Versicherungslexikon

Infektionsschutz: Leistungen der Pflegeversicherung

Infektionsschutz: Leistungen der Pflegeversicherung

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Infektionsschutz: Welche Leistungen der Pflegeversicherung helfen können

Infektionsschutz gehört in jede Pflegeform. Pflegebedürftige Menschen haben häufig engen Kontakt zu Angehörigen, Pflegekräften und anderen Bewohnern. Dadurch kommt es auf konsequente Hygiene, passende Schutzmaßnahmen und klare Abläufe an. Die Pflegeversicherung finanziert nicht jede Maßnahme unmittelbar, kann die Pflege und damit auch den Infektionsschutz aber durch verschiedene Leistungen unterstützen.

  • Pflegegeld kann bei selbst organisierter Pflege zur Finanzierung notwendiger Ausgaben beitragen.
  • Sachleistungen ermöglichen professionelle Unterstützung durch einen Pflegedienst.
  • Pflegehilfsmittel und technische Hilfen können die Pflege erleichtern und hygienischer machen.
  • Pflegekassen bieten Beratung und teilweise Pflegekurse für Angehörige an.
  • In Einrichtungen gelten zusätzliche Hygiene- und Organisationspflichten.

Infektionsschutz in der Pflege

Zu den grundlegenden Maßnahmen gehören gründliches Händewaschen und Händedesinfektion, die Reinigung von Pflegeutensilien und Oberflächen sowie der angemessene Einsatz von Einmalhandschuhen, Schutzkleidung oder Masken. In Pflegeeinrichtungen sind außerdem Hygienekonzepte, Schulungen und Pläne für den Umgang mit Infektionen wichtig. Bei einem Ausbruch müssen Einrichtungen mit dem zuständigen Gesundheitsamt zusammenarbeiten.

In der ambulanten Pflege besteht eine besondere Herausforderung darin, dass Pflegekräfte mehrere Haushalte aufsuchen. Hände, Hilfsmittel und Arbeitsmaterial müssen deshalb zwischen Einsätzen sachgerecht hygienisch behandelt werden. Angehörige sollten sich über die Abläufe informieren und Besuche bei eigenen Krankheitssymptomen vermeiden.

Pflegegrade und Unterstützungsbedarf

Die fünf Pflegegrade beschreiben die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Ein höherer Pflegegrad kann mit höherem Unterstützungsbedarf und mehr Pflegekontakten verbunden sein. Dadurch können zusätzliche Hygienemaßnahmen erforderlich werden. Bei Pflegegrad 2 oder höheren Pflegegraden übernehmen Angehörige oder Pflegedienste häufig mehr Tätigkeiten. Entscheidend ist jedoch nicht allein der Pflegegrad, sondern die individuelle Pflegesituation.

Leistungen der Pflegeversicherung für den Infektionsschutz

Pflegegeld, Sachleistungen und Kombinationsleistungen

Wenn du die Pflege selbst organisierst, kann dir Pflegegeld zur Verfügung stehen. Organisiert ein ambulanter Dienst die Pflege, kommen Sachleistungen infrage. Eine Kombination aus beiden Leistungen kann die Versorgung flexibler machen. Ob Kosten für konkrete Schutz- oder Hygieneartikel übernommen werden, hängt von deren Einordnung und den Voraussetzungen der Pflegekasse ab.

Pflegehilfsmittel und technische Hilfen

Pflegehilfsmittel können die Pflege erleichtern. Dazu zählen je nach Bedarf beispielsweise Pflegebetten oder Hilfsmittel für eine hygienische Versorgung. Technische Hilfen wie Luftreiniger oder Desinfektionssysteme kommen nur unter den jeweils geltenden Voraussetzungen infrage. Einen Antrag stellst du bei deiner Pflegekasse. Typisch sind Beratung, Antragstellung, Prüfung und anschließend die Genehmigung.

Infektionsschutz: Ältere Frau lächelt in heller Umgebung.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Wenn die private Pflegeperson vorübergehend ausfällt, kann Verhinderungspflege die Versorgung sichern. Kurzzeitpflege ermöglicht eine zeitweise Betreuung in einer Einrichtung. In beiden Fällen solltest du vorab klären, welche Kosten übernommen werden und wie die hygienische Versorgung organisiert ist.

Infektionsschutz in verschiedenen Pflegeformen

Häusliche und ambulante Pflege

Zu Hause müssen Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegedienste die Maßnahmen in den Alltag integrieren. Pflegekurse können dir zeigen, wie du Hilfsmittel sicher verwendest, Risiken erkennst und Hygiene praktisch umsetzt. Die Pflegeperson sollte außerdem auf den eigenen Gesundheitszustand achten. Impfungen und weitere Schutzmaßnahmen können je nach Situation sinnvoll sein; dazu berätst du dich mit medizinischem Fachpersonal.

Teilstationäre Pflege

In der Tagespflege und Nachtpflege treffen mehrere Menschen zusammen. Einrichtungen brauchen deshalb klare Regeln für Reinigung, Lüftung, Besucher und den Transport. Fahrzeuge und gemeinsam genutzte Hilfsmittel müssen entsprechend dem Hygienekonzept gereinigt werden.

Vollstationäre Pflege und alternative Wohnformen

Vollstationäre Einrichtungen müssen ein auf ihre Bewohner und Räumlichkeiten abgestimmtes Infektionsschutzkonzept umsetzen. Die Leitung organisiert Schulungen, Schutzmaterial und die Kommunikation mit Gesundheitsbehörden. Auch im Service-Wohnen, in Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige oder in Mehrgenerationenhäusern sind gemeinsame Hygieneregeln und abgestimmte Abläufe erforderlich. Das gilt ebenso für Angebote für Senioren.

Beratung, Antragstellung und rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage der Pflegeversicherung ist vor allem das SGB XI. Pflegekassen sind bei gesetzlichen Krankenkassen eingerichtet. Für einen Antrag können unter anderem Angaben zur Pflegebedürftigkeit, ärztliche Unterlagen und Nachweise zur Versicherung erforderlich sein. Die Pflegekasse lässt den Unterstützungsbedarf prüfen. Bei Fragen helfen die Pflegekasse, Pflegedienste und Pflegeberatungsstellen.

Für Pflege im EU-Ausland sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz gelten besondere Voraussetzungen. Nach den Angaben des Ausgangstextes sind dort grundsätzlich Geld- oder Sachleistungen möglich, eine Kombination beider Leistungsarten jedoch nicht. Vor einem Umzug oder längeren Aufenthalt solltest du die Pflegekasse und deine Krankenversicherung fragen.

Infektionsschutz: Lächelnder älterer Mensch in heller Umgebung

Wichtig für dich

Die Pflegeversicherung kann den Infektionsschutz über Pflegeleistungen, Hilfsmittel, Beratung und Schulungen unterstützen. Eine automatische Kostenübernahme für Schutzkleidung, Desinfektionsmittel, Luftfilter oder andere Maßnahmen gibt es jedoch nicht in jedem Fall. Prüfe deshalb vor dem Kauf die Zuständigkeit und beantrage genehmigungspflichtige Leistungen bei deiner Pflegekasse. Für Einrichtungen können zusätzlich besondere Förderregelungen gelten; der Ausgangstext verweist hierzu auf Sonderleistungen nach § 150c SGB XI. Die aktuell geltenden Voraussetzungen solltest du direkt bei der zuständigen Stelle erfragen.

Ältere weiße Person lächelt in hellen Räumlichkeiten.

Bei konkreten Symptomen oder einem vermuteten Ausbruch, etwa im Zusammenhang mit Corona, gelten medizinische und behördliche Vorgaben. Nach einem Krankenhausaufenthalt solltest du den weiteren Pflege- und Hygieneplan mit dem behandelnden Team und der Pflegekasse abstimmen. Bei Bedarf kann auch ein Notpflegedienst eine vorübergehende Versorgung organisieren.

Autor & Experte

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Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

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Steven

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