Versicherungslexikon

Erstberatung: Zahlt die Rechtsschutzversicherung?

Erstberatung: Zahlt die Rechtsschutzversicherung?

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Eine anwaltliche Erstberatung hilft dir, deine rechtliche Situation einzuordnen, Erfolgsaussichten abzuschätzen und die nächsten Schritte zu planen. Ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, hängt jedoch von deinem Vertrag, dem Rechtsgebiet und den Umständen des Falls ab. Eine automatische Kostenübernahme gibt es nicht.

Was ist eine Erstberatung?

Bei der Erstberatung schilderst du einer Anwältin oder einem Anwalt dein Anliegen und erhältst eine erste rechtliche Einschätzung. Im Mittelpunkt stehen die grundlegenden Fragen:

  • Wie ist deine rechtliche Situation einzuschätzen?

  • Welche Erfolgsaussichten bestehen?

  • Welche Schritte kommen als Nächstes infrage?

  • Welche Kosten können entstehen?

Die Erstberatung ersetzt keine umfassende Prüfung oder Vertretung. Sie konzentriert sich auf einen ersten Überblick und kann dir helfen, unnötige weitere Kosten zu vermeiden. Eine persönliche, telefonische oder digitale Beratung kann je nach Kanzlei und Fall möglich sein. Die Form solltest du bei der Terminvereinbarung klären.

Wie läuft die Erstberatung ab?

  1. Erstkontakt: Du vereinbarst den Termin und schilderst kurz, worum es geht. Dabei kannst du bereits fragen, ob die Kanzlei mit deiner Versicherung abrechnet und welche Unterlagen benötigt werden.

  2. Schilderung des Sachverhalts: Beschreibe den Ablauf möglichst vollständig und ehrlich. Auch Informationen, die für dich ungünstig erscheinen, können für die rechtliche Einschätzung wichtig sein.

  3. Erste Bewertung: Die Kanzlei ordnet den Sachverhalt rechtlich ein und bespricht mögliche Lösungswege, Fristen und Erfolgsaussichten.

  4. Weitere Schritte: Am Ende klärst du, ob eine weitergehende Beratung oder eine Vertretung sinnvoll ist und welche Kosten dadurch entstehen können.

Alles, was du im anwaltlichen Gespräch mitteilst, ist grundsätzlich von der anwaltlichen Verschwiegenheit erfasst. Die Erstberatung verpflichtet dich nicht automatisch, die Kanzlei anschließend zu beauftragen.

Welche Kosten entstehen?

Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Nach § 34 RVG beträgt die Erstberatungsgebühr für Verbraucher nach den Angaben des Ausgangstextes maximal 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens können bis zu 250 Euro zuzüglich Umsatzsteuer anfallen. Zusätzlich werden im Ausgangstext bis zu 20 Euro zuzüglich Umsatzsteuer für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen genannt.

Die konkrete Abrechnung kann von der Art und dem Umfang der Beratung abhängen. Kläre deshalb vor dem Termin, welche Vergütung vereinbart wird und ob weitere Tätigkeiten gesondert abgerechnet werden.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Erstberatung?

Ob deine Versicherung zahlt, ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen. Prüfe insbesondere:

  • Deckungsumfang: Ist das betreffende Rechtsgebiet versichert?

  • Wartezeit: Besteht der Versicherungsschutz bereits für deinen Fall?

  • Ausschlüsse: Gibt es Situationen oder Anspruchsarten, die der Vertrag nicht abdeckt?

  • Selbstbeteiligung: Welchen Anteil musst du selbst tragen?

Viele Versicherer übernehmen die Kosten einer Erstberatung, wenn die Voraussetzungen des Vertrags erfüllt sind. Andere Tarife schließen sie aus oder verlangen, dass du zunächst einen vom Versicherer benannten Anwalt oder eine bestimmte Service-Hotline kontaktierst. Eine Selbstbeteiligung liegt im Ausgangstext häufig bei etwa 150 Euro; maßgeblich ist aber deine Police.

Hole möglichst vor dem Termin eine Deckungszusage ein. Darin bestätigt die Versicherung, ob und in welchem Umfang sie die Kosten übernimmt. Ohne diese Klärung kann ein Teil der Rechnung bei dir bleiben.

So bereitest du dich vor

Für eine gezielte Einschätzung solltest du alle wichtigen Unterlagen chronologisch zusammenstellen. Dazu gehören etwa:

  • Verträge, Bescheide und sonstige relevante Dokumente

  • Briefe, E-Mails und Nachrichten zur Angelegenheit

  • Fotos oder andere Beweismittel

  • Versicherungsschein, Versicherungsnummer und gegebenenfalls die Deckungszusage

Notiere außerdem deine wichtigsten Fragen und die entscheidenden Daten des Sachverhalts. Achte besonders auf Fristen. Je klarer du den Ablauf schilderst, desto besser kann die Kanzlei dein Anliegen in der begrenzten Beratungszeit einordnen.

Worauf du besonders achten solltest

Die Erstberatung liefert eine erste Einschätzung, aber keine Garantie für den Ausgang des Falls. Die Erfolgsaussichten können sich nach einer vollständigen Prüfung weiterer Unterlagen anders darstellen. Frage deshalb nach, ob die Beratung mit der Erstberatung abgeschlossen ist oder ob bereits eine weitergehende Tätigkeit beginnt.

Anwalt berät Klienten im Büro über Rechtsschutzversicherung und die Kostenübernahme bei einer Erstberatung.

Entscheidend ist: Informiere deine Rechtsschutzversicherung und die Kanzlei frühzeitig, kläre die Kostenübernahme vor dem Termin und prüfe die Selbstbeteiligung. So weißt du, welche Kosten die Versicherung trägt und welchen Anteil du gegebenenfalls selbst übernehmen musst.

Persönliche und telefonische Erstberatung in der Rechtsschutzversicherung.

Die Erstberatung kann dir damit eine belastbare Orientierung geben, ohne dass du sofort eine umfassende anwaltliche Vertretung beauftragen musst. Die konkrete Kostenübernahme richtet sich jedoch immer nach deinem Versicherungsvertrag und der erteilten Deckungszusage.

Für die gesetzlichen Gebühren ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz maßgeblich.

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

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