Versicherungslexikon

Selbstpflege: Unterstützung durch Pflegeversicherung im Pflegefall

Selbstpflege: Unterstützung durch Pflegeversicherung im Pflegefall

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Wenn du im Pflegefall auf Unterstützung angewiesen bist oder einen Angehörigen pflegst, kann die Pflegeversicherung den Alltag erleichtern. Entscheidend ist zunächst der Pflegegrad: Er bestimmt, welche Leistungen grundsätzlich infrage kommen und in welcher Höhe sie gewährt werden. Viele Angebote lassen sich miteinander kombinieren. Die konkreten Beträge und Voraussetzungen solltest du vor dem Antrag bei deiner Pflegekasse prüfen, da sich Regelungen ändern können.

Die wichtigsten Leistungen im Überblick

  • Pflegegeld: Du erhältst es bei häuslicher Pflege durch Angehörige, Freunde oder andere private Helfer direkt ausgezahlt und kannst es zur Organisation der Pflege verwenden.
  • Pflegesachleistungen: Ambulante Pflegedienste unterstützen dich beispielsweise bei Körperpflege, An- und Auskleiden oder im Haushalt. Der Dienst rechnet die vereinbarten Leistungen mit der Pflegekasse ab.
  • Entlastungsbetrag: Er kann für anerkannte Betreuungs- und Unterstützungsangebote eingesetzt werden, etwa für eine Haushaltshilfe oder einen Besuchsdienst. Im Ausgangstext werden dafür 125 beziehungsweise 131 Euro monatlich genannt; den aktuell geltenden Betrag solltest du bestätigen lassen.
  • Wohnraumanpassung und Hilfsmittel: Zuschüsse können Umbauten wie Rampen, einen Treppenlift oder ein barrierefreies Bad erleichtern. Ein Kostenvoranschlag und ein Nachweis zur Notwendigkeit gehören zur Vorbereitung. Technische Pflegehilfsmittel wie Hausnotruf, Rollator oder Rollstuhl können den Alltag sicherer machen.

Selbstpflege: Ältere Person lächelt in hellem Heim

Häusliche, teilstationäre und stationäre Pflege

Bei der ambulanten Pflege bleibst du in deinem vertrauten Umfeld. Pflegegeld, Sachleistungen und der Entlastungsbetrag können dabei je nach Situation kombiniert werden. Die Organisation erfordert allerdings Absprachen mit Pflegediensten und anderen Helfern.

Tages- und Nachtpflege sind teilstationäre Angebote. Du verbringst einen Teil des Tages oder der Nacht in einer Einrichtung und die übrige Zeit zu Hause. Das kann Angehörige entlasten und soziale Kontakte ermöglichen. Auch Tagespflege kann mit Pflegegeld oder Pflegesachleistungen verbunden werden. Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag teilweise dafür genutzt werden.

Wenn häusliche Versorgung nicht mehr ausreicht, kommt stationäre Pflege infrage, etwa in einem Pflegeheim. Die Pflegeversicherung übernimmt dort nur einen Teil der Kosten. Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und Eigenanteile können zusätzlich anfallen. Bei finanzieller Bedürftigkeit kommen je nach Situation staatliche Hilfen wie Hilfe zur Pflege oder Wohngeld infrage.

Entlastung für pflegende Angehörige

Die Verhinderungspflege ermöglicht eine Ersatzpflege, wenn die bisherige Pflegeperson krank ist, Urlaub braucht oder vorübergehend ausfällt. Im Ausgangstext werden dafür ein Pflegegrad 2, eine sechsmonatige vorherige häusliche Pflege sowie Jahresbeträge von 1.612 beziehungsweise bis zu 2.418 Euro genannt. Eine Ersatzpflege kann durch Angehörige, Freunde oder eine professionelle Pflegekraft erfolgen. Auch Kurzzeitpflege ist eine zeitlich begrenzte Lösung, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, während eines Umbaus oder bei einer Auszeit der Pflegeperson. Die genannten Beträge und Kombinationsregeln solltest du aktuell bei der Pflegekasse erfragen.

Beratung, Antrag und weitere Unterstützung

Leistungen beantragst du grundsätzlich bei deiner Pflegeversicherung. Nach dem Antrag wird der Pflegegrad begutachtet. Halte ärztliche Unterlagen, Pflegeberichte und Informationen zum Alltag bereit. Eine Pflegeberatung oder eine Erstberatung bei Pflegestützpunkten, Pflegekassen oder geeigneten Beratungsstellen kann dir bei Auswahl und Kombination der Leistungen helfen. Kläre auch, ob deine Versicherung nach dem Sachleistungsprinzip arbeitet oder eine Kostenerstattung vorsieht. Das kann sich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung unterscheiden.

Zusätzliche Entlastung bieten ehrenamtliche Besuchs-, Fahr- und Einkaufsdienste. Sie können professionelle Angebote ergänzen, etwa wenn ein Pflegedienst die medizinische Versorgung übernimmt. Auch Pflege-WGs mit ambulanten Diensten, Wohngruppenzuschüssen und gemeinschaftlicher Organisation können eine Alternative zum Pflegeheim sein. Digitale Anwendungen helfen unter anderem bei Terminen, Medikamenten und der Koordination.

Lächelnder älterer weißer Mensch in hellen Räumen.

Selbstpflege, Scham, Beruf und Ausland

Selbstpflege bedeutet auch, deine eigenen Grenzen, Erholung und Gesundheit ernst zu nehmen. Scham oder das Gefühl, anderen zur Last zu fallen, sind in Pflegesituationen nicht ungewöhnlich. Offene Gespräche mit Angehörigen, Beratenden oder einer Selbsthilfegruppe können helfen. Wenn du Pflege und Beruf verbindest, prüfe flexible Arbeitszeiten, Pflegezeit, Familienpflegezeit und mögliche finanzielle Unterstützung. Bei einer Pflege im Ausland solltest du vorab klären, welche Leistungen innerhalb der EU, des EWR oder außerhalb dieser Regionen tatsächlich gelten. Qualität, Sprache und Kosten können sich deutlich unterscheiden.

Ältere weiße Person lächelt in heller Umgebung.
Älterer weißer Mensch lächelt in hellem Umfeld.

Der sinnvollste erste Schritt ist eine Beratung bei deiner Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt. Dort kannst du den Pflegegrad, mögliche Leistungen, Eigenanteile und die erforderlichen Anträge für deine konkrete Situation klären. Bei Fragen zur Krankenversicherung, zu Leistungen für Senioren oder zur Versorgung im Alltag helfen ebenfalls Beratungsstellen weiter.

Autor & Experte

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Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

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Steven

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