Kfz-Steuer: Das musst du wissen
Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Bundessteuer, die grundsätzlich für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge anfällt. Steuerpflichtig ist in erster Linie der eingetragene Fahrzeughalter. Entscheidend für die Höhe sind unter anderem Fahrzeugart, Antriebsart, Hubraum, Erstzulassung, Schadstoffklasse und CO2-Emissionen.
- Für Pkw werden Hubraum und Emissionen berücksichtigt.
- Die Steuer wird meist jährlich im Voraus eingezogen.
- Für bestimmte Fahrzeuge und Personengruppen gibt es Befreiungen oder Ermäßigungen.
- Bei verspäteter Zahlung drohen Mahnungen und im schlimmsten Fall die Stilllegung des Fahrzeugs.
Wie wird die Kfz-Steuer berechnet?
Für die Berechnung brauchst du vor allem die Angaben aus deinem Fahrzeugschein beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung. Der Hubraum steht dort unter P.1. Außerdem sind Schadstoffklasse, Erstzulassung und der eingetragene CO2-Wert relevant.
Im Ausgangstext werden für Pkw folgende Berechnungsbestandteile genannt:
- Benziner: 2 Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum.
- Diesel: 9,50 Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum.
- CO2: 2 Euro je zusätzlichem Gramm über einem Grenzwert von 95 g/km.
Die konkrete Berechnung hängt jedoch von der Erstzulassung und der jeweils geltenden gesetzlichen Regelung ab. Die genannten Werte und Grenzwerte solltest du deshalb vor dem Kauf eines Fahrzeugs oder einer verbindlichen Kalkulation mit einem aktuellen Kfz-Steuerrechner beziehungsweise dem zuständigen Hauptzollamt prüfen.
Als Beispiel nennt der Ausgangstext einen Diesel mit 1.968 cm³ Hubraum und Erstzulassung im Jahr 2010. Dort wird eine Jahressteuer von 258 Euro errechnet. Ob dieser Betrag für dein Fahrzeug gilt, lässt sich nur anhand der vollständigen Fahrzeugdaten und der aktuellen Rechtslage beurteilen.
Wer zahlt die Steuer und wie erfolgt die Zahlung?
Die Steuerpflicht beginnt grundsätzlich mit der Zulassung. Auch beim Leasing ist in der Regel der eingetragene Halter für die Kfz-Steuer verantwortlich, nicht zwingend der Eigentümer.
Das zuständige Hauptzollamt zieht die Steuer normalerweise per SEPA-Lastschrift ein. Ohne Lastschriftmandat musst du den Betrag selbst überweisen und die Frist aus dem Steuerbescheid beachten. Die Steuer wird meist einmal jährlich für ein Jahr im Voraus fällig. Bei einer Abmeldung kann zu viel gezahlte Steuer erstattet werden.
Wenn du nicht rechtzeitig zahlst, können zunächst ein Mahnbescheid und anschließend eine Zwangsvollstreckung folgen. Außerdem kann die Zulassungsbehörde das Fahrzeug stilllegen.
Befreiungen und Sonderregelungen
Ob du keine oder eine ermäßigte Kfz-Steuer zahlst, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Mögliche Sonderfälle sind:
- Schwerbehinderung: Je nach Voraussetzungen kann eine vollständige Befreiung oder eine Ermäßigung von 50 Prozent möglich sein.
- Elektrofahrzeuge: Für bestimmte Elektrofahrzeuge bestehen zeitlich begrenzte Steuerbefreiungen. Im Ausgangstext werden hierzu widersprüchlich fünf und zehn Jahre genannt; maßgeblich sind Zulassungsdatum und aktuelle Rechtslage.
- Oldtimer: Historische Fahrzeuge ab 30 Jahren können ein H-Kennzeichen erhalten. Für diese Fahrzeuge nennt der Ausgangstext eine pauschale Steuer von 191,73 Euro.
- Landwirtschaftliche Fahrzeuge: Für Fahrzeuge, die ausschließlich landwirtschaftlich eingesetzt werden, können Befreiungen gelten.
- Motorräder: Im Ausgangstext werden 1,84 Euro je angefangenem cm³ genannt. Leichtkrafträder unter 125 cm³ werden dort als steuerfrei beschrieben.
Auch Fahrzeuge mit einem Kennzeichen, einem Saisonkennzeichen oder roten Kennzeichen können besonderen Regeln unterliegen. Prüfe die Voraussetzungen im Einzelfall beim Hauptzollamt.
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Wie kannst du bei der Kfz-Steuer sparen?
Am zuverlässigsten senkst du die laufenden Kosten, indem du bereits vor dem Fahrzeugkauf Modelle mit geringerem Hubraum und niedrigeren CO2-Emissionen vergleichst. Eine bessere Schadstoffklasse kann ebenfalls vorteilhaft sein. Je nach Fahrzeug und Rechtslage können außerdem eine Steuerbefreiung für ein Elektrofahrzeug, eine Vergünstigung wegen Schwerbehinderung oder eine Sonderregelung für einen Oldtimer infrage kommen.
Ein Kfz-Steuerrechner liefert dir eine erste Orientierung. Für eine verlässliche Auskunft solltest du die Daten aus den Fahrzeugpapieren verwenden und bei Unklarheiten das Hauptzollamt kontaktieren.
Die Kfz-Steuer ist von der Kfz-Versicherung getrennt. Für die Versicherung gelten eigene Tarife und Bedingungen; eine Steuerbefreiung bedeutet daher nicht automatisch einen niedrigeren Versicherungsbeitrag.
Bei der Wahl deines Versicherungsschutzes können je nach Fahrzeug eine Pflichtversicherung, Teilkasko oder Vollkasko sinnvoll sein. Das betrifft jedoch nicht die Berechnung der Kfz-Steuer.

