Versicherungslexikon

Pflegegrad 4: Das solltest du wissen

Pflegegrad 4: Das solltest du wissen

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Pflegegrad 4 ist der zweithöchste Pflegegrad in Deutschland. Er beschreibt eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und einen umfangreichen Unterstützungsbedarf im Alltag. Welche Hilfe tatsächlich nötig ist, hängt von der individuellen Situation ab. Eine Betreuung rund um die Uhr ist deshalb nicht automatisch erforderlich.

Voraussetzungen für Pflegegrad 4

Für die Einstufung wird bewertet, wie selbstständig du deinen Alltag noch bewältigen kannst. Im Begutachtungsverfahren sind für Pflegegrad 4 70 bis unter 90 Punkte vorgesehen. Berücksichtigt werden unter anderem Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Selbstversorgung sowie der Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen.

Lächelnder älterer Mensch in hellen, freundlichen Räumen.

Die Begutachtung übernimmt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung. Bei privat Versicherten ist in der Regel MEDICPROOF zuständig. Der Gutachter oder die Gutachterin beurteilt, welche Unterstützung du im Alltag tatsächlich brauchst. Beschreibe Einschränkungen ehrlich und möglichst konkret. Notiere vorher, wobei du regelmäßig Hilfe benötigst, und beziehe auf Wunsch Angehörige ein.

Pflegegrad 4 beantragen

Der Antrag beginnt bei deiner Pflegekasse, die du über deine Krankenversicherung erreichst. Nach dem Antrag folgt die Begutachtung. Halte dafür möglichst folgende Unterlagen bereit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ärztliche Gutachten und aktuelle Berichte
  • Nachweise über bisherige Pflegeleistungen

Ein Pflegetagebuch oder eine Liste typischer Alltagssituationen kann dir helfen, den Unterstützungsbedarf vollständig darzustellen. Nach der Begutachtung erhältst du einen schriftlichen Bescheid. Wird Pflegegrad 4 abgelehnt oder niedriger eingestuft, kannst du Widerspruch einlegen und die Entscheidung mit weiteren Unterlagen prüfen lassen.

Leistungen bei Pflegegrad 4

Ältere weiße Person lächelt in heller Umgebung.

Du kannst Pflegeleistungen zu Hause, teilstationär oder stationär nutzen. Bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen ist Pflegegeld vorgesehen. Unterstützt dich ein professioneller Dienst, kommen ambulante Pflege und Pflegesachleistungen infrage. Eine Kombination ist möglich; dabei wird das Pflegegeld entsprechend reduziert.

Im Ausgangstext werden folgende monatliche beziehungsweise einmalige Beträge genannt: 728 Euro Pflegegeld, bis zu 1.693 Euro Pflegesachleistungen, ein Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich sowie 40 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel. Für Maßnahmen zur Wohnraumanpassung wird ein Zuschuss von bis zu 4.000 Euro genannt. Die jeweils aktuellen Voraussetzungen und Beträge solltest du vor der Beantragung bei deiner Pflegekasse bestätigen.

Wenn die Pflege zu Hause nicht ausreicht, kann stationäre Pflege in einer Einrichtung eine Option sein. Je nach Bedarf kommen außerdem Kurzzeitpflege, Tagespflege oder Verhinderungspflege zur Entlastung hinzu. Informationen zu MEDICPROOF und zur Begutachtung erhältst du bei der Pflegekasse oder dem zuständigen Gutachterdienst.

Pflegegrad 4 im Alltag

Viele Betroffene benötigen Hilfe bei Körperpflege, Ankleiden, Ernährung und Mobilität. Angehörige können organisatorisch und emotional unterstützen, sollten die Pflege aber nicht dauerhaft allein tragen. Beratungsstellen und professionelle Pflegekräfte helfen bei der Planung, bei medizinisch veranlassten Aufgaben und bei der Entlastung im Alltag.

Hilfsmittel wie Gehhilfen, spezielle Betten oder Kommunikationshilfen können die Selbstständigkeit fördern. Welche Kosten übernommen werden, hängt vom Hilfsmittel und vom zuständigen Leistungsträger ab. Bei Mobilitätshilfen kann neben der Pflegekasse auch die Krankenkasse zuständig sein. Lass die Notwendigkeit deshalb ärztlich oder pflegerisch beraten.

Wohnraum und rechtliche Vorsorge

Ein barrierearmes und sicheres Zuhause kann den Alltag erleichtern. Mögliche Maßnahmen sind Haltegriffe, ein angepasstes Badezimmer, Rampen oder ein Treppenlift. Entferne Stolperfallen und kläre Zuschüsse vor Beginn des Umbaus mit der Pflegekasse.

Für die Vertretung in persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten können eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsverfügung und eine Patientenverfügung wichtig sein. Eine Pflegeberatung unterstützt dich dabei, Leistungen zu prüfen und die Versorgung an veränderte Bedürfnisse anzupassen.

Wichtig auf einen Blick

  • Stelle den Antrag bei der Pflegekasse und bereite die Begutachtung anhand konkreter Alltagssituationen vor.
  • Prüfe, ob Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Entlastungsangebote zu deiner Versorgung passen.
  • Beziehe Angehörige ein, plane aber auch regelmäßige Entlastung ein.
  • Bei Unstimmigkeiten mit dem Bescheid kannst du Widerspruch einlegen.

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

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