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Pflegeassistenz: Diese Unterstützung gibt es von der Pflegeversicherung

Pflegeassistenz: Diese Unterstützung gibt es von der Pflegeversicherung

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Pflegeassistenz durch die Pflegeversicherung

Ältere Person lächelt in hellem Umfeld und erhält Pflegeassistenz.

Pflegeassistenz unterstützt dich, wenn du deinen Alltag wegen gesundheitlicher Einschränkungen nicht vollständig selbst bewältigen kannst. Die Hilfe kann körperliche Aufgaben wie Anziehen und Körperpflege, Unterstützung im Haushalt, Begleitung zu Terminen oder organisatorische Tätigkeiten umfassen. Sie kann durch Angehörige, bekannte Personen, einen ambulanten Dienst oder in einer Einrichtung erfolgen.

Welche Leistungen die Pflegeversicherung übernimmt, hängt vor allem vom Pflegegrad, der Wohnsituation und der gewählten Versorgungsform ab. Die ambulante Pflege ermöglicht dir, in deiner vertrauten Umgebung zu bleiben. Wenn die Versorgung zu Hause nicht mehr ausreicht, kommen teilstationäre oder stationäre Angebote infrage.

Pflegegrade und wichtige Leistungen

Ein älterer weißer Mensch lächelt in hellem Licht.

Der Pflegegrad beschreibt, wie stark du im Alltag beeinträchtigt bist. Die Einstufung reicht von Pflegegrad 1 bis 5 und erfolgt nach einer Begutachtung, bei der unter anderem deine Selbstständigkeit bei Körperpflege, Ankleiden und Mobilität betrachtet wird.

  • Pflegegrad 1: Du kannst den Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag nutzen. Dazu können beispielsweise Hilfe im Haushalt oder eine Betreuungsleistung gehören. Mehr Informationen bietet der Beitrag zu Pflegegrad 1.
  • Pflegegrad 2 bis 5: Je nach Pflegegrad kommen Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder eine Kombination aus beiden infrage. Die im Ausgangstext genannten Orientierungswerte sind: Pflegegrad 2 mit 689 Euro Pflegegeld oder 724 Euro Sachleistungen, Pflegegrad 3 mit 545 Euro Pflegegeld oder 1.298 Euro Sachleistungen, Pflegegrad 4 mit 728 Euro Pflegegeld oder 1.612 Euro Sachleistungen sowie Pflegegrad 5 mit 901 Euro Pflegegeld oder 1.995 Euro Sachleistungen.

Pflegegeld wird ausgezahlt, wenn dich Angehörige, Freunde oder andere private Helfer zu Hause versorgen. Pflegesachleistungen nutzt du dagegen für die Unterstützung durch einen professionellen Pflegedienst, der direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Nicht vollständig ausgeschöpfte Sachleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen mit Pflegegeld kombiniert werden. Ändert sich dein Unterstützungsbedarf, kannst du eine Höherstufung beantragen.

Weitere Unterstützung für die häusliche Pflege

Der Entlastungsbetrag steht Pflegebedürftigen unabhängig vom Pflegegrad zur Verfügung. Er darf nur für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Für Bewohnerinnen und Bewohner ambulant betreuter Wohngruppen nennt der Ausgangstext außerdem einen monatlichen Zuschlag von 214 Euro.

Fällt die private Pflegeperson wegen Krankheit, Urlaub oder aus einem anderen Grund aus, kann Verhinderungspflege die Versorgung vorübergehend sichern. Im Ausgangstext werden bis zu sechs Wochen pro Jahr und ein Betrag von 1.612 beziehungsweise 1.685 Euro genannt; bei einer Kombination mit nicht genutzter Kurzzeitpflege kann sich der verfügbare Betrag erhöhen. Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende vollstationäre Versorgung, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, und wird dort mit bis zu acht Wochen pro Jahr beschrieben.

Bei medizinisch notwendigen Maßnahmen zu Hause, etwa Wundversorgung, Injektionen, Katheterwechsel oder Medikamentengabe, kann Krankenpflege eine Rolle spielen. Haushaltsführung, Mobilität und Begleitung lassen sich je nach Leistung über andere Unterstützungsangebote abdecken.

Persönliches Budget und Assistenz durch vertraute Personen

Das persönliche Budget soll Menschen mit Behinderungen ermöglichen, notwendige Unterstützung selbst zu organisieren. Du kannst damit Assistenzkräfte auswählen, Einsatzzeiten festlegen und – je nach Bewilligung und rechtlichen Vorgaben – auch Angehörige oder Freunde einbeziehen. Dafür stellst du einen Antrag und beschreibst deinen individuellen Unterstützungsbedarf. Nach der Bewilligung musst du die Organisation, Verträge und Bezahlung der Assistenz selbst verwalten.

Die vertraute Unterstützung kann Sicherheit schaffen. Gleichzeitig solltest du Aufgaben, Arbeitszeiten, Vergütung und Verantwortlichkeiten schriftlich regeln. Die persönliche Beziehung kann sonst zu Konflikten oder Überlastung führen. Bei der Nutzung des persönlichen Budgets unterstützt und berät Pflegekreuz nach den Angaben des Ausgangstextes unter anderem bei Antragstellung und Verwaltung.

Wohnung anpassen und teilstationäre Pflege nutzen

Lächelnder älterer Mensch in heller Umgebung.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können die Selbstständigkeit erhöhen. Genannt werden Türverbreiterungen, Rampen, Treppenlifte und barrierefreie Bäder. Die Pflegekasse kann dafür einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro leisten. Wenn sich die Pflegesituation verändert, kann ein weiterer Antrag möglich sein. Warte mit dem Umbau, bis die Pflegekasse über den Antrag entschieden hat.

Tages- und Nachtpflege bieten eine teilstationäre Alternative: Du wirst tagsüber oder nachts in einer Einrichtung betreut und kehrst ansonsten nach Hause zurück. Dort können Körperpflege, medizinische Versorgung, Beschäftigung und soziale Kontakte miteinander verbunden werden. Im Ausgangstext wird Pflegegrad 2 als Voraussetzung genannt. Die Leistungen lassen sich mit häuslicher Pflege und Pflegegeld kombinieren.

Antragstellung und Beratung

Wende dich zuerst an deine Pflegekasse und beantrage den benötigten Pflegegrad oder die konkrete Leistung. Die Pflegekasse kann dich zur Antragstellung beraten. Eine Pflegeberatung hilft dir, den Unterstützungsbedarf zu ordnen, Formulare auszufüllen und geeignete Angebote zu finden. Bei finanzieller Bedürftigkeit kann zusätzlich Hilfe zur Pflege beim zuständigen Sozialhilfeträger infrage kommen.

Für medizinische Themen ist die behandelnde Arztpraxis oder der Pflegedienst zuständig. Bei besonderen Anforderungen können außerdem Angebote wie Nachtpflege, medizinische Versorgung oder spezialisierte Unterstützung wie Demenzpflege relevant sein.

Leistungshöhen und Voraussetzungen ändern sich. Prüfe die genannten Beträge deshalb vor dem Antrag bei deiner Pflegekasse oder einer aktuellen offiziellen Beratungsstelle.

Älterer weißer Mensch lächelt in heller Umgebung.

Autor & Experte

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Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

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Steven

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