Versicherungslexikon

Festzuschuss: Definition, Behandlung, Kosten und mehr

Festzuschuss: Definition, Behandlung, Kosten und mehr

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Der Festzuschuss ist der Betrag, den die gesetzliche Krankenkasse für Zahnersatz übernimmt. Er richtet sich nach dem zahnmedizinischen Befund und der dafür vorgesehenen Regelversorgung. Die tatsächlichen Behandlungskosten können höher liegen; die Differenz zahlst du als Eigenanteil.

Was ist ein Festzuschuss?

Der befundorientierte Festzuschuss wird nicht nach der gewählten höherwertigen Versorgung berechnet, sondern nach dem Befund und der dafür festgelegten Regelversorgung. Die Regelversorgung beschreibt die medizinisch notwendige Standardbehandlung. Der Festzuschuss ist dagegen der finanzielle Beitrag der Krankenkasse.

Voraussetzung ist ein Heil- und Kostenplan, den deine Zahnarztpraxis erstellt. Darin stehen Befund, geplante Versorgung, voraussichtliche Kosten und der zu erwartende Zuschuss. Vor Beginn der Behandlung solltest du den Plan von deiner Krankenkasse genehmigen lassen.

Wie wird der Festzuschuss berechnet?

Im Ausgangstext wird für die Regelversorgung ein Zuschuss von 60 Prozent genannt. Ein lückenlos geführtes Bonusheft kann den Zuschuss erhöhen: Nach fünf Jahren werden dort 70 Prozent, nach zehn Jahren 75 Prozent genannt. Die genaue Höhe hängt vom Befund und den jeweils geltenden Festzuschussbeträgen ab.

Bedingung Im Ausgangstext genannter Zuschuss
Ohne Bonusheft 60 Prozent
Bonusheft über fünf Jahre 70 Prozent
Bonusheft über zehn Jahre 75 Prozent
Härtefallregelung bis zu 100 Prozent

Die im Ausgangstext genannten Beispielbeträge betragen 655,33 Euro ohne Bonusheft, 764,55 Euro nach fünf Jahren, 819,17 Euro nach zehn Jahren und 1.092,23 Euro bei der Härtefallregelung. Solche Beträge sind vom Befund und vom jeweils geltenden Festzuschuss abhängig und daher nicht allgemein übertragbar.

Eigenanteil und Zahnersatz

Der Eigenanteil ist der Betrag, den du selbst übernimmst. Er lässt sich grundsätzlich so berechnen:

  1. Gesamtkosten der geplanten Behandlung feststellen.

  2. Festzuschuss der Krankenkasse abziehen.

  3. Der verbleibende Betrag ist dein Eigenanteil.

Beispiel: Bei Behandlungskosten von 1.000 Euro und einem Festzuschuss von 600 Euro verbleiben 400 Euro Eigenanteil. Wählst du eine aufwändigere Versorgung, etwa eine Keramikkrone oder ein Implantat, bleibt der Zuschuss grundsätzlich an der Regelversorgung orientiert. Die zusätzlichen Kosten trägst du selbst.

Das gilt auch bei Kronen, Brücken, Prothesen und Implantaten. Brücken ersetzen fehlende Zähne; Implantate können eine Krone tragen. Entscheidend für deine Kosten ist nicht nur die Behandlung selbst, sondern auch, wie stark sie von der Regelversorgung abweicht.

Smiling patient in a dental clinic.

Bonusheft und Härtefallregelung

Für die Bonusstufen musst du deine regelmäßigen Kontrolluntersuchungen nachweisen. Die Einträge sollten lückenlos dokumentiert sein. Fehlt ein Nachweis, kann die Krankenkasse die höhere Stufe ablehnen. Kläre deshalb vor der Behandlung, welche Unterlagen sie verlangt.

Bei einer finanziellen Härte kann ein Antrag auf Härtefallregelung möglich sein. Im Ausgangstext wird als Beispiel eine monatliche Bruttoeinnahme von höchstens 1.218 Euro genannt; außerdem können bestimmte Sozialleistungen berücksichtigt werden. Wird der Antrag bewilligt, kann der Festzuschuss für die Regelversorgung bis auf 100 Prozent steigen. Die Einkommensgrenze und die Voraussetzungen solltest du direkt bei deiner Krankenversicherung prüfen, da sie sich ändern können.

Vor der Behandlung Kosten vergleichen

Lass dir den Heil- und Kostenplan vollständig erklären und frage nach gleichartigen oder andersartigen Versorgungen. Bei einer gleichartigen Versorgung erhältst du den Zuschuss für die Regelversorgung; Zusatzleistungen wie hochwertigere Materialien zahlst du zusätzlich. Bei einer andersartigen Versorgung, etwa Implantaten statt einer herausnehmbaren Lösung, wird ebenfalls nur der Zuschuss für die entsprechende Regelversorgung berücksichtigt.

Eine zweite Meinung kann helfen, den Befund, den HKP und mögliche Alternativen besser einzuschätzen. Kläre vorher, ob Kosten für eine weitere Untersuchung oder Beratung übernommen werden. Eine private Zahnzusatzversicherung kann weitere Kosten abdecken; Leistungsumfang, Wartezeiten, Ausschlüsse und Beiträge unterscheiden sich jedoch je nach Vertrag. Auch mögliche Rabatte und Zusatzleistungen deiner Krankenkasse solltest du anhand der konkreten Bedingungen prüfen.

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

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Steven

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