Kfz zulassen: Diese Unterlagen brauchst du
Für die Zulassung deines Fahrzeugs bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle brauchst du mehrere Unterlagen. Prüfe vor dem Termin die Vorgaben deiner Behörde, da Anforderungen und Gebühren je nach Zulassungsfall abweichen können.
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- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Bei einem Gebrauchtwagen: Nachweis der letzten Hauptuntersuchung (TÜV) und gegebenenfalls die bisherigen Fahrzeugpapiere
- Alte Kennzeichen, wenn du neue Schilder möchtest
Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist der frühere Fahrzeugschein, Teil II der frühere Fahrzeugbrief. Bei einer Anmeldung für ein Unternehmen können zusätzlich ein Handelsregisterauszug oder eine Gewerbeanmeldung erforderlich sein.
eVB-Nummer und Versicherung
Vor der Zulassung musst du mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Die Versicherung stellt dir dafür die eVB-Nummer aus. Sie bestätigt den erforderlichen Haftpflichtschutz. Ohne eVB-Nummer kannst du das Fahrzeug nicht zulassen.
Eine Teilkasko deckt unter anderem Schäden durch Diebstahl, Sturm oder Hagel ab. Die Teilkasko und die Vollkasko sind für die Zulassung jedoch nicht zwingend erforderlich.
Ablauf der Kfz-Zulassung
- Vereinbare möglichst online einen Termin bei deiner zuständigen Zulassungsstelle.
- Bereite alle Unterlagen, die eVB-Nummer und das SEPA-Mandat vor.
- Lege die Fahrzeugpapiere vor und beantrage die Zulassung.
- Bezahle die Verwaltungsgebühr und lasse die Kennzeichen prägen.
- Bringe die Stempel- und Prüfplaketten an den Kennzeichen an.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird dir bei der Anmeldung ausgestellt. Bei einer Erstzulassung kommen je nach Fahrzeug unter anderem die COC-Papiere und die Zulassungsbescheinigung Teil II hinzu. Bei Gebrauchtwagen ist der Nachweis der letzten HU wichtig; bei zuvor abgemeldeten Fahrzeugen kann außerdem eine Abmeldebestätigung verlangt werden.
Online-Zulassung mit i-Kfz
Für die Online-Anmeldung brauchst du einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, die zugehörige PIN sowie ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit der AusweisApp2. Die Zulassungsbescheinigungen müssen über die erforderlichen verdeckten Sicherheitscodes verfügen.
- Rufe das i-Kfz-Angebot deiner zuständigen Behörde auf.
- Identifiziere dich mit dem Online-Ausweis.
- Gib die Fahrzeugdaten ein und lade die geforderten Nachweise hoch.
- Bezahle die Gebühren online.
- Warte auf die Zusendung der Unterlagen, Plaketten und des Gebührenbescheids.
Nach dem beschriebenen Ablauf gilt die Zulassung in der Regel drei Tage nach Versand des Bescheids. Erst dann darfst du mit dem Fahrzeug auf öffentlichen Straßen fahren.
Wunschkennzeichen und Sonderkennzeichen
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Ein Wunschkennzeichen kannst du bei vielen Zulassungsstellen online reservieren oder vor Ort auswählen. Die Reservierung gilt nur für einen begrenzten Zeitraum. Für Reservierung und Herstellung fallen zusätzliche Kosten an; als Richtwerte werden etwa 12 bis 15 Euro für die Reservierung und 30 bis 50 Euro für die Schilder genannt.
Wenn du dein Fahrzeug nur in bestimmten Monaten nutzt, kommt ein Saisonkennzeichen infrage. Rote Kennzeichen sind dagegen für bestimmte gesetzlich vorgesehene Zwecke gedacht, etwa Händler- oder Probefahrten. Informiere dich für beide Varianten bei der zuständigen Zulassungsstelle.
Zulassung durch eine andere Person
Du kannst eine andere Person mit der Anmeldung beauftragen. Dafür braucht sie eine schriftliche Vollmacht, ihren eigenen gültigen Ausweis und in der Regel auch den Ausweis des Halters. Ein Zulassungsdienst kann die Behördengänge ebenfalls übernehmen. Prüfe vorher, welche Vollmachtsform und Unterlagen deine Zulassungsstelle verlangt.
Kosten und wichtige Pflichten
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Die Verwaltungsgebühr hängt unter anderem von Zulassungsart und Bezirk ab. Im Ausgangsmaterial werden als Beispiele etwa 11 bis 28 Euro für Gebrauchtwagen, 26 Euro für einen Neuwagen oder eine Ummeldung ohne Halterwechsel genannt. Neue Kennzeichen kosten ungefähr 30 bis 50 Euro, ein Wunschkennzeichen etwa 13 Euro zusätzlich. Die tatsächliche Gebühr kann abweichen.
Als Fahrzeughalter musst du für Versicherungsschutz, Kfz-Steuer und die fristgerechte Hauptuntersuchung sorgen. Fahre nicht ohne gültige Zulassung. Bei Verstößen können rechtliche Folgen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen.
Kontrolliere deine Unterlagen deshalb vor dem Termin und kläre Sonderfälle wie ausländische Fahrzeuge, fehlende Papiere oder eine abgelaufene HU direkt mit der Zulassungsstelle.

