Ob du bei einer Probefahrt versichert bist, hängt vor allem davon ab, ob du das Auto bei einem Händler oder bei einer Privatperson fährst. Auch die Kfz-Versicherung des Fahrzeugs und die getroffenen Vereinbarungen sind entscheidend. Kläre den Versicherungsschutz deshalb vor dem Start und fahre nur mit gültiger Fahrerlaubnis.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Eine gültige Probefahrt setzt eine gültige Fahrerlaubnis voraus.
- Die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs reguliert grundsätzlich Schäden, die anderen Personen oder Sachen zugefügt werden.
- Schäden am getesteten Auto können über eine Kaskoversicherung abgedeckt sein.
- Bei einem Unfall können Selbstbeteiligung, Haftung und eine mögliche Rückstufung relevant werden.
- Bei privaten Verkäufern solltest du die Versicherung und Haftungsregelung besonders sorgfältig prüfen.
Welche Unterlagen und Voraussetzungen gelten?
Für die Fahrt musst du einen gültigen Führerschein vorlegen können. Lass dir außerdem die Zulassungsbescheinigung und den Versicherungsstatus des Fahrzeugs zeigen. Ein Ausweis kann für die Identitätsprüfung oder eine Probefahrtvereinbarung erforderlich sein. Händler können zusätzliche Alters- oder Nutzungsbedingungen festlegen; frage danach, bevor du losfährst.
Versicherungsschutz bei Händlern und Privatverkäufern
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Gewerblicher Händler
Bei einem Händler ist das Fahrzeug in der Regel haftpflichtversichert. Damit können Schäden abgedeckt sein, die du bei einem Unfall anderen zufügst. Ob auch Schäden am Fahrzeug selbst versichert sind, hängt vom Kaskoschutz ab. Bei einer Vollkaskoversicherung kann dennoch eine Selbstbeteiligung vorgesehen sein. Lass dir vor der Fahrt erklären, ob du im Schadenfall einen bestimmten Betrag übernehmen musst und ob eine Haftungsfreistellung gilt.
Privater Verkäufer
Bei einem privaten Verkauf musst du den Versicherungsschutz des Autos selbst mit dem Verkäufer klären. Das Fahrzeug sollte zugelassen und haftpflichtversichert sein. Frage zusätzlich nach einer Voll- oder Teilkaskoversicherung. Eine Kaskoversicherung deckt nicht automatisch jede Beschädigung ab. Entscheidend sind die Bedingungen des konkreten Vertrags und eure Vereinbarung zur Haftung.
Wer haftet bei einem Unfall?
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Die Haftungsfragen richten sich unter anderem nach dem Verschulden, dem Versicherungsschutz und den Absprachen vor der Fahrt. Bei selbstverschuldeten Schäden kann der Probefahrer in Anspruch genommen werden. Bei einem Händler wird häufig geregelt, dass du unter bestimmten Voraussetzungen nicht oder nur bis zur vereinbarten Selbstbeteiligung haftest. Verlass dich darauf aber nicht ohne Nachfrage.
Bei einem privaten Verkäufer gibt es häufig weniger klare Vorgaben. Halte deshalb schriftlich fest, wer fahren darf, wie lange die Fahrt dauert, welche Vorschäden bestehen und wer bei einem Unfall welchen Anteil übernimmt. Prüfe vorab auch den Probefahrtvereinbarung genannten Haftungsausschluss und die Höhe der Selbstbeteiligung.
Was solltest du vor dem Start prüfen?
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- Führerschein, Fahrzeugpapiere und Versicherungsstatus prüfen. Dazu gehören je nach Situation der Fahrzeugschein und der Fahrzeugbrief.
- Sichtbare Vorschäden dokumentieren und das Kennzeichen sowie die Kontaktdaten des Verkäufers festhalten.
- Schriftlich klären, ob Haftungsfreistellung, Kasko, Selbstbeteiligung und eine mögliche Rückstufung abgedeckt sind.
- Nur die vereinbarte Person fahren lassen und die vereinbarte Dauer sowie das Gebiet einhalten.
Ein spezieller Probefahrten-Schutz kann je nach Anbieter die Selbstbeteiligung oder eine Rückstufung absichern. Prüfe vor dem Abschluss, wann der Schutz beginnt, welche Schäden er umfasst und welche Ausschlüsse gelten.
Welche Ausschlüsse sind wichtig?
Vorsätzlich verursachte Schäden, Fahrten ohne gültige Fahrerlaubnis sowie Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sind typischerweise nicht oder nicht vollständig vom Versicherungsschutz umfasst. Auch Schäden durch grobe Fahrlässigkeit, eine nicht genehmigte Nutzung oder das Verlassen des vereinbarten Gebiets können zu Problemen führen. Lies die Versicherungsbedingungen und frage bei Unklarheiten den Versicherer oder Verkäufer.
Was tun nach einem Unfall?
Sichere zuerst die Unfallstelle, leiste im erforderlichen Rahmen Hilfe und verständige die Polizei, wenn die Situation das verlangt. Informiere anschließend den Verkäufer und den Versicherer. Dokumentiere Schäden, Unfallort und Beteiligte. Bei Diebstahl während einer Probefahrt solltest du den Verkäufer und die Polizei sofort informieren und alle Angaben zum Fahrzeug festhalten.
Eine Probefahrt ist meist versichert, aber nicht automatisch ohne eigenes Kostenrisiko. Entscheidend sind die konkrete Fahrzeugversicherung, die Vereinbarung mit dem Verkäufer und dein Verhalten während der Fahrt.

