Versicherungslexikon

Pflegeregress: Wann ist die Rückforderung durch die Pflegeversicherung möglich?

Pflegeregress: Wann ist die Rückforderung durch die Pflegeversicherung möglich?

4 Min. Lesezeit
Kontrast
Schrift

Pflegeregress bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch die Rückforderung von Pflegekosten oder Vermögen, wenn öffentliche Leistungen übernommen wurden. Rechtlich musst du jedoch unterscheiden: Die Pflegeversicherung übernimmt Leistungen nach den gesetzlichen oder vertraglichen Regeln. Sie prüft nicht allein deshalb dein Vermögen, weil du pflegebedürftig bist. Rückforderungen können etwa entstehen, wenn Leistungen zu Unrecht oder aufgrund falscher Angaben gezahlt wurden.

Geht es dagegen darum, dass Einkommen und Vermögen für die Pflegekosten nicht ausreichen und das Sozialamt Hilfe zur Pflege leistet, prüft der Sozialhilfeträger die finanzielle Situation. Dabei können frühere Schenkungen und andere Vermögensübertragungen relevant werden.

Wann kann es zu einer Rückforderung kommen?

Eine Rückforderung kommt nicht automatisch mit dem Eintritt der Pflegebedürftigkeit. Entscheidend ist, welche Leistung gezahlt wurde und auf welcher rechtlichen Grundlage die Behörde oder Versicherung tätig wird. Bei Sozialhilfe wird zunächst geprüft, ob eigenes Einkommen und verwertbares Vermögen eingesetzt werden müssen. Reichen diese Mittel nicht aus, kann das Sozialamt unter bestimmten Voraussetzungen auf Ansprüche gegen Beschenkte zurückgreifen.

Für Rückforderungen der Pflegeversicherung gelten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen oder bei privaten Verträgen die Versicherungsbedingungen. Eine Rückforderung kann beispielsweise geprüft werden, wenn Leistungen ohne Anspruch, aufgrund unrichtiger Angaben oder in zu hoher Höhe gezahlt wurden. Eine bloße Schenkung führt hingegen nicht automatisch zu einem Anspruch der Pflegekasse.

Schenkungen und der sogenannte Verarmungsregress

Eine Schenkung liegt vor, wenn du jemandem Geld, ein Grundstück oder einen anderen Vermögenswert ohne gleichwertige Gegenleistung überträgst. Wird der Schenker später bedürftig, kann nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs ein Rückforderungsanspruch wegen Verarmung des Schenkers entstehen. Der Sozialhilfeträger kann diesen Anspruch unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf sich überleiten und gegenüber dem Beschenkten geltend machen.

Die häufig genannte Zehnjahresfrist ist keine pauschale Garantie, dass jede ältere oder jüngere Schenkung zurückgefordert wird. Es kommt unter anderem auf den Zeitpunkt, den Umfang und die konkrete Bedürftigkeit an. Außerdem bestehen gesetzliche Ausnahmen, etwa für bestimmte Anstandsschenkungen. Bei größeren Geldbeträgen oder Übertragungen innerhalb der Familie solltest du deshalb Schenkungsverträge, Zahlungsbelege und vereinbarte Gegenleistungen sorgfältig aufbewahren.

Immobilien, Schonvermögen und Angehörige

Lächelnde ältere Person in heller Umgebung.

Eine Immobilie kann im Pflegefall unterschiedlich behandelt werden. Bewohnt der Pflegebedürftige oder sein Ehepartner die Immobilie selbst, kann sie unter bestimmten Voraussetzungen geschützt sein. Eine bereits verschenkte Immobilie ist dagegen nicht automatisch sicher: Der Sozialhilfeträger kann prüfen, ob ein Rückforderungsanspruch wegen Verarmung besteht.

Zum Schonvermögen gehört der Teil des Vermögens, der bei der Bedürftigkeitsprüfung nicht eingesetzt werden muss. Welche Vermögenswerte geschützt sind, hängt von der persönlichen Situation, der Wohnsituation und der Art des Vermögens ab. Es gibt daher keinen einheitlichen Schutzbetrag, der für jeden Fall gilt.

Angehörige haften nicht pauschal für sämtliche Pflegekosten. Unterhaltsansprüche können allerdings eine Rolle spielen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ob Kinder, Ehepartner oder andere Familienmitglieder tatsächlich in Anspruch genommen werden dürfen, muss anhand der konkreten Einkommens- und Vermögensverhältnisse geprüft werden.

Welche Rolle spielen Pflegeversicherung und Zusatzversicherung?

Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt je nach Leistung und Pflegegrad nur bestimmte gesetzliche Leistungen. Kosten für ein Pflegeheim oder eine stationäre Pflege können deshalb nicht vollständig gedeckt sein. Reichen Einkommen und geschütztes Vermögen nicht aus, kommt unter Voraussetzungen Hilfe zur Pflege in Betracht.

Eine Pflegezusatzversicherung kann vertraglich vereinbarte Leistungen bereitstellen und dadurch die Finanzierungslücke verringern. Umfang und Bedingungen unterscheiden sich jedoch erheblich. Dazu können je nach Vertrag beispielsweise ein Pflegemonatsgeld oder eine Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 4 gehören. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.

Was solltest du bei einer Prüfung tun?

  • Reagiere fristgerecht auf Schreiben der Pflegekasse oder des Sozialamts.
  • Lege Bescheide, Kontoauszüge, Schenkungsverträge, Grundbuchunterlagen und Nachweise zu Gegenleistungen vollständig vor.
  • Prüfe, ob die Behörde zwischen Pflegeversicherungsleistung, Sozialhilfe und Unterhaltsanspruch unterscheidet.
  • Lass die Rückforderung vor einer Zahlung oder Vermögensübertragung sozialrechtlich und gegebenenfalls erbrechtlich prüfen.

Eine Vorsorgevollmacht regelt, wer dich bei eigener Entscheidungsunfähigkeit vertreten darf. Eine Patientenverfügung hält dagegen deine Wünsche zu medizinischen Maßnahmen fest. Beide Dokumente verhindern keinen Pflegeregress, erleichtern aber die Organisation deiner Angelegenheiten. Die Vollmacht kann auch Entscheidungen über Finanzen und medizinische Versorgung ermöglichen.

Älterer weißer Mensch lächelt in heller Umgebung.
Lächelnder älterer weißer Mensch in hellen Räumen.

Auch eine private Zusatzversicherung ersetzt keine Einzelfallprüfung. Ob sie nach einem Schlaganfall oder bei einem bestimmten Pflegegrad leistet, richtet sich nach dem Vertrag.

Wichtig für deine Planung

Eine frühzeitige Übertragung von Vermögen schützt nicht automatisch vor späteren Ansprüchen. Besonders bei Immobilien solltest du Wohnrechte, Nießbrauch, Gegenleistungen und den eigenen Bedarf an Pflegekosten rechtlich prüfen lassen. Bewahre außerdem alle Unterlagen zur Vermögensübertragung auf. Bei einer konkreten Rückforderung durch die Pflegekasse oder das Sozialamt solltest du die Berechnung, die Rechtsgrundlage und die Frist prüfen lassen. Die Rechtslage hängt vom Einzelfall ab und kann sich ändern.

Lächelnder älterer weißer Mann in heller Umgebung.

Autor & Experte

★★★★★

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität: Alle Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr. Eine Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Solltest du Fragen haben, schreib unserem Support.

Gesetzliche Krankenkasse

Vielleicht zahlst du zu viel - oder bekommst zu wenig.

Gesetzliche Krankenkasse

Wie groß sind die Unterschiede zwischen den Krankenkassen wirklich?

Tipp: Tarife ohne Gesundheitsfragen

Schnell abgesichert – auch mit Vorerkrankungen. Erfahre, welche Lösungen wirklich Sinn machen.

Befristete Aktionen

Sichere dir Mega-Rabatte, Sonderdeals und vieles mehr. Jetzt zuschlagen

Kostenlose Finanz-App

Starte jetzt mit der Finanzapp und behalte einen Überblick über deine Verträge.

Steven

Wendewerk Support