Wenn du selbst pflegebedürftig bist oder einen Angehörigen unterstützt, kommen mehrere Leistungsträger infrage. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Pflegekosten. Private Zusatzversicherungen können diese Absicherung ergänzen. Reichen die eigenen Mittel und Versicherungsleistungen nicht aus, kommen Sozialhilfe und weitere Unterstützungsangebote hinzu.
Gesetzliche Pflegeversicherung: zentrale Leistungen
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist für gesetzlich Krankenversicherte verpflichtend; privat Krankenversicherte benötigen eine private Pflegepflichtversicherung. Rechtsgrundlage ist das SGB XI. Sie ist als Teilleistung angelegt und deckt deshalb nicht automatisch sämtliche Pflegekosten ab.
Voraussetzung für viele Leistungen ist ein anerkannter Pflegegrad. Nach dem Antrag prüft der Medizinische Dienst den Unterstützungsbedarf. Je nach Pflegegrad und Versorgungssituation kommen unter anderem infrage:
- Pflegegeld für die häusliche Pflege durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen
- Pflegesachleistungen für einen professionellen ambulanten Pflegedienst
- Kombinationsleistungen aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen
- Verhinderungspflege, wenn die bisherige Pflegeperson vorübergehend ausfällt oder eine Pause benötigt
- Kurzzeitpflege als vorübergehende stationäre Pflege, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt
- Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zur Wohnraumanpassung
Die Pflegekasse kann beispielsweise Pflegebetten, Gehhilfen oder Inkontinenzprodukte übernehmen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Auch eine barrierefreie Dusche oder ein Treppenlift kann bezuschusst werden. Im Ausgangstext werden dafür bis zu 4.000 Euro genannt. Vor dem Kauf oder Umbau solltest du die Kostenübernahme beantragen.
Private Pflegezusatzversicherung
Eine Pflegezusatzversicherung kann finanzielle Lücken schließen, die nach Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bleiben. Die Vertragsbedingungen unterscheiden sich deutlich. Übliche Formen sind:
- Pflegetagegeldversicherung: Sie zahlt bei Pflegebedürftigkeit einen vereinbarten Tagesbetrag, über den du grundsätzlich frei verfügen kannst.
- Pflegekostenversicherung: Sie beteiligt sich an zusätzlichen nachgewiesenen Pflegekosten nach den vertraglichen Regeln.
- Pflegerentenversicherung: Sie zahlt bei Eintritt der vereinbarten Voraussetzungen eine regelmäßige Rente.
Bei einer Pflegetagegeldversicherung kannst du das Geld beispielsweise für professionelle Pflege oder zur Unterstützung durch Angehörige einsetzen. Eine Pflegerentenversicherung bietet dagegen eine regelmäßige Zahlung. Pflege-Bahr bezeichnet eine staatlich geförderte Form der privaten Pflegezusatzversicherung. Entscheidend sind immer Tarif, Leistungsumfang, Wartezeiten und Ausschlüsse.
Weitere finanzielle und soziale Hilfen
Wenn Pflegeversicherung, Einkommen und Vermögen die Kosten nicht decken, kannst du beim Sozialamt Leistungen der Hilfe zur Pflege beantragen. Die Sozialhilfe ist bedarfsabhängig und prüft deine finanzielle Situation. Sie kann unter anderem ungedeckte Pflegekosten, Pflegehilfsmittel oder notwendige Wohnraumanpassungen berücksichtigen.
Ein Pflegefall kann außerdem mit einem Schwerbehindertenausweis verbunden sein. Dieser setzt in der Regel einen Grad der Behinderung von mindestens 50 voraus und kann je nach Merkzeichen steuerliche Vorteile, Vergünstigungen oder Mobilitätshilfen ermöglichen. Der Pflegegrad und der Grad der Behinderung beurteilen jedoch unterschiedliche Aspekte.
Für rechtliche Fragen können Menschen mit geringem Einkommen Beratungshilfe oder bei einem Gerichtsverfahren Prozesskostenhilfe beantragen. Dafür sind Nachweise zu Einkommen, Vermögen und Ausgaben erforderlich; zuständig ist je nach Verfahren insbesondere das Amtsgericht.
Krankenversicherung und Berufsgenossenschaft
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die medizinische Versorgung nach dem medizinischen Bedarf. Dazu gehören ärztliche Behandlungen, verordnete Medikamente, Therapien und bestimmte Hilfsmittel wie Rollstühle oder Gehhilfen. Die Pflegeversicherung richtet sich dagegen nach dem Pflegegrad und unterstützt vor allem die alltägliche Pflege. Die Einordnung folgt den Bereichen SGB V, SGB XI und SGB XII; den vorhandenen Link zur Pflichtversicherung solltest du im Zusammenhang mit der jeweiligen Zuständigkeit prüfen.
Nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit kann die Berufsgenossenschaft zuständig sein. Sie unterstützt dann unter anderem medizinische Versorgung, Rehabilitation, Wiedereingliederung und erforderliche Hilfsmittel. Melde den Unfall dem Arbeitgeber und reiche die geforderten Unterlagen ein.
Beruf und Pflege vereinbaren
Das Pflegezeitgesetz ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine vollständige Freistellung von bis zu sechs Monaten. Die Familienpflegezeit kann eine Arbeitszeitreduzierung über einen längeren Zeitraum ermöglichen. Im Ausgangstext werden bis zu 24 Monate und mindestens 15 Wochenstunden genannt. Voraussetzungen, Betriebsgröße, Ankündigungsfristen und Kündigungsschutz hängen vom konkreten Fall ab und sollten vorab geprüft werden.
Bei einer akuten Pflegesituation kannst du dich bis zu zehn Tage kurzzeitig von der Arbeit freistellen lassen. Das Pflegeunterstützungsgeld soll den Verdienstausfall teilweise ausgleichen. Im Ausgangstext werden dafür 90 Prozent des Nettoeinkommens mit Kind beziehungsweise 70 Prozent ohne Kind genannt. Beantragt wird es in der Regel bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person; als Voraussetzung wird dort mindestens Pflegegrad 2 genannt.
Betreuung, Entlastung und Kinderbetreuung
Pflegekurse vermitteln Angehörigen Grundlagen zu Pflege, Hygiene und Organisation. Der Entlastungsbetrag kann für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote eingesetzt werden. Im Ausgangstext wird ein Betrag von 125 Euro monatlich genannt. Dazu können beispielsweise Tagespflege, stundenweise Betreuung, Haushaltshilfe oder Begleitung zu Terminen gehören. Bewahre Rechnungen und Nachweise auf und kläre mit der Pflegekasse, welche Anbieter anerkannt sind.
Auch bei privater Kinderbetreuung solltest du den Versicherungsschutz prüfen. Eine Privathaftpflichtversicherung deckt solche Situationen nicht automatisch in jedem Tarif ab. Für eine berufliche Tätigkeit als Tagesmutter oder Tagesvater kann eine erweiterte Berufshaftpflicht erforderlich sein. Eine zusätzliche Unfallversicherung kann den Schutz des Kindes ergänzen, wenn die gesetzliche Unfallversicherung nicht alle Kosten abdeckt.
So beantragst du Unterstützung
- Beantrage die Feststellung des Pflegegrads bei der Pflegekasse.
- Notiere den konkreten Unterstützungsbedarf und sammle ärztliche Unterlagen, Bescheide und Einkommensnachweise.
- Beantrage Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Hilfsmittel oder Wohnraumanpassungen vor der jeweiligen Leistung oder Anschaffung.
- Wende dich bei finanzieller Bedürftigkeit zusätzlich an das Sozialamt.
- Prüfe private Verträge auf Wartezeiten, Ausschlüsse und die Definition von Pflegebedürftigkeit.
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