Versicherungslexikon

Ausschlüsse Haftpflichtversicherung: Darauf musst du achten

Ausschlüsse Haftpflichtversicherung: Darauf musst du achten

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Eine Privathaftpflicht schützt dich vor finanziellen Forderungen, wenn du anderen versehentlich einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zufügst. Der Schutz gilt jedoch nicht für jedes Risiko. Entscheidend sind die Ausschlüsse und Bedingungen deines Tarifs.

Häufige Ausschlüsse der Haftpflichtversicherung

Ausschlüsse Haftpflichtversicherung: Lächelnde Person in heller Umgebung informiert sich.

Mietsachschäden und geliehene Sachen

Schäden an gemieteten Wohnungen oder Gegenständen sind häufig ausgeschlossen oder nur eingeschränkt versichert. Das kann etwa gelten, wenn du in einer Mietwohnung den Boden beschädigst. Auch Schäden an geliehenen Gegenständen übernimmt die Haftpflicht oft nicht. Prüfe deshalb, ob dein Tarif solche Schäden an geliehenen Sachen einschließt.

Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

Vorsätzlich verursachte Schäden sind grundsätzlich nicht versichert. Die Haftpflicht ist für unvorhergesehene Missgeschicke gedacht, nicht für absichtlich herbeigeführte Schäden. Auch bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherungsschutz eingeschränkt sein oder entfallen. Maßgeblich ist die genaue Vertragsregelung.

Kinder und mitversicherte Angehörige

Kinder unter sieben Jahren gelten in Deutschland als deliktunfähig. Zwischen sieben und zehn Jahren gelten im Straßenverkehr besondere Regeln; Kinder unter zehn Jahren sind dort grundsätzlich nicht haftbar. Verursacht dein Kind etwa mit dem Fahrrad einen Schaden, zahlt die Versicherung daher nicht automatisch. Achte darauf, dass der Tarif auch deliktunfähige Kinder einschließt.

Eltern können haften, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen. Schäden zwischen mitversicherten Angehörigen sind in vielen Policen ebenfalls ausgeschlossen oder besonders geregelt. Prüfe diese Klauseln, bevor du dich auf den Schutz verlässt.

Freizeit, Ehrenamt und besondere Risiken

Besondere Hobbys wie Klettern, Tauchen oder Motorsport können über die Privathaftpflicht ausgeschlossen sein. Auch Drohnenflüge sind nicht automatisch versichert. Prüfe, ob du eine Drohnenversicherung brauchst. Für E-Bikes gelten häufig andere Bedingungen als für normale Fahrräder. Schäden aus ehrenamtlichen Tätigkeiten können ebenfalls eine separate Absicherung erfordern.

Berufliche Tätigkeiten und spezielle Versicherungen

Die private Haftpflichtversicherung deckt beruflich verursachte Schäden grundsätzlich nicht ab. Als Selbstständiger oder Freiberufler benötigst du je nach Tätigkeit eine Berufshaftpflichtversicherung. Bei rein finanziellen Schäden kann eine Vermögensschadenhaftpflicht erforderlich sein. Sie betrifft etwa Tätigkeiten, bei denen kein Personen- oder Sachschaden entsteht, sondern ein finanzieller Nachteil.

Für Hunde oder Pferde kommt eine Tierhalterhaftpflicht infrage. Haus- und Grundbesitzer sollten prüfen, ob sie eine spezielle Haftpflicht benötigen. Für Bauvorhaben kann eine Bauherrenhaftpflichtversicherung wichtig sein.

Deckungssumme, Selbstbehalt und Ausfalldeckung

Lächelnde Person in heller Umgebung, die Sicherheit ausstrahlt.

Die Deckungssumme begrenzt, welchen Betrag der Versicherer übernimmt. Bei schweren Unfällen oder mehreren Geschädigten können die Kosten die vereinbarte Summe übersteigen. Achte deshalb auf eine ausreichend hohe Deckungssumme, eine mögliche Begrenzung pro Person und weltweiten Versicherungsschutz. Auch Selbstbehalt und Mindestschadenshöhe können dazu führen, dass du einen Teil oder kleinere Schäden selbst zahlst.

Die Ausfalldeckung kann einspringen, wenn der Schädiger nicht zahlen kann. Dafür gelten meist besondere Voraussetzungen, etwa ein Gerichtsurteil zur Zahlungsunfähigkeit. Bei vorsätzlichen Taten kann ein vertraglich vorgesehener Opferschutz greifen. Informiere dich über die Bedingungen, bevor du dich darauf verlässt: Ausfalldeckung und Opferschutz sind nicht in jedem Tarif gleich geregelt.

Vertrag regelmäßig prüfen

Vergleiche nicht nur den Beitrag, sondern vor allem Ausschlüsse, Deckungssumme und mitversicherte Personen. Bei einer Beitragserhöhung kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Prüfe außerdem, ob neue Risiken wie Drohnen, E-Bikes oder eine veränderte berufliche Tätigkeit hinzugekommen sind. So erkennst du Lücken, bevor ein Schaden entsteht.

Entscheidend bleibt immer der konkrete Versicherungsvertrag. Lies die Ausschlüsse, Selbstbehalte und Voraussetzungen sorgfältig und kläre offene Punkte mit dem Versicherer.

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

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