Versicherungslexikon

Betreuungsdienst: Finanzierung durch Pflegeversicherungsleistungen

Betreuungsdienst: Finanzierung durch Pflegeversicherungsleistungen

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Ein Betreuungsdienst kann dich und deine Angehörigen im Alltag entlasten. Welche Kosten die Pflegeversicherung übernimmt, hängt vor allem vom anerkannten Pflegegrad, vom konkreten Unterstützungsbedarf und von der Art des Dienstes ab. Die Pflegeversicherung ist an die Krankenversicherung gekoppelt. Zuständig ist die Pflegekasse.

Betreuungsdienst: Lächelnder Frau in hellen, einladenden Räumen.

Welche Leistungen können einen Betreuungsdienst finanzieren?

Voraussetzung für viele Leistungen ist ein festgestellter Pflegegrad. Die Einstufung reicht von Pflegegrad 1 bis 5 und berücksichtigt unter anderem Mobilität, Selbstversorgung, kognitive Fähigkeiten und die Gestaltung des Alltags. Du beantragst den Pflegegrad bei der Pflegekasse; anschließend wird dein Unterstützungsbedarf begutachtet.

  • Pflegegeld: Ab Pflegegrad 2 kann Pflegegeld infrage kommen, wenn du zu Hause durch Angehörige, Freunde oder eine andere private Pflegeperson versorgt wirst. Es wird an dich ausgezahlt und kann für die Organisation der häuslichen Pflege verwendet werden.
  • Pflegesachleistungen: Ein zugelassener ambulanter Pflegedienst erbringt die vereinbarten Leistungen. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich direkt zwischen Dienst und Pflegekasse. Betreuungs- und Entlastungsangebote müssen dafür die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen.
  • Kombinationsleistung: Du kannst Pflegegeld und Pflegesachleistungen verbinden. Nutzt du nur einen Teil der Sachleistungen, kann unter bestimmten Bedingungen ein anteiliges Pflegegeld bleiben. Die genaue Berechnung und Bindungsfrist klärst du mit der Pflegekasse.
  • Entlastungsbetrag: Diese zweckgebundene Leistung unterstützt anerkannte Angebote, etwa eine Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Betreuungsgruppen oder Nachbarschaftshilfe. Bei Pflegegrad 1 kann er eine wichtige Unterstützung sein; bei höheren Pflegegraden ergänzt er andere Leistungen. Eine freie Auszahlung wie beim Pflegegeld ist nicht vorgesehen.

Weitere Unterstützung bei Ausfall oder erhöhtem Bedarf

Fällt deine reguläre Pflegeperson vorübergehend aus, kann Verhinderungspflege die Vertretung durch einen Dienst oder eine andere Person ermöglichen. Voraussetzungen sind unter anderem ein ausreichender Pflegegrad und die bisherige häusliche Pflege. Die Leistung ist zeitlich und finanziell begrenzt.

Die Kurzzeitpflege bietet vorübergehend vollstationäre Unterstützung, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die Versorgung zu Hause zeitweise nicht ausreicht. Dafür brauchst du einen Platz in einer anerkannten Pflegeeinrichtung. Kosten für Unterkunft, Verpflegung oder Investitionen können zusätzlich anfallen.

Auch Tagespflege und Nachtpflege ergänzen die häusliche Versorgung. Diese teilstationäre Pflege ermöglicht dir, weiterhin zu Hause zu wohnen. Die Kostenübernahme richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und dem Pflegegrad.

Wohnraum, Hilfsmittel und Angehörige

Betreuungsdienst: Lächelnder älterer Mann in heller Umgebung.

Die Pflegekasse kann unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gewähren. Dazu zählen etwa ein barrierearmes Badezimmer oder andere Umbauten, die Pflege und Selbstständigkeit zu Hause erleichtern. Beantrage einen Zuschuss möglichst vor Beginn der Maßnahme.

Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Notrufsysteme oder Verbrauchsmittel können die häusliche Versorgung ergänzen. Je nach Hilfsmittel ist die Pflege- oder Krankenkasse zuständig. Zu den technischen Hilfsmitteln zählen beispielsweise die in diesem technischen Pflegehilfsmittel-Überblick beschriebenen Produkte.

Wer Angehörige selbst pflegt, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine soziale Absicherung erhalten. Dazu gehören mögliche Beiträge zur Rentenversicherung und der Schutz über die Unfallversicherung. Pflegeunterstützungsgeld kann Beschäftigte bei einer akuten Pflegesituation vorübergehend finanziell entlasten. Die konkreten Bedingungen prüfst du bei der Pflegekasse und beim Arbeitgeber.

So gehst du bei der Finanzierung vor

  1. Stelle bei der Pflegekasse einen Antrag auf Pflegegrad oder auf die benötigte Leistung.
  2. Beschreibe, wobei du Unterstützung brauchst, und hole Angebote eines anerkannten Betreuungs- oder Pflegedienstes ein.
  3. Lass dir von einer Pflegeberatung oder einem Pflegestützpunkt erklären, welche Leistungen kombinierbar sind.
  4. Prüfe vor der Beauftragung, welche Kosten die Pflegekasse übernimmt und welcher Eigenanteil bleibt.

Die Pflegeversicherung ist eine Teilabsicherung. Reichen die Leistungen nicht aus, kommen je nach Situation Eigenmittel, eine Pflegezusatzversicherung oder weitere Sozialleistungen infrage. Selbst getragene Pflegekosten können steuerliche Fragen aufwerfen; bewahre deshalb Rechnungen auf und hole bei Bedarf fachlichen Rat ein.

Lächelnder älterer Mensch in heller Umgebung.

Wichtig für deine Planung

Ein Pflegefall lässt sich meist nicht mit einer einzigen Leistung finanzieren. Pflegegeld, Sachleistungen, Entlastungsbetrag und zeitlich begrenzte Angebote können sich ergänzen. Ob ein Betreuungsdienst über die gesetzliche Pflegeversicherung abrechnen darf, hängt von seiner Anerkennung und vom Leistungsangebot ab. Leistungen für Pflegeheime folgen anderen Regeln als die ambulante Betreuung.

Prüfe aktuelle Beträge, Fristen und Anspruchsvoraussetzungen immer bei deiner Pflegekasse. Gesetzesänderungen, etwa durch das Kabinett beschließt höhere Pflegebeiträge, können die Finanzierung verändern.

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

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