Versicherungslexikon

Ehrenamtliche Tätigkeit: Haftpflichtschutz für freiwillige Helfer

Ehrenamtliche Tätigkeit: Haftpflichtschutz für freiwillige Helfer

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Haftpflichtschutz für ehrenamtlich Tätige

Ob im Sportverein, in der Altenpflege, bei einer Umweltaktion oder im Tierschutz: Ehrenamtliche Tätigkeiten sind vielfältig. Auch wenn du unbezahlt hilfst, können dabei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden entstehen. Deshalb solltest du vor Beginn klären, wer für Schäden haftet und welche Versicherung dich tatsächlich schützt.

  • Oft besteht Versicherungsschutz über den Verein, die Organisation oder den jeweiligen Träger.
  • Dieser Schutz gilt nicht automatisch für jede Tätigkeit und jedes Risiko.
  • Eine private Haftpflichtversicherung kann je nach Vertrag zusätzliche Lücken schließen.
  • Die gesetzliche Unfallversicherung ist von der Haftpflichtversicherung zu unterscheiden.

Lachende Frau hat eine ehrenamtliche Tätigkeit in der Haftpflichtversicherung mitversichert.

Welche Haftpflichtrisiken gibt es im Ehrenamt?

Ein Missgeschick kann schnell finanzielle Folgen haben. Beim Vereinsfest kann beispielsweise ein Getränk über ein fremdes Notebook laufen. Beim Streichen des Vereinsheims kann Farbe ein Auto beschädigen. Auch bei der Betreuung von Kindern, beim Training oder beim Aufbau einer Veranstaltung können Personen oder Sachen zu Schaden kommen.

Ohne passenden Versicherungsschutz können Schadensersatzforderungen grundsätzlich bei dir landen. Ob du persönlich einstehen musst, hängt jedoch von den Umständen, deiner Rolle, dem Vertrag und den gesetzlichen Regelungen ab. Eine Versicherung prüft zunächst, ob und in welcher Höhe eine berechtigte Forderung besteht, und wehrt unberechtigte Ansprüche ab, sofern der Vertrag dies vorsieht.

Vereinshaftpflicht und private Haftpflicht

Die Vereinshaftpflichtversicherung ist in erster Linie auf den Verein oder die Organisation und deren Aktivitäten zugeschnitten. Sie kann Personen-, Sach- und bestimmte Vermögensschäden abdecken, die im Zusammenhang mit dem Vereinsbetrieb entstehen. Der Umfang hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Ein kleiner Schachverein hat beispielsweise andere Risiken als ein Sportverein mit Veranstaltungen, Geräten und Aufsichtspflichten.

Du bist als ehrenamtliche Helferin oder ehrenamtlicher Helfer nicht automatisch in jedem Fall über den Verein versichert. Frage deshalb den Vorstand oder Träger konkret:

  • Gilt der Schutz für deine konkrete Aufgabe?
  • Sind Veranstaltungen, Fahrten, Aufsicht und Arbeiten mit Geräten eingeschlossen?
  • Gibt es Ausschlüsse, Selbstbeteiligungen oder Begrenzungen?
  • Musst du einen Schaden selbst melden oder übernimmt das die Organisation?

Eine private Haftpflichtversicherung kann zusätzlichen Schutz bieten, insbesondere wenn die Vereinshaftpflicht nicht greift oder deine Tätigkeit dort nicht eingeschlossen ist. Ob ein Ehrenamt mitversichert ist, steht in den Versicherungsbedingungen. Verlasse dich daher nicht allein auf allgemeine Aussagen und prüfe deinen konkreten Tarif.

Lächelnde Person bei ehrenamtlicher Tätigkeit in heller Umgebung.

Gesetzliche Unfallversicherung im Ehrenamt

Haftpflicht- und Unfallversicherung schützen dich vor unterschiedlichen Folgen. Die Haftpflichtversicherung betrifft Schäden, die du anderen zufügst. Die gesetzliche Unfallversicherung kann dich bei einem Unfall während bestimmter ehrenamtlicher Tätigkeiten sowie auf dem direkten Hin- und Rückweg schützen. Ob der Schutz greift, hängt unter anderem vom Träger, der Organisation und der konkreten Aufgabe ab.

Für eine gesetzliche Unfallversicherung gelten andere Voraussetzungen als für eine private Unfallversicherung. Freizeitunfälle oder Einsätze im Ausland sind nicht automatisch eingeschlossen. Eine private Unfallversicherung kann je nach Vertrag zusätzliche Leistungen vorsehen, etwa bei dauerhaften Beeinträchtigungen, im Krankenhaus oder während der Rehabilitation. Dazu kann auch Krankenhaustagegeld gehören. Vergleiche die Bedingungen sorgfältig.

So prüfst du deinen Versicherungsschutz

  1. Beschreibe deine Tätigkeit möglichst genau: Aufgaben, Veranstaltungsorte, Fahrten, Aufsicht und verwendete Geräte.
  2. Bitte den Verein oder die Organisation um Informationen zur bestehenden Haftpflicht- und Unfallversicherung.
  3. Prüfe deine private Haftpflichtversicherung auf den Einschluss ehrenamtlicher Tätigkeiten und mögliche Ausschlüsse.
  4. Kläre, wer Schäden meldet und welche Fristen oder Nachweise gelten.
  5. Hole bei unklaren Bedingungen fachlichen Rat ein, zum Beispiel bei einem Versicherungsmakler.

Auch eine ehrenamtliche Tätigkeit im Ausland solltest du gesondert prüfen. Nicht jeder Vertrag gilt weltweit oder für jeden Einsatz.

Was tun nach einem Schaden?

Dokumentiere den Vorfall möglichst sofort mit Fotos und einer schriftlichen Schilderung. Informiere den Verein oder den Träger und melde den Schaden anschließend nach den vereinbarten Vorgaben der zuständigen Versicherung. Gib keine vorschnellen Schuldanerkenntnisse oder Zahlungen ab, bevor der Versicherer den Fall geprüft hat. Für zusätzliche Absicherung kann je nach Situation auch ein Vertrag mit Rechtsschutz relevant sein.

Das Wichtigste im Überblick

Ehrenamtliches Engagement ist nicht automatisch umfassend versichert. Die Vereinshaftpflicht, deine private Haftpflichtversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung verfolgen unterschiedliche Zwecke und gelten jeweils nur unter bestimmten Voraussetzungen. Kläre deshalb vor dem Einsatz, welcher Schutz für deine konkrete Aufgabe besteht, und lass dir Einschränkungen möglichst schriftlich bestätigen.

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

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Steven

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