt erläutern, welche Leistungen voraussichtlich anfallen und ob sie vom Versicherungsfall umfasst sind.
-
Bewahre Rechnungen, Vertragsentwürfe und weitere Nachweise auf. Sie können für die Prüfung der Kostenübernahme erforderlich sein.
Die Versicherung kann die Deckung ablehnen, wenn kein Versicherungsfall vorliegt oder der konkrete Baustein nicht versichert ist. Hole deshalb möglichst vorab eine Zusage ein und prüfe die Bedingungen zu Prozesskosten und Vertragsrechtsschutz.
Weitere Risiken vor der Unterschrift
Die Kostenfrage ist nicht der einzige wichtige Punkt. Mit einer Aufhebungsvereinbarung können Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erledigt sein. Außerdem kann die freiwillige Beendigung zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen. Kläre daher vor der Unterschrift die Auswirkungen auf Abfindung, Resturlaub, Zeugnis, Kündigungsfrist und Arbeitslosengeld.
Fazit: Eine Rechtsschutzversicherung kann die Prüfung und Verhandlung einer Aufhebungsvereinbarung übernehmen, wenn ein versicherter arbeitsrechtlicher Konflikt besteht, etwa eine konkrete Kündigungsandrohung. Ob und in welcher Höhe sie zahlt, hängt von deinen Versicherungsbedingungen, dem Versicherungsmodul, möglichen Wartezeiten und der Selbstbeteiligung ab. Eine schriftliche Deckungszusage und vollständige Unterlagen schützen dich vor unnötigen Kosten.

