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Forderungsausfalldeckung: Was tun, wenn der Verursacher nicht zahlen kann

Forderungsausfalldeckung: Was tun, wenn der Verursacher nicht zahlen kann

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Wenn dir jemand einen Schaden zufügt, aber weder zahlen kann noch eine eigene Haftpflichtversicherung hat, kann die Forderungsausfalldeckung helfen. Sie ist ein Zusatz zu deiner Privathaftpflichtversicherung und übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen den Schaden, den eigentlich der Verursacher tragen müsste.

Was ist eine Forderungsausfalldeckung?

Deine normale Privathaftpflicht reguliert Schäden, die du anderen zufügst. Die Forderungsausfalldeckung funktioniert umgekehrt: Sie schützt dich, wenn du selbst geschädigt wurdest und dein Anspruch gegen den Verursacher nicht durchsetzbar ist.

Ein typisches Beispiel: Du wirst von einem unachtsamen Radfahrer verletzt, der keine Haftpflichtversicherung besitzt und zahlungsunfähig ist. Auch bei einem beschädigten Gartenhäuschen oder einem Sachschaden durch einen nicht versicherten Autofahrer kann dieser Schutz grundsätzlich relevant sein. Der Link Brand verweist dabei auf ein mögliches Schadensszenario.

Welche Voraussetzungen gelten?

Junge Frau hat in Ihrer Haftpflichtversicherung Forderungsausfalldeckung versichert.

Ob deine Versicherung leistet, hängt von den Bedingungen deines Tarifs ab. Häufig musst du mehrere Nachweise erbringen:

  • Festgestellter Anspruch: In vielen Verträgen brauchst du ein rechtskräftiges Urteil, einen vollstreckbaren Vergleich oder ein Anerkenntnis des Verursachers. Damit ist belegt, dass dir der Anspruch auf Schadensersatz zusteht.
  • Zahlungsunfähigkeit: Du musst nachweisen, dass der Schädiger nicht zahlen kann. Dafür können je nach Fall beispielsweise Unterlagen zu einer Insolvenz oder eine eidesstattliche Versicherung erforderlich sein.
  • Kein anderer Kostenträger: Die Deckung greift in der Regel nur, wenn weder der Verursacher noch eine andere Versicherung oder Stelle für den Schaden aufkommt.
  • Mindestschadenhöhe: Viele Tarife sehen eine Untergrenze vor. Kleine Schäden sind deshalb möglicherweise nicht versichert.

Die genauen Anforderungen und Fristen stehen in deiner Police. Prüfe sie, bevor du dich auf den Schutz verlässt.

Wie gehst du im Schadenfall vor?

  1. Melde den Schaden deiner Versicherung möglichst früh.
  2. Sammle alle Unterlagen zum Schaden, zum Verursacher und zu deinen bisherigen Zahlungs- oder Vollstreckungsversuchen.
  3. Beschaffe den geforderten Nachweis über deinen Anspruch, etwa ein rechtskräftiges Urteil oder einen vollstreckbaren Vergleich.
  4. Belege, dass der Verursacher nicht zahlen kann und keine andere Regulierung möglich ist.
  5. Reiche den Antrag mit den vollständigen Nachweisen bei deiner Versicherung ein.

Die Versicherung prüft anschließend, ob der Schaden unter den Vertrag fällt, die Mindestschadenhöhe erreicht ist und alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Was ist nicht automatisch versichert?

Eine Forderungsausfalldeckung gehört nicht zu jeder Privathaftpflicht. Sie kann in einem Tarif enthalten oder als Zusatzoption vereinbart sein. Vergleiche deshalb vor dem Abschluss insbesondere die Mindestschadenhöhe, die Deckungssumme, die versicherten Schadensarten, den Geltungsbereich und mögliche Selbstbeteiligungen.

Auch bei bestehendem Schutz gibt es Grenzen. Die Versicherungssumme kann begrenzt sein. Vorsätzlich verursachte Schäden sind häufig ausgeschlossen; ebenso können Schäden aus gewerblichen Tätigkeiten nicht unter eine private Forderungsausfalldeckung fallen. Für Auslandsschäden gelten die jeweiligen Bedingungen des Vertrags und nicht automatisch ein einheitlicher Schutz.

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Für wen ist der Schutz sinnvoll?

Die Forderungsausfalldeckung kann besonders sinnvoll sein, wenn du dich gegen hohe Personen- oder Sachschäden absichern möchtest und nicht davon ausgehen kannst, dass jeder Schädiger ausreichend versichert oder zahlungsfähig ist. Entscheidend ist nicht nur, ob dein Tarif diese Leistung nennt, sondern unter welchen Bedingungen sie tatsächlich greift.

Autor & Experte

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Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

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