Versicherungslexikon

Datenschutzverletzung: Zahlt die Rechtsschutzversicherung?

Datenschutzverletzung: Zahlt die Rechtsschutzversicherung?

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Ob deine Rechtsschutzversicherung bei einer Datenschutzverletzung zahlt, hängt vor allem vom Vertrag und vom Zeitpunkt des Versicherungsfalls ab. Nicht jede Police umfasst Datenschutzrechtsschutz. Prüfe deshalb, ob dein Tarif die konkrete Auseinandersetzung abdeckt, bevor du einen Anwalt beauftragst oder Ansprüche anerkennst.

Wann greift die Rechtsschutzversicherung?

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt je nach Tarif Kosten für Anwälte, Gerichte, Gutachter oder eine außergerichtliche Vertretung. Im Datenschutzbereich kann das beispielsweise gelten, wenn du dich gegen einen Anspruch wegen eines vermuteten Datenschutzverstoßes verteidigen musst oder eigene Ansprüche durchsetzen willst.

Datenschutzverletzung in einem Unternehmen

Für Unternehmen und Personen, die regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten, kann ein spezieller Daten-Rechtsschutz relevant sein. Je nach Vertrag können außerdem Straf-Rechtsschutz, Schadenersatz-Rechtsschutz oder Verwaltungs-Rechtsschutz eine Rolle spielen. Ob diese Bausteine enthalten sind, ergibt sich allein aus den Versicherungsbedingungen.

Welche Einschränkungen gelten?

In der Regel muss der maßgebliche Versicherungsfall nach Vertragsbeginn liegen. Ein Streit, der bei Abschluss der Versicherung bereits absehbar war oder schon begonnen hatte, ist häufig ausgeschlossen. Viele Tarife sehen außerdem eine Wartezeit vor. Auch eine Selbstbeteiligung und eine begrenzte Deckungssumme können deine Kosten beeinflussen.

Vorsätzlich begangene Straftaten sind regelmäßig nicht versichert. Ebenso übernimmt die Rechtsschutzversicherung nicht automatisch Bußgelder, Schadensersatz oder sonstige Zahlungen, die du selbst leisten musst. Sie trägt je nach Tarif vor allem die Kosten der rechtlichen Beratung und Auseinandersetzung. Lies daher die Police genau und hole vor dem Vorgehen eine Deckungszusage ein.

Welche Ansprüche können Betroffene haben?

Wenn deine personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet oder durch ein Datenleck offengelegt wurden, können unter den Voraussetzungen der DSGVO Schadensersatzansprüche bestehen. Erfasst sein können materielle Schäden, etwa finanzielle Verluste, und immaterielle Schäden, etwa eine nachweisbare Beeinträchtigung der Privatsphäre. Ob tatsächlich ein Anspruch besteht und wie hoch er ausfällt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Die DSGVO bildet dafür eine wichtige rechtliche Grundlage. Für bestimmte Datenschutzverstöße sieht sie außerdem Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor. Diese Bußgelder richten sich gegen verantwortliche Unternehmen und sind nicht mit einer Erstattung deiner eigenen Schäden durch die Rechtsschutzversicherung gleichzusetzen.

Dokumentiere deshalb, wann du von der Datenschutzverletzung erfahren hast, welche Mitteilungen du erhalten hast und welche konkreten Folgen eingetreten sind. Die Prüfung von Schadenersatz oder Schmerzensgeld kann rechtlichen Rat erfordern. Auch mögliche Verjährungsfristen solltest du frühzeitig prüfen, da sie vom Anspruch und den Umständen abhängen können.

Was solltest du jetzt tun?

  1. Versicherungsbedingungen prüfen: Suche nach Regelungen zu Datenschutz, Daten-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz und Schadenersatz-Rechtsschutz.

  2. Versicherungsfall zeitlich einordnen: Vergleiche den Zeitpunkt der Datenschutzverletzung und deiner Kenntnis davon mit dem Vertragsbeginn und der Wartezeit.

  3. Deckungszusage anfragen: Schilder den Sachverhalt vollständig und lasse dir bestätigen, welche Kosten übernommen werden.

  4. Beweise sichern: Bewahre Schreiben des Unternehmens, Screenshots, Nachrichten und Nachweise über mögliche Schäden auf.

Wenn du die Erfolgsaussichten einer Forderung nicht einschätzen kannst, kann eine datenschutzrechtliche Beratung sinnvoll sein. Vor einer Klage solltest du außerdem das Kostenrisiko und die Deckung durch deine Versicherung klären.

Worauf du beim Versicherungsvergleich achten solltest

Vergleiche nicht nur den Beitrag. Entscheidend sind der konkrete Leistungsumfang, die Deckungssumme, Wartezeiten, Ausschlüsse, die Kosten einer außergerichtlichen Vertretung und die Selbstbeteiligung. Für Datenschutzbeauftragte und Unternehmen können zusätzliche Haftungsrisiken bestehen. Eine Police sollte deshalb zu deiner Tätigkeit und zur Art der verarbeiteten Daten passen.

Auch ohne Versicherung können Betroffene ihre Rechte prüfen lassen. Mögliche Anlaufstellen sind eine Verbraucherzentrale, die zuständige Datenschutzaufsicht oder eine auf Datenschutzrecht spezialisierte Kanzlei. Informationen zu einer Datenschutzverletzung solltest du möglichst früh sammeln und weitergeben.

Fazit: Eine Rechtsschutzversicherung kann bei einer Datenschutzverletzung die Kosten eines Rechtsstreits übernehmen, wenn der Tarif Datenschutzfälle umfasst und der Versicherungsfall nach den Vertragsbedingungen gedeckt ist. Eine automatische Zahlung gibt es nicht. Prüfe daher Vertrag, Zeitpunkt, Wartezeit und Ausschlüsse und beantrage vor weiteren Schritten eine Deckungszusage.

Weitere Informationen zu deiner Rechtsschutzversicherung findest du in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

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