Versicherungslexikon

Hilfsmittelversorgung: Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick

Hilfsmittelversorgung: Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick

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Die Pflegeversicherung unterstützt dich mit Pflegehilfsmitteln und weiteren Leistungen, wenn du wegen Alter, Krankheit oder Behinderung auf Hilfe angewiesen bist. Entscheidend sind vor allem dein Pflegegrad, die Versorgungssituation und der konkrete Bedarf. Nicht jede Leistung wird von der Pflegeversicherung übernommen; bei einigen Hilfen ist die Krankenversicherung oder eine andere Stelle zuständig.

Pflegehilfsmittel: technische Hilfen und Verbrauchsprodukte

Pflegehilfsmittel werden in technische Hilfsmittel und zum Verbrauch bestimmte Produkte unterschieden. Zu den technischen Hilfsmitteln zählen beispielsweise Pflegebetten oder Rollstühle. Sie können je nach Bedarf leihweise oder als Kaufleistung bereitgestellt werden. Verbrauchshilfsmittel wie Desinfektionsmittel und Einmalhandschuhe werden regelmäßig benötigt. Dafür übernimmt die Pflegeversicherung laut Ausgangstext Kosten bis zu 42 Euro monatlich.

Den Antrag stellst du bei deiner Pflegekasse. Für technische Hilfsmittel kann ein ärztliches Rezept erforderlich sein; Verbrauchsprodukte lassen sich meist einfacher beantragen. Die Pflegekasse soll innerhalb von drei Wochen entscheiden. Wird der Medizinische Dienst beteiligt, beträgt die Frist fünf Wochen. Bleibt eine Rückmeldung innerhalb der Frist aus, gilt der Antrag nach den Angaben des Ausgangstextes als genehmigt.

Für Verbrauchshilfsmittel fällt innerhalb des genannten Betrags keine Zuzahlung an. Bei technischen Hilfsmitteln kann eine Zuzahlung von zehn Prozent, höchstens jedoch 25 Euro, anfallen. Mehrkosten über den bewilligten Umfang hinaus trägst du selbst. In besonderen Wohnformen können Hilfsmittel auch durch den Träger oder die Krankenkasse bereitgestellt werden. Empfehlungen für Hilfsmittel bei häuslicher Pflege orientieren sich an Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes; Pflegefachkräfte können dich bei der Auswahl beraten.

Weitere zentrale Leistungen der Pflegeversicherung

Ab Pflegegrad 2 kannst du Pflegesachleistungen für die ambulante Versorgung nutzen. Ein Pflegedienst rechnet die zweckgebundenen Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Sie umfassen unter anderem Grundpflege, medizinische Versorgung und Hilfe im Haushalt. Alternativ oder ergänzend erhältst du Pflegegeld, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige oder andere Personen organisiert wird. Pflegegeld und Sachleistungen lassen sich als Kombinationsleistung verbinden; das Pflegegeld wird dann anteilig gekürzt.

Die Verhinderungspflege entlastet pflegende Angehörige bei Urlaub, Krankheit oder einer anderen Verhinderung. Sie ist laut Ausgangstext ab Pflegegrad 2 bis zu sechs Wochen im Jahr möglich, wenn die Pflegeperson zuvor mindestens sechs Monate gepflegt hat. Genannt werden 1.612 Euro jährlich, mit Übertragung nicht genutzter Mittel aus der Kurzzeitpflege bis zu 2.418 Euro. Die Kurzzeitpflege bietet dagegen der pflegebedürftigen Person vorübergehend stationäre Betreuung, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, bis zu acht Wochen im Jahr.

Hilfsmittelversorgung: Ältere Person lächelt in heller Umgebung.

Die teilstationäre Pflege umfasst Tages- und Nachtpflege. Du verbringst dabei einen Teil des Tages oder die Nacht in einer Pflegeeinrichtung und kehrst ansonsten nach Hause zurück. Die Nachtpflege kann zusätzlich zu Pflegegeld oder ambulanten Sachleistungen genutzt werden. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad.

Entlastung, Wohnraumanpassung und Beratung

Für häuslich gepflegte Menschen steht ab Pflegegrad 1 ein Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich zur Verfügung. Er kann beispielsweise für eine Haushaltshilfe, Betreuung oder anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Der Betrag wird nicht automatisch ausgezahlt. Du bezahlst die Leistung zunächst selbst und reichst die Rechnung zur Erstattung bei der Pflegekasse ein.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können die Sicherheit und Selbstständigkeit erhöhen. Beispiele sind ein Badumbau, Haltegriffe, breitere Türen, Rampen oder ein Treppenlift. Für solche Anpassungen nennt der Ausgangstext Zuschüsse bis zu 4.180 Euro. Vor Beginn solltest du dich beraten lassen, Kostenvoranschläge einholen und den Antrag bei der Pflegekasse stellen.

Eine kostenlose Pflegeberatung hilft dir, passende Leistungen zu finden und miteinander zu verbinden. Pflegekurse vermitteln Angehörigen und ehrenamtlich Pflegenden praktische Grundlagen. Digitale Pflegeanwendungen können den Pflegealltag ergänzen; der Ausgangstext nennt dafür ein monatliches Budget von 53 Euro, sofern die Anwendung zugelassen und der Antrag genehmigt ist.

Besondere Situationen

In ambulant betreuten Wohngruppen können Pflegebedürftige zusätzlich einen Wohngruppenzuschlag von 224 Euro monatlich sowie einen einmaligen Einrichtungszuschuss von 2.613 Euro erhalten. Für die Gründung einer solchen Wohngruppe nennt der Text eine Anschubfinanzierung von bis zu 2.500 Euro je Person, höchstens 10.000 Euro je Wohngruppe. Bewohner besonderer Wohnformen erhalten laut Ausgangstext ab 2025 ab Pflegegrad 2 einen monatlichen Zuschuss von 278 Euro.

Pflegende Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen sozial abgesichert werden, etwa durch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Genannt werden mindestens zehn Pflegestunden an mindestens zwei Tagen pro Woche, Pflegegrad 2 der betreuten Person und fehlende Vergütung. Pflegezeit kann bis zu sechs Monate dauern; bei kurzfristiger Arbeitsverhinderung kommt Pflegeunterstützungsgeld als möglicher Ausgleich des Verdienstausfalls infrage.

Ohne Pflegegrad kommen bei vorübergehendem Hilfebedarf Leistungen der Krankenversicherung infrage. Nach einem Krankenhausaufenthalt können ärztlich verordnete häusliche Krankenpflege oder eine Haushaltshilfe übernommen werden. Bei Beamten, Richtern und Angehörigen ergänzt die Beihilfe die private Pflegeversicherung. Dafür sind Anträge bei der Pflegeversicherung und der Beihilfestelle erforderlich.

Zur Versorgung am Lebensende gehören auch Sterbebegleitung und palliative Unterstützung. Dazu zählen Schmerz- und Symptomkontrolle sowie psychosoziale und gegebenenfalls spirituelle Begleitung. Weitere Informationen findest du unter Sterbebegleitung: Das solltest du wissen. Je nach Versorgung kann auch die medizinische Versorgung beteiligt sein.

Heilmittelversorgung in der Häusliche Pflege: Lächelnde ältere Frau in hellem Umfeld.

Welche Leistung in deinem Fall passt, hängt von Pflegegrad, Wohnform und Unterstützungsbedarf ab. Prüfe Beträge und Voraussetzungen vor dem Antrag bei deiner Pflegekasse, Krankenkasse oder Beihilfestelle, da sich gesetzliche Regelungen ändern können.

Lächelnde ältere Person in heller Umgebung.

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

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