Versicherungslexikon

Diskriminierungsklage: Wann leistet die Rechtsschutzversicherung?

Diskriminierungsklage: Wann leistet die Rechtsschutzversicherung?

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Ob deine Rechtsschutzversicherung eine Diskriminierungsklage übernimmt, hängt vor allem von deinem Tarif und dem Zeitpunkt des Versicherungsfalls ab. Prüfe deshalb, ob Arbeitsrechtsschutz vereinbart wurde, ob die Wartezeit abgelaufen ist und welche Kostenbegrenzungen gelten.

Wann besteht Versicherungsschutz?

Diskriminierung im Arbeitsleben kann sich etwa bei Bewerbungen, Beförderungen, der Bezahlung oder Weiterbildungen zeigen. Mögliche Benachteiligungsgründe sind unter anderem Geschlecht, Alter oder Herkunft. Auch eine Kündigung kann Anlass für eine Diskriminierungsklage sein, wenn der Verdacht besteht, dass sie aus einem unzulässigen Grund erfolgt ist.

Die Versicherung leistet grundsätzlich nur, wenn der betreffende Lebensbereich im Vertrag enthalten ist und der Versicherungsfall nicht bereits bei Vertragsschluss absehbar war. Eine vorherige Deckungszusage ist deshalb wichtig, bevor du einen Anwalt beauftragst oder eine Klage einreichst.

Welche Kosten können übernommen werden?

  • Anwaltskosten: Die Versicherung übernimmt je nach Tarif die gesetzlichen Gebühren für einen Anwalt deiner Wahl.
  • Gerichtskosten: Auch Gerichts-, Zeugen- oder erforderliche Sachverständigenkosten können vom Versicherungsschutz umfasst sein.
  • Außergerichtliche Verfahren: Dazu können Schlichtung, Mediation oder ein Schiedsverfahren gehören, wenn die Bedingungen dies vorsehen.

Die Kostendeckung kann durch eine Versicherungssumme, eine Selbstbeteiligung oder tarifliche Ausschlüsse begrenzt sein. Auch im Arbeitsrecht gilt nicht automatisch, dass jede Ausgabe übernommen wird. Lies die Bedingungen und kläre insbesondere die Höhe der Selbstbeteiligung.

Arbeitnehmerin im Büro denkt über eine Diskriminierungsklage nach.

Wartezeit und Ausschlüsse

Im Arbeitsrecht beträgt die Wartezeit häufig drei Monate. Sie soll verhindern, dass eine Versicherung erst abgeschlossen wird, wenn ein Rechtsstreit bereits absehbar ist. Entscheidend ist die konkrete Police. Manche Tarife enthalten abweichende Regelungen.

Typische Ausschlüsse können vorsätzliche Straftaten, bestimmte Vertragsstreitigkeiten sowie einzelne Bau- und Planungsangelegenheiten betreffen. Ein anderer Versicherungsbaustein wie der Verkehrsrechtsschutz oder der Privatrechtsschutz ersetzt keinen vereinbarten Arbeitsrechtsschutz.

Welche Beweise brauchst du?

Eine Beweislastumkehr bedeutet nicht, dass du keinerlei Beweise benötigst. Du musst zunächst Tatsachen darlegen, die eine Benachteiligung vermuten lassen. Dann kann der Arbeitgeber erklären müssen, dass seine Entscheidung auf sachlichen Gründen beruhte.

Dokumentiere deshalb Gespräche, E-Mails, Nachrichten und relevante Entscheidungen. Notiere Datum, Beteiligte und den konkreten Ablauf. Eine anwaltliche Beratung hilft dir dabei, die Unterlagen einzuordnen. Auch die Dokumentationspflicht in anderen Rechtsbereichen ist nicht mit deinen Anforderungen im Arbeitsrecht gleichzusetzen.

Der Begriff wird teilweise auch im Zusammenhang mit der Beweislastumkehr im Sozialrecht verwendet. Für deine Diskriminierungsklage kommt es jedoch auf die einschlägigen arbeitsrechtlichen Regeln und die konkreten Indizien an.

Mediation als Alternative

Wenn beide Seiten zu Gesprächen bereit sind, kann Mediation eine außergerichtliche Lösung ermöglichen. Eine neutrale Person, der Mediator, unterstützt die Verhandlung. Ob die Versicherung die Kosten übernimmt und ob eine Selbstbeteiligung entfällt, steht in deinem Vertrag.

So gehst du vor

  1. Prüfe, ob Arbeitsrechtsschutz vereinbart ist und ob die Wartezeit abgelaufen ist.
  2. Sammle und sichere alle Unterlagen, die auf eine Benachteiligung hindeuten.
  3. Frage die Versicherung vor der Beauftragung nach einer schriftlichen Deckungszusage. Kläre dabei auch Anwaltskosten, Selbstbeteiligung und mögliche Obergrenzen.
  4. Lehnt der Versicherer die Kostenübernahme ab, kannst du die Begründung prüfen lassen und dich gegebenenfalls an den Versicherungsombudsmann wenden.

Sachbearbeiterin prüft die Kostenübernahme einer Rechtsschutzversicherung und Diskriminierungsklage

Eine Rechtsschutzversicherung kann die finanzielle Belastung einer Diskriminierungsklage deutlich reduzieren. Sie zahlt aber nur im Rahmen des vereinbarten Schutzes. Wartezeit, Versicherungsfall, Selbstbeteiligung und Deckungsumfang solltest du daher vor dem nächsten Schritt klären.

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

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