Kassenleistungen sind medizinische und gesundheitliche Leistungen, die deine gesetzliche Krankenversicherung übernimmt. Entscheidend ist meist, ob eine Behandlung medizinisch notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Welche Leistung du konkret erhältst und ob du dich an den Kosten beteiligen musst, hängt vom Leistungsbereich und von deinem Einzelfall ab.
Welche Leistungen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung?
Zum Leistungskatalog gehören unter anderem die Früherkennung und Behandlung von Krankheiten, Arztbesuche, verordnete Therapien, Medikamente, Krankenhausbehandlungen, Rehabilitation und Krankengeld bei längerer Arbeitsunfähigkeit. Vorsorgeuntersuchungen und von der STIKO empfohlene Impfungen werden im vorgesehenen Umfang ebenfalls übernommen.
Ambulante Behandlungen finden beispielsweise in einer Haus- oder Facharztpraxis statt. Stationäre Leistungen umfassen die notwendige Behandlung, Pflege und medizinische Versorgung im zugelassenen Krankenhaus. Dazu zählen auch Operationen und erforderliche Eingriffe. Zur Pflege gehören etwa die Grundpflege, Medikamentengabe und Verbandswechsel.
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Wo fallen Zuzahlungen an?
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nicht immer sämtliche Kosten. Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten, Heilmitteln, Hilfsmitteln und stationären Aufenthalten können Zuzahlungen anfallen. Für Medikamente gilt häufig eine Zuzahlung von 10 Prozent mit gesetzlich festgelegten Mindest- und Höchstbeträgen. Im Krankenhaus wird in der Regel eine Zuzahlung pro Tag erhoben, sofern keine Befreiung greift.
Kinder und Jugendliche sind bei vielen Zuzahlungen entlastet. Für Erwachsene gibt es Belastungsgrenzen; bei schwerwiegenden chronischen Erkrankungen kann eine niedrigere Grenze gelten. Lass dich von deiner Krankenkasse beraten, bevor du von einer Befreiung oder Erstattung ausgehst.
Zahnarzt, Zahnersatz und Selbstzahlerleistungen
Notwendige Zahnbehandlungen gehören zur Kassenleistung. Beim Zahnersatz zahlt die gesetzliche Krankenkasse jedoch grundsätzlich einen Festzuschuss zur Regelversorgung. Ein gepflegtes Bonusheft kann den Zuschuss erhöhen. Hochwertigere Versorgungen, Implantate oder ein Fester Retainer können zusätzliche Eigenkosten verursachen.
Eine Zahnreinigung beziehungsweise professionelle Zahnreinigung ist nicht generell eine einheitliche Regelleistung. Manche Kassen gewähren dafür freiwillige Zuschüsse. Frage deshalb vor der Behandlung nach den Bedingungen.
Leistungen, die nicht medizinisch notwendig sind oder außerhalb des gesetzlichen Leistungskatalogs liegen, musst du häufig selbst bezahlen. Dazu zählen bestimmte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), kosmetische Angebote und je nach Situation eine Zahnreinigung. Lass dir Kosten und Nutzen vorab erklären. Auch ein Hautkrebsscreening außerhalb des regulären Anspruchs kann eine Selbstzahlerleistung sein.
Rehabilitation, Pflege und besondere Lebenssituationen
Rehabilitationsmaßnahmen können ambulant oder stationär erfolgen, wenn sie medizinisch erforderlich sind. In der Regel musst du sie beantragen; häufig unterstützt dich deine Ärztin oder dein Arzt dabei. Auch häusliche Krankenpflege kann verordnet werden, etwa für Verbandswechsel oder die Medikamentengabe. Die häusliche Krankenpflege soll unter anderem Krankenhausaufenthalte vermeiden oder verkürzen. Je nach Leistung können Zuzahlungen anfallen.
Für Schwangere, Kinder, chronisch Kranke und pflegende Angehörige bestehen besondere Ansprüche und Programme. Dazu zählen Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Therapien, spezielle Behandlungsprogramme und in bestimmten Fällen eine Haushaltshilfe. Welche Unterstützung möglich ist, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und deinem Antrag ab.
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Psychotherapie und alternative Heilmethoden
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt zugelassene psychotherapeutische Behandlungen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Akupunktur ist eine Kostenübernahme nur für bestimmte Indikationen vorgesehen. Homöopathie, Osteopathie und andere alternative Verfahren gehören nicht automatisch zu den Regelleistungen. Manche Krankenkassen erstatten sie freiwillig als Satzungsleistung. Kläre vor Beginn, ob eine Genehmigung, eine bestimmte Qualifikation oder eine Kostenbegrenzung gilt.
Ausland und Zusatzversicherungen
Im europäischen Ausland kann die Europäische Krankenversicherungskarte notwendige medizinische Behandlungen ermöglichen. Der Schutz ist jedoch nicht mit einer vollständigen Reiseversicherung gleichzusetzen. Kosten oberhalb des Leistungsumfangs oder ein Rücktransport nach Deutschland werden von der gesetzlichen Kasse häufig nicht übernommen. Eine private Auslandskrankenversicherung kann diese Lücken ergänzen.
Eine private Krankenversicherung bietet keine einheitlichen Standardleistungen wie die GKV; maßgeblich ist der vereinbarte Tarif. Eine private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung kann beispielsweise Einzelzimmer, Chefarztbehandlung, umfangreicheren Zahnersatz oder zusätzliche Auslandsleistungen abdecken. Eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich nur, wenn Beitrag, Bedingungen und tatsächlicher Bedarf zusammenpassen.
Wer legt Kassenleistungen fest?
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) konkretisiert den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Er bewertet unter anderem den medizinischen Nutzen und die Wirtschaftlichkeit von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden. Gesetzgeberische Vorgaben, Richtlinien des G-BA und die Satzung deiner Krankenkasse bestimmen gemeinsam, was übernommen wird. Freiwillige Zusatzleistungen können sich deshalb zwischen den Kassen unterscheiden.
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Prüfe vor einer Behandlung, ob sie eine Regelleistung, eine freiwillige Satzungsleistung oder eine Selbstzahlerleistung ist. Deine Krankenkasse kann dir sagen, ob du einen Antrag, eine ärztliche Verordnung oder eine vorherige Genehmigung brauchst und welcher Eigenanteil anfällt.

