Was ist die Übergangsleistung?
Die Übergangsleistung ist eine finanzielle Unterstützung für Menschen, die wegen einer gesundheitlichen Schädigung ihre bisherige Tätigkeit aufgeben müssen. Sie soll Verdienstausfälle und wirtschaftliche Nachteile ausgleichen und den Wechsel in eine andere berufliche Situation erleichtern. Die Leistung wird auch als Minderverdienstausgleich bezeichnet und kann als Einmalzahlung oder als wiederkehrende monatliche Zahlung gewährt werden.
Wer kann Anspruch haben?
Ein Anspruch kommt insbesondere infrage, wenn du:
- an einer anerkannten Berufskrankheit leidest oder einen Arbeitsunfall erlitten hast,
- gesetzlich unfallversichert bist und
- deinen bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst.
Die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse prüft den Anspruch. Nach den Angaben im Ausgangstext erfolgt die Prüfung von Amts wegen; in der Praxis solltest du trotzdem frühzeitig Kontakt zum zuständigen Träger aufnehmen und klären, welche Schritte und Unterlagen erforderlich sind.
Welche Unterlagen können erforderlich sein?
- Einkommens- und Verdienstnachweise,
- Steuerunterlagen der vergangenen Jahre,
- Nachweise zu Rentenansprüchen und
- Unterlagen über bereits bezogene Lohnersatzleistungen.
Die Bearbeitung kann laut Ausgangstext in der Regel ein bis drei Monate dauern. Eine verbindliche Dauer lässt sich daraus nicht ableiten.
Wie wird die Übergangsleistung berechnet?
Die Höhe wird individuell durch die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse bestimmt. Berücksichtigt werden unter anderem dein bisheriges Einkommen beziehungsweise deine Arbeitseinkünfte und ein Vergleichsmaßstab, etwa das fiktive Arbeitsentgelt einer vergleichbaren Person ohne Behinderung. Deshalb lässt sich kein allgemeingültiger Betrag nennen.
| Zahlungsart | Angabe zur Höhe und Dauer |
|---|---|
| Einmalige Zahlung | Bis zur Höhe der Jahresvollrente |
| Monatliche Zahlung | Bis zur Höhe der Vollrente für maximal fünf Jahre |
Welche Zahlungsart vorgesehen ist, hängt vom Einzelfall ab. Halte deine Einkommensunterlagen vollständig bereit, damit der Träger die Berechnung vornehmen kann.
Bezugsdauer und mögliche Verlängerung
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Die maximale Bezugsdauer beträgt nach den vorliegenden Angaben fünf Jahre. Unter bestimmten gesundheitlichen oder beruflichen Voraussetzungen können Unterbrechungen oder eine Verlängerung möglich sein. Im Ausgangstext wird empfohlen, einen Verlängerungsantrag drei Monate vor Ablauf zu stellen. Ob das in deinem Fall gilt, solltest du direkt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse klären.
Die Leistung kann besonders dann eine Rolle spielen, wenn du wegen einer Berufskrankheit die schädigende Tätigkeit aufgeben musst. Eine Berufskrankheit kann beispielsweise durch Schadstoffe oder chemische Stoffe verursacht werden. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet nicht die allgemeine Beschreibung, sondern die zuständige Stelle im konkreten Verfahren.
Übergangsleistung während Rehabilitation
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Während einer medizinischen oder beruflichen Rehabilitation können weitere Leistungen hinzukommen. Dazu gehören insbesondere Übergangsgeld als Unterhaltsersatz, die Erstattung bestimmter Reisekosten sowie Hilfen für Haushalt und Kinderbetreuung. Auch Weiterbildungen, Umschulungen, psychologische Unterstützung oder physiotherapeutische Maßnahmen können Bestandteil einer Rehabilitation sein.
- Reisekosten: Kosten für Fahrten zur Reha oder Ausbildungsstätte können übernommen werden. Bei eigener Fahrzeugnutzung kann eine Wegstreckenentschädigung vorgesehen sein.
- Haushaltshilfe und Kinderbetreuung: Wenn du deinen Haushalt während der Reha nicht führen kannst, ist eine Kostenübernahme möglich. Gleiches kann für die Betreuung von Kindern unter zwölf Jahren oder von Kindern mit Behinderung gelten. Den Antrag solltest du vor Beginn der Rehabilitation stellen.
- Soziale Absicherung: Während des Bezugs können Beiträge zur Sozialversicherung übernommen werden. Einzelheiten, etwa zur Krankenversicherung oder zum Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung, solltest du mit dem Leistungsträger klären.
Zusätzlich können je nach Maßnahme Prüfungsgebühren, Lernmittel oder notwendige Arbeitskleidung berücksichtigt werden. Ob eine Leistung übernommen wird, hängt von der zuständigen Stelle und den Voraussetzungen ab.
Wo bekommst du Beratung?
Erste Ansprechpartner sind deine Berufsgenossenschaft, Unfallkasse oder der zuständige Rehabilitationsträger. Je nach Situation können auch die Deutsche Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder eine Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) weiterhelfen. Dort kannst du dich zu Ansprüchen, Reha-Maßnahmen, beruflicher Neuorientierung und Anträgen beraten lassen.
Für eine verlässliche Auskunft solltest du deine Bescheide, Einkommensnachweise und medizinischen beziehungsweise beruflichen Unterlagen zum Beratungstermin mitbringen.
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Wichtig für deinen Einzelfall
Die Übergangsleistung kann finanzielle Nachteile abfedern, wenn du deine bisherige Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht fortführen kannst. Anspruch, Höhe, Zahlungsart und Dauer werden jedoch individuell geprüft. Kläre deshalb frühzeitig mit der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und welche ergänzenden Reha-Leistungen du beantragen kannst.

