Versicherungslexikon

DEKRA Gutachten: Warum du einen Gutachten nach einem Unfall brauchst!

DEKRA Gutachten: Warum du einen Gutachten nach einem Unfall brauchst!

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Nach einem Verkehrsunfall kann ein DEKRA-Gutachten den Schaden nachvollziehbar dokumentieren und dir eine Grundlage für die Regulierung mit der Versicherung geben. Besonders bei größeren Schäden reicht ein einfacher Kostenvoranschlag oft nicht aus. Bei kleinen Schäden kann er dagegen eine Alternative sein.

Wann ist ein DEKRA-Gutachten sinnvoll?

Ein Gutachten ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Schadenshöhe unklar ist, ein Totalschaden möglich erscheint oder du eine spätere Auseinandersetzung mit der Versicherung vermeiden möchtest. Der Sachverständige dokumentiert den Fahrzeugzustand, sichtbare und mögliche weitere Schäden, die voraussichtlichen Reparaturkosten sowie gegebenenfalls eine Wertminderung.

  • Die Schadensbewertung erfolgt nachvollziehbar und unabhängig von deiner eigenen Einschätzung.
  • Fotos, Befunde und Kostenaufstellungen sichern wichtige Informationen zum Unfallzeitpunkt.
  • Das Gutachten kann der Versicherung, einer Werkstatt oder im Streitfall als Beweismittel dienen.

Eine bestimmte Schadensgrenze gilt nicht automatisch in jedem Fall. Im Ausgangstext werden 750 Euro und später 1.000 Euro als mögliche Bagatellgrenzen genannt. Solche Richtwerte sind nicht allgemeingültig. Entscheidend sind unter anderem Schadenumfang, Haftungsfrage und die Anforderungen der Versicherung.

Welche Aufgaben übernimmt DEKRA?

DEKRA bietet eine fachkundige Schadensbewertung. Dazu kann die Untersuchung des Fahrzeugs, die Ermittlung der Reparaturkosten, die Prüfung eines Totalschadens und die Bewertung des unfallbedingten Wertverlusts gehören. Bei strittigem Unfallhergang sind auch Unfallanalysen möglich.

Eine Unfallanalyse kann Unfallspuren, Fahrzeugschäden, Aussagen und technische Zusammenhänge auswerten. Das Ergebnis wird in einem Gutachten festgehalten. Ob es im konkreten Verfahren ausreicht und wie es bewertet wird, hängt vom Einzelfall ab. Auch ein Schadensbewertung-Bericht ersetzt keine individuelle rechtliche Prüfung.

Wie läuft die Begutachtung ab?

DEKRA Experte bei der Unfallbegutachtung.

  1. Schaden sichern: Fotografiere das Fahrzeug und die Unfallstelle, sofern das gefahrlos möglich ist. Notiere wichtige Daten und bewahre Unfallberichte auf.
  2. Termin vereinbaren: Kontaktiere DEKRA oder einen geeigneten Sachverständigen möglichst zeitnah. Halte den Fahrzeugschein und weitere Unterlagen bereit.
  3. Fahrzeug untersuchen: Der Gutachter nimmt den Schaden auf, fertigt Fotos an und kann deine Schilderung zum Unfallhergang aufnehmen.
  4. Gutachten auswerten: Das fertige Dokument enthält je nach Auftrag die festgestellten Schäden, Reparaturkosten, Angaben zum Fahrzeugwert, eine mögliche Wertminderung und gegebenenfalls eine Totalschadeneinschätzung.

Verändere oder repariere das Fahrzeug möglichst nicht, bevor die Beweissicherung geklärt ist. Ausnahmen können erforderlich sein, wenn das Fahrzeug aus Sicherheitsgründen bewegt oder gesichert werden muss.

Wer trägt die Kosten?

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für ein erforderliches Gutachten häufig. Eine automatische Zusage gibt es jedoch nicht. Bei einem selbst verursachten Unfall kann die eigene Kaskoschaden-Versicherung maßgeblich sein; Bedingungen, Selbstbehalt und Umfang der Leistung hängen vom Vertrag ab.

Als grobe, unverbindliche Richtwerte nennt der Ausgangstext 300 bis 500 Euro für ein einfaches Schadensgutachten, 500 bis 1.000 Euro für ein umfassendes Gutachten und 1.000 bis 2.000 Euro für eine Unfallanalyse. Die tatsächlichen Kosten können je nach Schadenhöhe, Aufwand und Region abweichen. Kläre die Kostenübernahme vorab, soweit dies möglich ist.

Gutachtenstyp Grobe Richtwerte aus dem Ausgangstext
Einfaches Schadensgutachten 300–500 Euro
Umfassendes Gutachten 500–1.000 Euro
Unfallanalyse 1.000–2.000 Euro

DEKRA oder freier Sachverständiger?

Eine Alternative ist ein freier Sachverständiger. Achte bei der Auswahl auf Qualifikation, Erfahrung, transparente Kosten und verständliche Kommunikation. Ein „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ kann bei Versicherungen und Gerichten besonderes Gewicht haben. Auch Bewertungen oder Empfehlungen können die Auswahl erleichtern.

Ein Versicherungsgutachter ist dagegen von der Versicherung beauftragt. Das kann die Abwicklung vereinfachen, du solltest seine Rolle bei der Schadensbewertung aber berücksichtigen. Bei Fragen zu deiner Auswahl kann ein unabhängiger Ansprechpartner helfen. Informationen zu DEKRA-Gutachten und Unfallanalyse solltest du auf den konkreten Auftrag beziehen.

Weitere Einsatzbereiche

Unfallautos mit sichtbaren Schäden nach einem Unfall.

DEKRA-Gutachten können neben Unfallschäden auch bei Unfallanalysen oder Fahrzeugbewertungen eingesetzt werden. Für Unternehmen können dokumentierte Schäden an Firmenfahrzeugen und Flotten bei der weiteren Bearbeitung hilfreich sein.

DEKRA Gutachten: Sachverständiger untersucht Unfallfahrzeug

DEKRA ist außerdem neben anderen Prüfgesellschaften wie dem TÜV tätig. Beide bieten unter anderem die Hauptuntersuchung an; für deinen Unfall ist jedoch vor allem entscheidend, ob der beauftragte Sachverständige den konkreten Schaden fachgerecht dokumentieren kann.

DEKRA Gutachten: Sachverständiger am PC

Wichtig nach dem Unfall

Beauftrage ein Gutachten möglichst zeitnah, wenn ein größerer Schaden, ein möglicher Totalschaden oder eine unklare Haftung vorliegt. Bei einem kleinen Schaden kann ein Kostenvoranschlag genügen. Lass dir die Entscheidung und die Kostenübernahme im Zweifel erklären, bevor du Reparaturen freigibst.

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

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