Versicherungslexikon

Sehnenriss: Welche Versicherung zahlt was?

Sehnenriss: Welche Versicherung zahlt was?

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Welche Versicherung bei einem Sehnenriss zahlt, hängt vor allem von der Ursache, dem Unfallhergang und den Bedingungen deiner Police ab. Entscheidend ist, ob der Riss durch einen Unfall, während der Arbeit, im Straßenverkehr oder durch eine Erkrankung entstanden ist und ob du selbst oder eine andere Person betroffen ist.

Welche Versicherung ist zuständig?

  • Private oder gesetzliche Krankenversicherung: Sie übernimmt die medizinisch notwendigen Kosten nach den jeweils geltenden Bedingungen, etwa für Diagnose, Behandlung und Rehabilitation.

  • Private Unfallversicherung: Sie kann leisten, wenn ein versichertes Unfallereignis vorliegt. Bei Sehnenrissen ist häufig relevant, ob der Schaden durch eine erhöhte Kraftanstrengung entstanden ist.

  • Gesetzliche Unfallversicherung: Sie ist grundsätzlich für Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten zuständig, nicht für gewöhnliche Freizeitunfälle.

  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Sie zahlt nicht allein wegen der Diagnose. Du musst nachweisen, dass du deinen Beruf infolge des Sehnenrisses in dem vertraglich vorausgesetzten Umfang nicht mehr ausüben kannst.

  • Haftpflichtversicherung: Deine eigene Privathaftpflicht übernimmt deinen eigenen Sehnenriss nicht. Wurde die Verletzung jedoch durch das Verschulden einer anderen Person verursacht, kann deren Haftpflichtversicherung für berechtigte Ansprüche zuständig sein.

Private Unfallversicherung: Wann kann sie zahlen?

Versicherungsbedingungen definieren einen Unfall typischerweise als plötzliches, unfreiwilliges Ereignis mit einer Gesundheitsschädigung. Bei einem Sehnenriss kommt es deshalb auf den konkreten Ablauf an. Ein Riss beim Fußballspielen, beim Heben eines schweren Gegenstands oder während einer beruflichen Tätigkeit kann grundsätzlich als Unfall in Betracht kommen. Ob der Vertrag auch Verletzungen durch eine erhöhte Kraftanstrengung einschließt, musst du anhand der Bedingungen prüfen.

Lass den Sehnenriss zeitnah ärztlich feststellen und dokumentiere den Hergang möglichst genau. Die Versicherung kann außerdem prüfen, ob eine Erkrankung oder ein Vorschaden zur Verletzung beigetragen hat. Gerade bei Vorschäden ist die Bewertung des Einzelfalls wichtig; eine Leistungskürzung folgt nicht automatisch.

Krankenversicherung: Behandlung und Rehabilitation

Arzt untersucht Kniegelenk eines Patienten auf Verletzung.

Die Krankenversicherung ist in erster Linie für die medizinische Versorgung zuständig. Je nach Versicherungsart und Tarif können dazu Facharztbesuche, bildgebende Untersuchungen wie MRT oder Ultraschall, Operationen oder konservative Therapien gehören. Auch Physiotherapie, Rehabilitationsmaßnahmen und verordnete Hilfsmittel wie Schienen oder Bandagen können umfasst sein.

Welche Leistungen deine private Krankenversicherung übernimmt, richtet sich nach dem Tarif und der medizinischen Notwendigkeit. Prüfe deshalb vor kostenintensiven Maßnahmen, ob eine Genehmigung erforderlich ist.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Arbeitsfähigkeit nachweisen

Ein Sehnenriss kann die Ausübung deines Berufs vorübergehend oder dauerhaft erschweren. Für Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung brauchst du in der Regel ärztliche Unterlagen und eine nachvollziehbare Beschreibung deiner beruflichen Tätigkeiten. Entscheidend ist nicht nur, dass du verletzt bist, sondern wie stark dich die Einschränkungen an deiner konkreten Arbeit hindern. Reiche den Antrag mit den geforderten Nachweisen möglichst vollständig und schriftlich ein. Ob eine Karenz- oder Wartezeit gilt, steht im Vertrag.

Haftpflicht und Verkehrsunfall

Verursachst du selbst einen Sehnenriss bei einer anderen Person, kann deine Haftpflichtversicherung berechtigte Schadensersatzansprüche prüfen. Beispiele sind ein Zusammenstoß beim Sport, ein umgestoßenes Möbelstück oder eine Verletzung durch ein Tier, für das du verantwortlich bist. Der Schutz hängt vom Verschulden, den Umständen und dem jeweiligen Vertrag ab. Der eigene Schaden ist dagegen nicht Aufgabe der Privathaftpflicht.

Verletzte Person mit einem bandagierten Bein im Auto.

Nach einem Verkehrsunfall können je nach Verantwortlichkeit Ansprüche gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung der anderen Person entstehen. Dazu können notwendige Behandlungskosten, Schmerzensgeld oder Verdienstausfall gehören. Sichere Unfallfotos, Zeugenaussagen und ärztliche Befunde. Ein mögliches Mitverschulden oder bereits bestehende Beschwerden können die Höhe der Ansprüche beeinflussen.

Gesetzliche Unfallversicherung und Rechtsschutz

Medizinische Beratung zu Unfallversicherungsleistungen

Bei einem anerkannten Arbeits- oder Wegeunfall kann die gesetzliche Unfallversicherung unter anderem die Heilbehandlung und Rehabilitation übernehmen. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit kann Verletztengeld infrage kommen; bei dauerhaften Beeinträchtigungen sind weitere Leistungen möglich. Freizeitunfälle fallen grundsätzlich nicht in diesen Schutzbereich. Auch Vorschäden und der Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit können eine Rolle spielen. Der Grad der Invalidität ist nicht mit jeder Einschränkung der Arbeitsfähigkeit gleichzusetzen.

Lehnt ein Versicherer die Zahlung ab oder streitet ihr über die Höhe, kann eine Rechtsschutzversicherung je nach Vertrag die Auseinandersetzung unterstützen. Das kann Anwaltskosten, Gerichtskosten oder Beratungskosten betreffen. Prüfe Selbstbeteiligung, Wartezeiten, Deckungssumme und Ausschlüsse.

Was du jetzt prüfen solltest

Gesunde und gerissene Sehne im Vergleich.

  1. Lass die Verletzung ärztlich diagnostizieren und bewahre Befunde, Rechnungen und Therapiepläne auf.

  2. Dokumentiere Zeitpunkt, Ort und Ablauf des Ereignisses sowie mögliche Zeugen.

  3. Melde den Schaden den infrage kommenden Versicherern fristgerecht und wahrheitsgemäß.

  4. Prüfe Ausschlüsse, Vorschäden, Wartezeiten, Selbstbeteiligungen und die konkrete Definition des Unfallereignisses in deiner Police.

Eine Hausratversicherung zahlt bei einem Sehnenriss normalerweise nicht für deine Verletzung. Sie kann allenfalls Schäden an versicherten Sportgeräten abdecken; für Personenschäden sind andere Versicherungen maßgeblich. Angaben zu einem Schaden müssen vollständig und korrekt sein: Versicherungsbetrug kann zur Leistungsverweigerung, Rückforderungen oder weiteren rechtlichen Folgen führen.

Bei der Prüfung können auch die rechtliche Einordnung als Unfall, eine erhöhte Kraftanstrengung und mögliche Vorerkrankungen entscheidend sein. Wenn der Versicherer nicht zahlt oder die Ursache anders bewertet, kann eine Beratung durch einen Versicherungsberater oder einen Fachanwalt für Versicherungsrecht sinnvoll sein.

Zusammengefasst: Die Krankenversicherung ist für die Behandlung zuständig, die Unfallversicherung kann bei einem versicherten Unfall leisten, die BU hängt von deiner beruflichen Einschränkung ab und die Haftpflicht betrifft Schäden bei anderen. Welche Versicherung tatsächlich zahlt, ergibt sich erst aus den Umständen und deinem Vertrag.

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

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Steven

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