Versicherungslexikon

Betreuerbestellung: Was übernimmt die Pflegeversicherung?

Betreuerbestellung: Was übernimmt die Pflegeversicherung?

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Bei einer Betreuerbestellung übernimmt ein gerichtlich bestellter Betreuer bestimmte rechtliche Angelegenheiten für eine erwachsene Person. Dazu können Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge oder die Organisation der Pflege gehören. Die Betreuung ist keine automatische Entmündigung: Die betreute Person soll selbst entscheiden, soweit sie dazu in der Lage ist.

Die Pflegeversicherung bestellt oder bezahlt den rechtlichen Betreuer jedoch nicht automatisch. Ihre Leistungen beziehen sich vor allem auf die Pflege und Unterstützung im Alltag. Der Betreuer kann diese Leistungen im Namen der betreuten Person beantragen und ihre Versorgung koordinieren.

Was übernimmt die Pflegeversicherung?

Welche Leistungen möglich sind, hängt unter anderem vom anerkannten Pflegegrad und den jeweiligen Voraussetzungen ab. Zu den im Ausgangstext genannten Unterstützungen gehören:

  • Pflegegeld: Es unterstützt die häusliche Pflege, wenn diese selbst organisiert wird.
  • Pflegesachleistungen: Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt vereinbarte Pflegeeinsätze.
  • Entlastungsbetrag: Er kann für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote eingesetzt werden, etwa für eine Haushaltshilfe.
  • Kurzzeitpflege: Sie ermöglicht eine zeitweise stationäre Pflege, wenn die Versorgung zu Hause vorübergehend nicht möglich ist.
  • Verhinderungspflege: Sie kommt infrage, wenn die reguläre Pflegeperson verhindert ist.
  • Pflegeberatung und Pflegekurse: Sie helfen dir, die Versorgung zu planen und notwendige Kenntnisse für den Pflegealltag zu erwerben.

Auch Leistungen wie Tagespflege oder Angebote zur Grundpflege können je nach Situation relevant sein. Die Pflegekasse ist die erste Anlaufstelle für die Antragstellung: Pflegekasse.

Welche Aufgaben hat der Betreuer?

Der gerichtlich bestellte Betreuer übernimmt nur die Aufgabenkreise, die im Beschluss festgelegt sind. Soweit die Gesundheitsfürsorge oder Vermögenssorge dazugehört, kann er Pflegeleistungen beantragen, Bescheide prüfen und mit Pflegediensten oder einer Pflegeeinrichtung kommunizieren.

Für die Antragstellung benötigt der Betreuer meist Informationen zum Pflegebedarf und zum Pflegegrad. Ein Pflegeberatungsangebot kann dabei helfen, passende Leistungen zu erkennen und die Versorgung zu organisieren. Pflegekurse können zusätzlich praktische Unterstützung geben.

Die Pflegeversicherung übernimmt aber nicht automatisch die Kosten des Betreuungsverfahrens, die Vergütung eines Berufsbetreuers oder sämtliche Gerichtskosten. Für das Verfahren können Gerichtskosten und Betreuervergütung anfallen. Die Kostenregelung richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und insbesondere nach den finanziellen Verhältnissen. Weitere Informationen zu Gerichtskosten und zur Vergütung des Betreuers solltest du getrennt prüfen.

Betreuerbestellung: Lächelnde ältere Person in einer hellen Umgebung.

Wie läuft die Betreuerbestellung ab?

Das Betreuungsgericht prüft, ob eine rechtliche Betreuung erforderlich ist und welche Person geeignet ist. Zum Verfahren gehören regelmäßig die persönliche Anhörung und häufig ein Sachverständigengutachten. Die betroffene Person kann ihre Wünsche äußern und einen Betreuer vorschlagen. Einzelheiten findest du im Betreuungsverfahren.

Die Wünsche der betreuten Person bleiben auch nach der Bestellung wichtig. Das Gericht kontrolliert die Tätigkeit des Betreuers. Bei bestimmten Entscheidungen kann eine gerichtliche Genehmigung erforderlich sein. Ein Einwilligungsvorbehalt ist eine gesonderte Schutzmaßnahme, die das Gericht nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen anordnet. Gegen Entscheidungen können unter Umständen Rechtsmittel möglich sein.

Vorsorge statt Betreuerbestellung

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigst du eine Vertrauensperson, für dich zu handeln. Eine Betreuungsverfügung hält dagegen fest, wen das Gericht im Betreuungsfall als Betreuer einsetzen soll. Beide Dokumente können helfen, deine Wünsche frühzeitig festzuhalten. Die rechtliche Gestaltung und eine mögliche Beglaubigung solltest du im Zweifel fachkundig prüfen lassen.

Als Betreuer kommen Angehörige, ehrenamtlich tätige Personen oder Berufsbetreuer infrage. Unterstützung bieten Betreuungsvereine und Beratungsstellen. Bei Fragen zu einer möglichen Betreuungsbedürftigkeit solltest du die rechtliche Betreuung und die Pflegeleistungen getrennt betrachten.

Lächelnde ältere Person in hellem Umfeld.
Lächelnder älterer Mensch in heller Umgebung.

Wenn du Pflegeleistungen für eine betreute Person organisierst, kläre zuerst den Pflegegrad und wende dich an die Pflegekasse. Für die rechtliche Betreuung sind dagegen das Betreuungsgericht und gegebenenfalls ein Betreuungsverein zuständig. Informationen zu Betreuungsverfahren, Berufsbetreuern und einer möglichen Aufwandsentschädigung gehören nicht zu den Leistungen der Pflegeversicherung selbst.

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

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