Die Pflegeversicherung übernimmt im Pflegefall einen Teil der Kosten. Welche Leistungen dir zustehen, hängt vor allem vom anerkannten Pflegegrad und von der Art der Versorgung ab. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung und Teil der sozialen Sicherung. Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist grundsätzlich auch pflegeversichert.
Pflegegrad als Voraussetzung
Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn du wegen Krankheit oder Alter dauerhaft Hilfe im Alltag brauchst. Der Medizinische Dienst bewertet deine Selbstständigkeit unter anderem in den Bereichen Mobilität, Selbstversorgung und kognitive Fähigkeiten. Auf dieser Grundlage entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad.
- Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 2 und 3: erhebliche bis schwere Beeinträchtigung
- Pflegegrad 4 und 5: schwerste Beeinträchtigung, bei Pflegegrad 5 mit besonderen Anforderungen
Ein Pflegegradrechner kann dir eine erste Einschätzung geben, ersetzt aber weder die Begutachtung noch die Entscheidung der Pflegekasse.
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Leistungen bei Pflege zu Hause
Pflegegeld
Pflegegeld erhältst du ab Pflegegrad 2, wenn Angehörige, Freunde oder andere private Pflegepersonen die häusliche Pflege übernehmen. Im Ausgangstext werden folgende monatliche Beträge genannt: 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Die Beträge und Voraussetzungen können sich ändern; prüfe sie deshalb vor dem Antrag bei deiner Pflegekasse.
Pflegesachleistungen
Bei der ambulanten Pflege kommt ein Pflegedienst zu dir nach Hause. Pflegesachleistungen können beispielsweise Grundpflege, Hilfe im Haushalt oder medizinische Versorgung umfassen. Der Pflegedienst rechnet die vereinbarten Leistungen in der Regel direkt mit der Pflegekasse ab. Pflegegeld und Sachleistungen lassen sich als Kombinationsleistung verbinden.
Für bestimmte Angebote wie Nachtpflege und Tagespflege gelten eigene Regelungen. Eine Pflegeeinrichtung kann vorübergehend im Rahmen der Kurzzeitpflege genutzt werden.
Weitere Unterstützung
Der Entlastungsbetrag steht Personen mit anerkanntem Pflegegrad zu. Er kann unter anderem für eine Haushaltshilfe, Betreuungsangebote oder Tagespflege eingesetzt werden. Die Erstattung erfolgt nicht automatisch: Du musst die zulässigen Ausgaben nachweisen.
Für Verbrauchsprodukte wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel kann die Pflegekasse nach Antragstellung monatlich bis zu 42 Euro übernehmen. Auch technische Pflegehilfsmittel, etwa ein Pflegebett, kommen unter bestimmten Voraussetzungen infrage. Bei Pflegegrad 1 sind Pflegehilfsmittel ebenfalls möglich.
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Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Fällt die private Pflegeperson wegen Krankheit, Urlaub oder aus einem anderen Grund aus, kann Verhinderungspflege die Vertretung finanzieren. Im Ausgangstext werden für Pflegegrade 2 bis 5 bis zu acht Wochen und maximal 1.685 Euro pro Jahr genannt. Kurzzeitpflege ermöglicht dagegen eine zeitlich begrenzte Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung; hierfür werden dort bis zu 1.854 Euro jährlich genannt. Da sich Beträge und Zusammenlegungen von Budgets ändern können, solltest du die aktuellen Bedingungen direkt bei der Pflegekasse klären.
Wohnraumanpassung und Pflege-WG
Für notwendige Anpassungen des Wohnraums, etwa eine ebenerdige Dusche, Haltegriffe oder breitere Türen, kann die Pflegeversicherung einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro leisten. Für mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnform werden im Ausgangstext bis zu 16.720 Euro genannt. Der Antrag muss vor Beginn des Umbaus gestellt und begründet werden.
In einer Pflege-WG können Bewohner zusätzlich einen Einrichtungszuschuss und einen monatlichen Wohngruppenzuschlag erhalten. Die konkrete Höhe und die Voraussetzungen hängen von der Wohnform und dem Pflegegrad ab.
Pflege im Heim: Was bleibt selbst zu zahlen?
Bei vollstationärer Pflege beteiligt sich die Pflegekasse an den Pflege- und Betreuungskosten. Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und gegebenenfalls zusätzliche Wahlleistungen musst du jedoch grundsätzlich selbst tragen. Es bleibt außerdem ein Eigenanteil an den Pflegekosten. Reichen Einkommen und Vermögen nicht aus, kann Sozialhilfe die Finanzierungslücke unter bestimmten Voraussetzungen schließen.
Beratung und zusätzliche Absicherung
Du hast Anspruch auf Pflegeberatung. Dort bekommst du Unterstützung bei der Auswahl der Pflegeform, bei Anträgen und bei Entlastungsangeboten. Kostenlose Pflegekurse können dir zeigen, wie du sicher pflegst. Wer Pflegegeld bezieht, muss außerdem regelmäßige Beratungseinsätze wahrnehmen.
Eine private Pflegezusatzversicherung kann Eigenanteile und nicht gedeckte Kosten abfedern. Möglich sind unter anderem eine Pflegetagegeldversicherung, eine Pflegekostenversicherung oder eine Pflegerentenversicherung. Der Pflege-Bahr ist eine staatlich geförderte Variante, deckt aber nicht automatisch alle Kosten.
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Wichtig ist die Abgrenzung zur Krankenversicherung: Medikamente, Heilmittel und häusliche Krankenpflege gehören grundsätzlich in deren Zuständigkeitsbereich. Informationen zu Behandlungen, präventiver Pflege, einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht können die Organisation des Pflegefalls ergänzen.
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