Versicherungslexikon

Schmerzensgeld: Ansprüche bei Unfällen

Schmerzensgeld: Ansprüche bei Unfällen

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Das Wichtigste zum Schmerzensgeld nach einem Unfall

  • Schmerzensgeld kann körperliche und psychische Unfallfolgen ausgleichen.
  • Voraussetzung ist grundsätzlich eine Verletzung und eine rechtliche Haftung des Schädigers.
  • Ärztliche Unterlagen, Zeugenaussagen und eine lückenlose Dokumentation unterstützen deinen Anspruch.
  • Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich drei Jahre; besondere Fälle können abweichend zu beurteilen sein.
  • Schmerzensgeldtabellen liefern nur Vergleichswerte. Die konkrete Höhe hängt vom Einzelfall ab.

Wann hast du Anspruch auf Schmerzensgeld?

Nach einem Unfall hast du nicht automatisch Anspruch auf Schmerzensgeld. Erforderlich ist in der Regel, dass du körperlich oder psychisch verletzt wurdest und eine andere Person für den Unfall haftet. Bei einem Mitverschulden kann sich der Anspruch verringern. Die zentrale gesetzliche Grundlage für die Entschädigung immaterieller Schäden ist § 253 BGB.

Zu den häufigen körperlichen Verletzungen gehören Prellungen, Brüche, Kopfverletzungen und ein Schleudertrauma. Möglich sind außerdem länger anhaltende Schmerzen, Bewegungseinschränkungen oder Tinnitus. Auch psychische Folgen wie Angstzustände, Depressionen, eine posttraumatische Belastungsstörung oder ein Schockschaden können berücksichtigt werden. Psychische Schäden müssen in der Regel besonders sorgfältig medizinisch belegt werden.

Wie wird die Höhe bestimmt?

Eine feste Berechnung nach einer allgemeinen Preisliste gibt es nicht. Entscheidend sind unter anderem Art und Schwere der Verletzung, Dauer und Intensität der Schmerzen, Behandlungsdauer, Operationen, Einschränkungen im Alltag, psychische Folgen und dauerhafte Beeinträchtigungen. Schmerzensgeldtabellen, etwa die Beck’sche Schmerzensgeldtabelle, die Tabelle Hacks/Ring/Böhm oder die Celler Schmerzensgeldtabelle, können dir eine erste Orientierung geben. Sie ersetzen keine Prüfung vergleichbarer Gerichtsentscheidungen und der konkreten Folgen.

Was solltest du nach dem Unfall dokumentieren?

  • Lass deine Verletzungen möglichst zeitnah ärztlich untersuchen und dokumentieren.
  • Bewahre Arztberichte, Atteste, Befunde und Nachweise über Therapien auf.
  • Notiere Beschwerden, Behandlungstermine und Einschränkungen im Alltag.
  • Sichere die Kontaktdaten von Zeugen sowie weitere Beweise zum Unfallhergang.

Auch eine Gehirnerschütterung oder eine zunächst wenig auffällige psychische Belastung solltest du medizinisch abklären lassen. Für psychische Unfallfolgen können ärztliche oder psychotherapeutische Berichte und gegebenenfalls Zeugenaussagen wichtig sein.

Haftpflichtversicherung und Mitverschulden

Bei einem Verkehrsunfall ist regelmäßig die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Ansprechpartnerin. Dein Mitverschulden kann die Entschädigung anteilig reduzieren. Deshalb ist es wichtig, den Unfallhergang und die Verantwortungsanteile nachvollziehbar darzustellen. Informationen zum Mitverschulden und zum Unfallverursacher können dir dabei helfen.

Bei Unfällen mit Fahrradfahrern oder Fußgängern kannst du deine Ansprüche grundsätzlich gegen den Verantwortlichen richten. Eine private Haftpflichtversicherung kann für den Schaden eintreten; anders als bei der Kfz-Haftpflicht besteht jedoch kein gesetzlicher Direktanspruch gegen jede private Haftpflichtversicherung. Der Unfall sollte dennoch dokumentiert und der Versicherung gemeldet werden. Weitere Informationen findest du unter private Haftpflichtversicherung und Private Haftpflichtversicherung.

Verjährung: Welche Frist gilt?

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Sie beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und du von den maßgeblichen Umständen und der Person des Schädigers Kenntnis hast. Bei unbekanntem Unfallverursacher oder später erkennbaren Folgeschäden können besondere Regeln gelten. Ansprüche können außerdem durch bestimmte rechtliche Schritte oder Verhandlungen gehemmt werden. Ob du noch Schmerzensgeld beantragen kannst, solltest du deshalb frühzeitig prüfen lassen. Das gilt auch, wenn eine Unfallflucht vorliegt.

Außergerichtliche Einigung oder Klage?

Du kannst deinen Anspruch zunächst außergerichtlich gegenüber dem Haftpflichtversicherer geltend machen. Eine Einigung kann schneller und kostengünstiger sein, sollte aber keine unbekannten zukünftigen Folgen abschließend ausschließen. Prüfe deshalb Abfindungs- oder Vergleichserklärungen sorgfältig.

Kommt keine Einigung zustande, kann eine Klage erforderlich sein. Dabei können Anwaltskosten, Gerichtskosten und ein vom Streitwert abhängiges Prozessrisiko entstehen. Eine rechtliche Beratung hilft dir, Beweise, Anspruchshöhe und Vorgehen einzuschätzen.

Weitere Ansprüche neben dem Schmerzensgeld

Unfallbedingte Einschränkungen können weitere Schadensersatzansprüche auslösen. Dazu zählen Behandlungskosten, Verdienstausfall und ein Schadensersatz für den Ausfall der Haushaltsführung. Wenn du Reinigung, Einkäufe, Kochen oder die Betreuung von Kindern und Angehörigen nicht übernehmen kannst, können Kosten für eine Haushaltshilfe oder der Wert der ersatzweise geleisteten Tätigkeiten relevant sein.

Bei einem Arbeitsunfall gelten besondere Regeln. Die gesetzliche Unfallversicherung und die Berufsgenossenschaft sind wichtige Anlaufstellen; ob daneben ein persönlicher Schmerzensgeldanspruch besteht, hängt insbesondere von den gesetzlichen Voraussetzungen und dem Verhalten Verantwortlicher ab.

Bewahre alle Unterlagen auf, handle wegen möglicher Verjährung rechtzeitig und unterschreibe keine abschließende Abfindung, bevor du ihre Folgen geprüft hast. Ein gerichtliches Vorgehen ist nur eine von mehreren Möglichkeiten.

Schmerzensgeld: Person im Krankenhaus
Traurige Person in einem dunklen Raum, psychische Belastung.
Schmerzensgeld: Arbeitsunfall mit Sicherheitsausrüstung auf dem Boden.

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

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