Versicherungslexikon

Haftungsfragen: Wer zahlt im Schadensfall?

Haftungsfragen: Wer zahlt im Schadensfall?

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Wer im Schadensfall zahlt, hängt vor allem davon ab, wer den Schaden verursacht hat, ob ein Verschulden vorliegt und welche Versicherung greift. Bei Verkehrsunfällen können außerdem mehrere Beteiligte eine Teilschuld tragen. Bei Gefälligkeiten, Dienstwagen oder besonderen Risiken gelten eigene Maßstäbe.

Wichtige Erkenntnisse

  • Die Haftpflichtversicherung übernimmt grundsätzlich Schäden, die du anderen zufügst und für die du haftest.
  • Bei einer Teilschuld wird die Haftung nach einer Quote zwischen den Beteiligten verteilt.
  • Bei unentgeltlichen Gefälligkeiten kann die Haftung insbesondere bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz relevant werden.
  • Wer Schadensersatz verlangt, muss den Anspruch und die maßgeblichen Umstände grundsätzlich belegen.
  • Bei bestimmten Gefahren kann eine Haftung auch ohne persönliches Verschulden bestehen.

Haftung bei Verkehrsunfällen

Haftungsfragen bei Unfall mit beschädigten Autos

Wenn du einen Unfall schuldhaft verursachst, reguliert deine Kfz-Haftpflichtversicherung in der Regel die Schäden des Unfallgegners. Schäden an deinem eigenen Fahrzeug sind dadurch nicht automatisch abgedeckt. Dafür kommen je nach Vertrag eine Teilkaskoversicherung oder eine Vollkaskoversicherung infrage.

Die Kfz-Haftpflicht ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für Fahrzeughalter. Die Kaskoabsicherung ist dagegen freiwillig. Ob und in welchem Umfang der Versicherer zahlt, richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag.

Tragen mehrere Unfallbeteiligte Verantwortung, wird eine Haftungsquote festgelegt. Jede Seite trägt dann grundsätzlich den entsprechenden Anteil. Für die Einordnung sind unter anderem Verkehrsverstöße, Unfallhergang, Schäden und Beweise wichtig. Unterschreibe am Unfallort kein vorschnelles Schuldanerkenntnis, auch wenn du dich zunächst für verantwortlich hältst.

Gefälligkeitshandlungen und Verschulden

Hilfst du einem Freund oder Nachbarn unentgeltlich, kann die Haftung anders beurteilt werden als bei einer vertraglich geschuldeten Leistung. Für vorsätzlich verursachte Schäden haftest du grundsätzlich. Bei einfacher Unachtsamkeit kann unter Umständen ein stillschweigender Haftungsausschluss angenommen werden; bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kommt eine Haftung regelmäßig eher in Betracht. Ob ein Anspruch auf Schadensersatz besteht, hängt von den konkreten Umständen ab.

Wenn mehrere Personen haften

Verursachen mehrere Personen gemeinsam einen Schaden, kann eine Gesamtschuldnerschaft vorliegen. Der Geschädigte kann dann unter den gesetzlichen Voraussetzungen verlangen, dass eine beteiligte Person den gesamten Schaden ersetzt. Zahlt ein Schuldner mehr als seinen Anteil, kann er von den anderen Beteiligten einen Innenausgleich verlangen. Die Grundlagen finden sich insbesondere in § 421 BGB und § 426 BGB. Eine abweichende Haftungsquote oder ein besonderer Haftungsgrund kann die Verteilung verändern.

Aufsichtspflicht und Minderjährige

Bei Schäden durch Kinder oder andere beaufsichtigte Personen kommt eine Haftung der Aufsichtspflichtigen nach § 832 BGB in Betracht. Entscheidend ist, ob die erforderliche Aufsicht eingehalten wurde. Minderjährige haften außerdem nicht in jedem Alter und nicht in jeder Situation selbst. Für Kinder unter sieben Jahren besteht grundsätzlich keine allgemeine Deliktshaftung; bei älteren Minderjährigen kommt es unter anderem auf Alter, Einsichtsfähigkeit und die Umstände an.

Weitere wichtige Vorschriften sind § 823 BGB zur Schadensersatzpflicht und § 840 BGB für bestimmte Fälle gemeinsamer Haftung.

Gefährdungshaftung

Unfall mit beschädigten Autos und Rettungskräften.

Die Gefährdungshaftung knüpft nicht zwingend an ein persönliches Fehlverhalten an. Sie kann entstehen, weil von einer bestimmten Sache oder Tätigkeit ein gesetzlich geregeltes Risiko ausgeht. Beispiele sind die Halterhaftung für den Betrieb eines Kraftfahrzeugs, die Tierhalterhaftung und bestimmte Haftungsfälle bei Bauwerken. Genannt werden unter anderem § 7 StVG, § 833 BGB und § 836 BGB.

Für Fahrzeuge ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Eine Pflichtversicherung schützt jedoch nur im Rahmen des jeweiligen Vertrags und der gesetzlichen Vorgaben. Eine Haftung ohne Verschulden bedeutet nicht automatisch, dass in jedem Fall dieselbe Beweislast oder unbegrenzte Zahlungspflicht gilt.

Dienstwagenunfälle

Bei einem Dienstwagen ist regelmäßig der Arbeitgeber als Halter und Versicherungsnehmer in die Schadensregulierung eingebunden. Gegenüber Dritten greift grundsätzlich die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs. Ob der Arbeitnehmer intern an Kosten beteiligt wird, hängt insbesondere vom Grad des Verschuldens und den Umständen der beruflichen Fahrt ab. Bei leichter Fahrlässigkeit kann die Haftung eingeschränkt sein; bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann die persönliche Belastung deutlich höher ausfallen. Auch eine vertragliche Selbstbeteiligung kann eine Rolle spielen.

Nach einem Unfall solltest du die Unfallstelle sichern, erforderlichenfalls die Polizei rufen, Fotos und Personalien aufnehmen und einen Unfallbericht erstellen. Bei unklarer Schuldfrage können Zeugen, Fotos, ein Beweissicherungsgutachten oder eine Beratung im Verkehrsrecht helfen.

Beweise und Haftungsquote

Wer einen Anspruch geltend macht, muss die anspruchsbegründenden Tatsachen grundsätzlich darlegen und beweisen. Sichere deshalb Fotos, Zeugenaussagen, Gutachten und sonstige Unterlagen. Die Beweislage beeinflusst häufig, ob eine Haftungsquote festgelegt oder vor Gericht anders bewertet wird. Eine Beweislastumkehr gilt nicht pauschal für jeden Schadensfall, sondern nur unter den jeweiligen gesetzlichen oder rechtlichen Voraussetzungen.

Die Verschuldenshaftung setzt grundsätzlich vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten voraus. Davon unterscheidet sich die Gefährdungshaftung, bei der ein gesetzlich bestimmtes Risiko ausreichen kann:

Aspekt Verschuldenshaftung Gefährdungshaftung
Verschulden nötig? Grundsätzlich ja Je nach gesetzlicher Regelung nein
Beispiele Unaufmerksamer Autounfall, Haushaltsschaden Fahrzeughalter- oder Tierhalterhaftung

Was im Schadensfall wichtig ist

Ob du selbst zahlst, deine Haftpflichtversicherung eintritt oder mehrere Beteiligte gemeinsam haften, lässt sich nur anhand des konkreten Sachverhalts beurteilen. Melde den Schaden deiner Versicherung, sichere Beweise und vermeide ein vorschnelles Schuldeingeständnis. Bei Personenschäden, hohen Forderungen oder einer ungeklärten Haftungsquote kann rechtliche Beratung sinnvoll sein. Informationen zu einem Schuldanerkenntnis solltest du nicht mit einer verbindlichen rechtlichen Bewertung deines Einzelfalls verwechseln.

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

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Steven

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