Versicherungslexikon

GebüH: Definition und Bedeutung in der privaten Krankenversicherung

GebüH: Definition und Bedeutung in der privaten Krankenversicherung

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Die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ist ein Verzeichnis zur Abrechnung von Heilpraktikerleistungen. Sie bietet eine Orientierung für die Berechnung von Honoraren und spielt deshalb auch bei der Erstattung durch private Krankenversicherungen eine wichtige Rolle. Für dich als versicherte Person ist jedoch entscheidend: Die GebüH allein legt nicht fest, welche Kosten deine Versicherung übernimmt. Maßgeblich ist dein Versicherungsvertrag.

Was ist die GebüH?

Definition und Zweck

GebüH - Definition

Die GebüH steht für Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. Sie enthält Gebührenpositionen für verschiedene Heilpraktikerleistungen und dient als Grundlage, an der sich Heilpraktiker bei der Rechnungsstellung orientieren können. Die Rechnung soll dadurch nachvollziehbar machen, welche Leistung erbracht und welcher Betrag dafür angesetzt wurde.

Die GebüH ist keine gesetzliche Gebührenordnung mit verbindlichen Preisen. Heilpraktiker können deshalb auch abweichende Honorare vereinbaren. Voraussetzung ist, dass die Kostenabsprache mit dir klar erfolgt. So lassen sich Missverständnisse über den Rechnungsbetrag und eine mögliche Erstattung vermeiden.

Geschichte und rechtliche Einordnung

Die GebüH wurde 1985 eingeführt und im Laufe der Zeit mehrfach angepasst. Sie steht im Zusammenhang mit den rechtlichen Vorgaben für die Tätigkeit von Heilpraktikern, insbesondere dem Heilpraktikergesetz. Anders als die GOÄ ist sie jedoch nicht gesetzlich verbindlich. Sie dient vor allem als Abrechnungs- und Orientierungshilfe.

Wie funktioniert die Abrechnung?

In der Praxis dokumentiert der Heilpraktiker die erbrachte Leistung und stellt sie auf Grundlage der passenden GebüH-Positionen in Rechnung. Der typische Ablauf sieht so aus:

  1. Der Heilpraktiker erbringt und dokumentiert die Leistung.

  2. Die Leistung wird anhand der GebüH in Rechnung gestellt.

  3. Du erhältst die Rechnung und reichst sie bei deiner privaten Krankenversicherung ein.

  4. Die Versicherung prüft die Rechnung nach den Bedingungen deines Tarifs und entscheidet über die Erstattung.

Die GebüH kann damit für mehr Transparenz sorgen. Sie bedeutet aber nicht automatisch, dass der ausgewiesene Betrag vollständig übernommen wird. Je nach Tarif gelten Erstattungssätze, Selbstbehalte, Höchstgrenzen oder Ausschlüsse.

GebüH und private Krankenversicherung

Private Krankenversicherungen ziehen die GebüH häufig als Orientierung für Heilpraktikerleistungen heran. Ob und in welcher Höhe du eine Erstattung erhältst, ergibt sich aber aus deinem Vertrag. Manche Tarife übernehmen Leistungen nur bis zu bestimmten GebüH-Sätzen oder begrenzen die Erstattung insgesamt.

Prüfe deshalb möglichst vor der Behandlung, ob dein Tarif Heilpraktikerleistungen umfasst und welche Bedingungen gelten. Bewahre Rechnungen und weitere erforderliche Unterlagen auf. Wenn die Versicherung nicht den gesamten Betrag erstattet, musst du den Differenzbetrag selbst tragen.

Was du vor der Behandlung klären solltest

  • Welche Heilpraktikerleistungen sind in deinem Tarif versichert?

  • Gibt es Erstattungsgrenzen, Selbstbehalte oder Ausschlüsse?

  • Werden nur bestimmte GebüH-Sätze oder ein bestimmter Prozentsatz übernommen?

  • Ist eine vorherige Genehmigung oder ein weiterer Nachweis erforderlich?

Unterschiede zwischen GebüH und GOÄ

GebüH von Heilpraktiker

Die Behandlung durch einen Heilpraktiker und die privatärztliche Behandlung werden nach unterschiedlichen Regelwerken abgerechnet:

  • GebüH: Sie richtet sich an Heilpraktiker und ist eine nicht gesetzlich bindende Orientierung für deren Honorare.

  • GOÄ: Die Gebührenordnung für Ärzte gilt für privatärztliche Leistungen. Sie ist gesetzlich verankert und enthält Gebührenziffern für ärztliche Leistungen.

  • Leistungsumfang: Die GOÄ deckt ärztliche Leistungen ab; die GebüH bezieht sich auf Heilpraktikerleistungen.

  • Preisgestaltung: Bei der GebüH besteht mehr Spielraum für individuelle Honorarvereinbarungen. Diese können die Erstattung durch die Versicherung beeinflussen.

Bedeutung für Heilpraktiker und Versicherte

Consultation between a healer and patient in a clinic.

Für Heilpraktiker schafft die GebüH eine nachvollziehbare Struktur für Rechnungen. Eine sorgfältige Dokumentation und eine transparente Information über die voraussichtlichen Kosten helfen, Unklarheiten zu vermeiden. Abweichende Honorare sollten vor Beginn der Behandlung besprochen werden.

Für dich als versicherte Person ist die GebüH vor allem ein Anhaltspunkt. Sie ersetzt nicht die Prüfung deines Versicherungstarifs. Die GebüH legt weder automatisch die Höhe deines Honorars noch den Erstattungsbetrag deiner privaten Krankenversicherung fest. Entscheidend sind die konkrete Rechnung und die vertraglichen Vereinbarungen.

Wichtig: Kläre offene Fragen zur Kostenübernahme direkt mit deiner privaten Krankenversicherung und prüfe, ob die geplante Leistung von deinem Tarif erfasst wird.

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

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Steven

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