Versicherungslexikon

Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten: Was nicht versichert?

Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten: Was nicht versichert?

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Welche Rechtsangelegenheiten deine Rechtsschutzversicherung nicht übernimmt, ergibt sich aus dem konkreten Tarif und den vereinbarten Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB). Typische Ausschlüsse betreffen unter anderem Bauvorhaben, bestimmte Kapitalanlagen, Insolvenzverfahren, geistiges Eigentum sowie Familien- und Erbstreitigkeiten.

Die wichtigsten ausgeschlossenen Rechtsangelegenheiten

Baurisiken und Baufinanzierung

Rechtsstreitigkeiten rund um Neubauten, größere Umbaumaßnahmen und Bauverträge sind häufig nicht versichert. Das betrifft etwa Streit über Bauleistungen, Mängel, Verzögerungen, Haftung oder Genehmigungen. Auch die Finanzierung eines Bauvorhabens und die Umschuldung einer Baufinanzierung können vom Ausschluss erfasst sein. Gleiches gilt unter Umständen für damit verbundene Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren. Prüfe deshalb vor Vertragsabschluss, ob dein Tarif Baurisiken ausdrücklich ausschließt. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung findest du in den Versicherungsbedingungen.

Kapitalanlagen, Spekulation, Spiel und Wette

Streitigkeiten aus spekulativen Geschäften sind oft ausgeschlossen. Dazu gehören beispielsweise Kapitalanlagen mit Fremdkapital, Derivate und Termingeschäfte. Die Kombination aus geliehenem Geld, Zinsbelastung und möglichen Marktschwankungen kann zu erheblichen Verlusten führen. Auch Ansprüche aus Spiel- und Wettverträgen sowie Spekulationsverluste fallen typischerweise nicht unter den Rechtsschutz. Ob beispielsweise Ansprüche gegen eine Anlageberatung versichert sind, hängt vom Vertrag und dem konkreten Sachverhalt ab. Informationen zu Risiken geliehener Mittel findest du auch bei geliehenen Sachen.

Insolvenzverfahren

Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren ist in der Regel ausgeschlossen. Das kann auch gelten, wenn du selbst einen Antrag auf private Insolvenz stellst oder einen Insolvenzantrag gegen eine andere Person einreichst. Möglich sind Einschränkungen und Ausnahmen: Wurde eine rechtliche Angelegenheit bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begonnen, kann sie anders zu beurteilen sein. Auch die Anmeldung einer titulierten Forderung wird im Ausgangstext als Maßnahme der Zwangsvollstreckung eingeordnet und kann versichert sein. Eine verbindliche Prüfung durch den Versicherer bleibt erforderlich.

Geistiges Eigentum

Patent-, Urheber-, Marken- und Designstreitigkeiten sind häufig ausgeschlossen. Das betrifft etwa Konflikte über Erfindungen, kreative Werke, Marken oder Produktdesigns. Im Ausgangstext wird hierfür § 3 Abs. 2d ARB 2000 genannt; maßgeblich sind jedoch die Bedingungen deines eigenen Vertrags. Gerade bei gewerblich genutztem geistigem Eigentum solltest du den Versicherungsumfang vorab klären.

Familien- und Erbrecht

Viele familien- und erbrechtliche Auseinandersetzungen sind nicht oder nur eingeschränkt versichert. Dazu zählen insbesondere Streitigkeiten über Sorgerecht, Unterhalt, Vormundschaft, Pflichtteile sowie Ansprüche gegen Vormünder, Pfleger, Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker. Häufig gibt es zumindest einen begrenzten Beratungsrechtsschutz im Erbrecht. Je nach Vertragslage können außerdem einzelne Schadenersatzansprüche, etwa gegen einen eigenen Anwalt, anders behandelt werden. Das gilt auch für bestimmte Konstellationen bei Schenkungen oder eheähnlichen Gemeinschaften. Ansprüche gegen einen Vormund oder Pfleger werden im Ausgangstext als nicht versichert bezeichnet; der dort gesetzte Verweis führt zu Schadenersatzansprüchen.

Verwaltungs-, Ordnungswidrigkeiten- und Steuerrecht

Bußgeldverfahren, etwa wegen Falschparkens, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Umweltverstößen oder Bauordnungswidrigkeiten, können vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein. Für einzelne Verfahren oder Rechtswege kann es Ausnahmen geben. Auch steuerliche Bewertungen von Grundstücken und Gebäuden sowie Streitigkeiten über Grunderwerbsteuer, Erschließungs- und Anliegerabgaben sind häufig nicht versichert. Laufende Gebühren für die Versorgung eines Grundstücks können davon ausgenommen sein.

Arbeitskämpfe, Unruhen und Krieg

Rechtsanwalt im Gespräch zum Thema Ausschlüsse in der Rechtsschutzversicherung

Rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Streik und Aussperrung, etwa über Lohnzahlungen, Kündigungen oder Vertragsverletzungen, können ausgeschlossen sein. Das gilt häufig auch für Streitigkeiten aus inneren Unruhen, Aufständen, Krieg oder feindlichen Handlungen. Der Verweis auf innere Unruhen und die Informationen zu möglichen Schäden findest du in den verknüpften Beiträgen: Innere Unruhen.

Streit mit dem eigenen Versicherer und internationale Verfahren

Streitigkeiten zwischen dir und deinem Rechtsschutzversicherer oder zwischen mitversicherten Personen unterliegen besonderen Regeln. Lehnt der Versicherer die Deckung ab, muss er dir die Gründe mitteilen. Je nach Bedingungen kann ein Schiedsgutachterverfahren möglich sein. Eine unklare Ausschlussklausel kann ebenfalls rechtlich geprüft werden. Beachte außerdem, dass Verfahren vor internationalen oder supranationalen Gerichten häufig nicht versichert sind, sofern sie nicht vor einem nationalen Gericht nach nationalem Recht geführt werden.

Was du vor einem Rechtsstreit prüfen solltest

Lies die Ausschlussklauseln deines Tarifs, bevor du einen Anwalt beauftragst oder Kosten auslöst. Kläre insbesondere Wartezeiten, Selbstbeteiligung und die Frage, ob der konkrete Lebenssachverhalt versichert ist. Bei einer Deckungsablehnung kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein. Informationen zur Selbstbeteiligung helfen dir, mögliche Eigenkosten einzuschätzen. Auch bei einem möglichen Erbrecht- oder Schadenersatz-Fall solltest du die Deckung vorab schriftlich bestätigen lassen.

Autor & Experte

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Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

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Steven

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