Versicherungslexikon

Gliedertaxe: Definition und Berechnung der Invaliditätsleistung

Gliedertaxe: Definition und Berechnung der Invaliditätsleistung

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Die Gliedertaxe ist eine Tabelle der privaten Unfallversicherung. Sie ordnet Körperteilen und Organen bestimmte Prozentsätze zu und bildet damit die Grundlage für die Berechnung des Invaliditätsgrads und der Invaliditätsleistung. Je höher der festgestellte Invaliditätsgrad, desto höher fällt die Leistung aus. Die konkreten Werte stehen in deinem Versicherungsvertrag und können sich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden.

Was bedeutet die Gliedertaxe?

Kunde informiert sich über die Gliedertaxe

Die Gliedertaxe weist verschiedenen Körperteilen einen Prozentsatz für vollständigen Verlust oder vollständige Funktionsunfähigkeit zu. Sie bewertet damit den Grad der Invalidität. Empfehlungen des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) dienen als Orientierung, sind für Versicherer aber nicht bindend.

Deshalb können Tarife höhere oder abweichende Werte enthalten. Ein Vergleich lohnt sich besonders bei Körperteilen, die für deinen Beruf oder Alltag wichtig sind. Beispiele aus dem Ausgangstext sind 70 % für einen Arm im Schultergelenk, 70 % für ein Bein über der Mitte des Oberschenkels, 50 % für ein Auge, 20 % für einen Daumen und 30 % für das Gehör auf einem Ohr. Diese Angaben sind nicht automatisch für jeden Vertrag maßgeblich.

Wie wird die Invaliditätsleistung berechnet?

Zuerst wird medizinisch festgestellt, wie stark deine dauerhafte Beeinträchtigung ist. Anschließend wird der Wert der Gliedertaxe mit dem festgestellten Beeinträchtigungsgrad verbunden. Bei mehreren betroffenen Körperteilen können die einzelnen Werte addiert werden; der Invaliditätsgrad ist grundsätzlich auf 100 % begrenzt.

Bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro und 20 % Invalidität ergibt sich ohne Progression beispielsweise eine Leistung von 20.000 Euro. Die Grundformel lautet: Versicherungssumme × Invaliditätsgrad ÷ 100.

Bei einer Teilinvalidität wird der Wert anteilig angesetzt. Beträgt die Gliedertaxe für einen vollständigen Verlust des Arms 70 % und ist der Arm zu 20 % beeinträchtigt, ergibt das 14 % Invaliditätsgrad (20 % von 70 %). Ohne weitere Vertragsregelungen entspräche das bei 100.000 Euro Versicherungssumme 14.000 Euro.

Welche Unterschiede gibt es zwischen Versicherern?

Kunde vergleicht Gliedertaxe am PC

Versicherer können eigene Gliedertaxen und Tarifvarianten anbieten. Der Verlust einer Hand wird in der GDV-Empfehlung beispielsweise mit 55 % bewertet; einzelne Tarife können dafür höhere Werte vorsehen. Entscheidend ist nicht nur die Versicherungssumme, sondern auch die konkrete Gliedertaxe, die Regelungen zur Teilinvalidität und eine mögliche Progression.

Prüfe deshalb die Bedingungen deines Tarifs, statt dich ausschließlich an GDV-Werten oder allgemeinen Vergleichstabellen zu orientieren.

Was gilt bei Teilinvalidität?

Teilinvalidität liegt vor, wenn ein Körperteil nicht vollständig funktionsunfähig ist, seine Funktion aber dauerhaft eingeschränkt bleibt. Ein ärztliches Gutachten dokumentiert die Beeinträchtigung. Maßgeblich sind insbesondere die verbliebene Funktion und der medizinisch festgestellte Grad der Einschränkung. Bei abweichenden Einschätzungen können weitere Untersuchungen oder eine Zweitmeinung eine Rolle spielen. Welche Rechte du hast, etwa auf Einsicht in Gutachten oder eine erneute Prüfung, richtet sich nach dem Vertrag und dem konkreten Verfahren.

Versicherungssumme und Progression

Die Versicherungssumme bestimmt, wie viel eine bestimmte Invaliditätsquote wert ist. Bei 30 % Invalidität und 200.000 Euro Versicherungssumme wären es ohne Progression 60.000 Euro. Bei 70 % Invalidität und 150.000 Euro ergäben sich 105.000 Euro.

Eine Progression in der Unfallversicherung kann die Leistung bei höheren Invaliditätsgraden überproportional erhöhen. Die konkrete Auszahlung hängt dann von der vereinbarten Progressionsstaffel ab; einfache Prozentrechnung reicht in diesem Fall nicht aus.

Weitere Leistungen und wichtige Fristen

Kundin informiert sich über Gliedertaxe und weitere Leistungen der Unfallversicherung

Je nach Vertrag können neben der Invaliditätsleistung weitere Bausteine enthalten sein, etwa Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld, eine Unfallrente, Kosten für Bergung, Suche und Rettung oder kosmetische Operationen. Auch Unterstützungsleistungen wie Familien- oder Seniorenbetreuung können vorgesehen sein.

Kunde prüft Details zur Gliedertaxe auf einem Tablet

Melde einen Unfall möglichst sofort und beachte die Fristen in deinen Versicherungsbedingungen. Im Ausgangstext werden beispielhaft 7 Tage für die Unfallmeldung sowie 4 Wochen für ein ärztliches Gutachten und 2 Monate für dessen Einreichung genannt. Diese Zeiträume gelten jedoch nicht pauschal. Entscheidend sind die Regelungen deines Vertrags. Bewahre ärztliche Unterlagen auf und informiere dich, welche Nachweise der Versicherer verlangt.

Worauf solltest du beim Tarif achten?

  • Vergleiche die Gliedertaxen verschiedener Anbieter und die Werte für relevante Körperteile.

  • Prüfe Versicherungssumme, Progressionsstaffel und Bedingungen für Teilinvalidität gemeinsam.

  • Berücksichtige mögliche Zusatzleistungen wie Krankenhaustagegeld oder eine Unfallrente.

  • Lies die Fristen und Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen genau.

Die Gliedertaxe ermöglicht dir eine erste Einschätzung der Invaliditätsleistung. Für die konkrete Berechnung sind jedoch dein Vertrag, die medizinische Feststellung und gegebenenfalls die vereinbarte Progression maßgeblich. Bei einer Vollinvalidität von 100 % wird ohne besondere vertragliche Abweichungen die vereinbarte Versicherungssumme erreicht.

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

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