Was zahlt die Rechtsschutzversicherung?
Ob deine Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Rechtsstreits übernimmt, hängt vom Vertrag, dem versicherten Rechtsgebiet und den Umständen des Falls ab. Eine automatische Kostenübernahme gibt es nicht. Prüfe deshalb vor weiteren Schritten den Versicherungsumfang und hole eine schriftliche Deckungszusage ein.
Welche Kosten können übernommen werden?
Je nach Tarif kann die Versicherung unter anderem folgende Kosten abdecken:
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Anwaltskosten: Gebühren für deinen Anwalt im versicherten Verfahren.
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Gerichtskosten: Kosten, die im gerichtlichen Verfahren anfallen.
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Sachverständigenkosten: Ausgaben für ein erforderliches Gutachten, sofern der Vertrag dies vorsieht.
Auch weitere Kosten können geregelt sein. Welche Leistungen tatsächlich eingeschlossen sind, ergibt sich ausschließlich aus deinen Versicherungsbedingungen.
Voraussetzungen der Kostenübernahme
Typischerweise muss der Rechtsstreit in den versicherten Zeitraum fallen und das betroffene Rechtsgebiet vom Vertrag erfasst sein. Außerdem prüft die Versicherung häufig die Erfolgsaussichten. Hält sie diese für unzureichend, kann sie die Kostenübernahme ablehnen. Eine schriftliche Deckungszusage schafft Klarheit darüber, ob und in welchem Umfang der konkrete Fall versichert ist.
Selbstbeteiligung und Ausschlüsse
Viele Verträge enthalten eine Selbstbeteiligung. Die vereinbarte Summe musst du dann selbst tragen. Im Ausgangstext wird als Beispiel eine Selbstbeteiligung von etwa 150 Euro genannt; maßgeblich ist jedoch dein Vertrag. Reisekosten zu Gerichtsterminen sind häufig nicht abgedeckt.
Typische Einschränkungen betreffen:
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Vorvertragliche Streitigkeiten: Beginnt der maßgebliche Streit bereits vor dem Versicherungsabschluss, besteht regelmäßig kein Schutz.
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Nicht versicherte Rechtsgebiete: Arbeits- oder Mietrecht können vom Tarif abhängen und müssen gegebenenfalls ausdrücklich eingeschlossen sein.
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Verfahrensart: Beim Sozialrecht kann beispielsweise nur Rechtsschutz für ein Gerichtsverfahren, nicht aber für ein Antragsverfahren bestehen.
Auch ein Streit mit dem Arbeitgeber oder ein mietrechtlicher Konflikt ist daher nicht automatisch versichert. Entscheidend sind die konkreten Bedingungen.
Prozessfinanzierung als Alternative
Prozessfinanzierung bedeutet, dass ein externer Dienstleister die Kosten eines bestimmten Rechtsstreits übernimmt. Der Finanzierer prüft zunächst die Erfolgsaussichten, die Beweislage und häufig auch die Zahlungsfähigkeit des Gegners. Im Erfolgsfall erhält er dafür eine vertraglich vereinbarte Beteiligung am erstrittenen Betrag.
Der wesentliche Unterschied zur Rechtsschutzversicherung: Bei der Versicherung zahlst du laufende Beiträge und erhältst bei bestehendem Versicherungsschutz eine Kostenübernahme nach den Vertragsbedingungen. Bei der Prozessfinanzierung gibt es üblicherweise keine monatlichen Beiträge, dafür kann ein erheblicher Anteil des Erfolgs an den Finanzierer gehen. Im Ausgangstext wird eine Erfolgsbeteiligung von meist 20 bis 50 Prozent genannt. Die genaue Regelung steht im Finanzierungsvertrag.
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Kostenfaktor |
Prozessfinanzierung |
Rechtsschutzversicherung |
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Laufende Beiträge |
Keine |
Ja |
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Kosten bei Erfolg |
Vertragliche Erfolgsbeteiligung |
In der Regel keine Erfolgsbeteiligung, aber mögliche Selbstbeteiligung |
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Prüfung |
Auswahl durch den Finanzierer |
Deckungsprüfung durch die Versicherung |
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Welche Option passt zu dir?
Eine Rechtsschutzversicherung kann sinnvoll sein, wenn du regelmäßig oder in verschiedenen Lebensbereichen rechtliche Risiken absichern möchtest. Die Prozessfinanzierung kommt eher für einen konkreten Fall infrage, wenn keine passende Versicherung besteht und der Anspruch wirtschaftlich interessant sowie erfolgversprechend ist. Nicht jeder Fall wird finanziert.
Vergleiche bei einer Prozessfinanzierung insbesondere die Erfolgsbeteiligung, mögliche Selbstbeteiligungen, Ausschlussgründe und die Frage, wer bei einem Verlust welche Kosten trägt. Lies den Vertrag vollständig und kläre, ob der Finanzierer auch Gerichtskosten und Anwaltsgebühren übernimmt.
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Prozesskostenhilfe als weitere Möglichkeit
Wenn du die Kosten eines Rechtsstreits nicht selbst tragen kannst, kann Prozesskostenhilfe infrage kommen. Dafür musst du deine finanzielle Bedürftigkeit nachweisen; außerdem muss die Klage Aussicht auf Erfolg haben. Die Unterstützung wird beim zuständigen Gericht beantragt. Sie kann als Darlehen gewährt werden und unter Umständen zurückzuzahlen sein, wenn sich deine finanzielle Situation verbessert.
Damit du nicht auf unerwarteten Kosten sitzen bleibst, prüfe vor einer Klage deinen Versicherungsvertrag, beantrage gegebenenfalls die Deckungszusage und lass die Finanzierungskonditionen rechtlich prüfen.
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