Was zahlt die Pflegeversicherung in einer Pflegeeinrichtung?
Die Pflegeversicherung übernimmt in einer Pflegeeinrichtung einen festgelegten Teil der pflegebedingten Aufwendungen. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad und den gesetzlichen Vorgaben. Die Versicherung ist jedoch keine Vollversicherung: Für die Gesamtkosten eines Pflegeheims bleiben regelmäßig weitere Eigenanteile.
Diese Kostenbestandteile gibt es
Die monatliche Rechnung einer stationären Einrichtung setzt sich typischerweise aus mehreren Positionen zusammen:
- Pflegebedingte Aufwendungen: Hierfür zahlt die Pflegekasse abhängig vom Pflegegrad einen Zuschuss.
- Unterkunft und Verpflegung: Dazu gehören unter anderem das Zimmer, Gemeinschaftsflächen, Mahlzeiten und bestimmte hauswirtschaftliche Leistungen. Diese Kosten trägst du grundsätzlich selbst.
- Investitionskosten: Darunter fallen beispielsweise Bau, Modernisierung und Instandhaltung der Einrichtung. Die Höhe kann sich je nach Bundesland und Einrichtung unterscheiden.
- Zusatzleistungen: Friseur, Fußpflege, besondere Freizeitangebote oder andere Komfortleistungen werden häufig separat berechnet.
Auch Kosten für die Ausbildung des Pflegepersonals können Bestandteil der Pflegeentgelte sein. Welche Positionen konkret berechnet werden, muss aus dem Vertrag und der Kostenaufstellung der Einrichtung hervorgehen.
Pflegegrad und Zuschuss
Es gibt fünf Pflegegrade. Pflegegrad 1 beschreibt die geringste, Pflegegrad 5 die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Mit höherem Pflegegrad steigen grundsätzlich die Leistungen der Pflegekasse.
Für Pflegegrad 1 gelten andere Leistungen als für die vollstationäre Pflege ab Pflegegrad 2. Für die Pflegegrade 2 bis 5 zahlt die Pflegeversicherung einen monatlichen, gesetzlich festgelegten Betrag direkt an die Einrichtung. Die konkreten Beträge können sich durch gesetzliche Änderungen ändern. Prüfe deshalb die aktuellen Werte bei deiner Pflegekasse, bevor du die Kosten vergleichst.
Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil
Seit 2017 gibt es in vollstationären Pflegeeinrichtungen den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Für Bewohner mit Pflegegrad 2 bis 5 ist der pflegebedingte Eigenanteil innerhalb derselben Einrichtung grundsätzlich nicht vom individuellen Pflegegrad abhängig. Ein höherer Pflegegrad führt dort also nicht automatisch zu einem höheren pflegebedingten Eigenanteil.
Der EEE bedeutet nicht, dass deine gesamte Heimrechnung gleich bleibt. Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und zusätzliche Leistungen kommen hinzu. Außerdem können sich Entgelte der Einrichtung ändern. Lass dir daher vor dem Einzug die vollständige monatliche Kostenaufstellung geben.
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Vollstationäre und teilstationäre Pflege
Bei der vollstationären Pflege lebst du dauerhaft in der Einrichtung und wirst dort rund um die Uhr betreut. Die Pflegeversicherung beteiligt sich an den pflegebedingten Kosten; Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben grundsätzlich zusätzlich zu berücksichtigen. Zur Versorgung können auch soziale Betreuung und medizinische Behandlungspflege gehören. Medizinische Versorgung vor Ort ist ein möglicher Bestandteil des Einrichtungskonzepts.
Bei der teilstationären Nachtpflege oder Tagespflege wohnst du weiterhin zu Hause. Die Pflegeversicherung kann die pflegebedingten Leistungen und je nach Angebot auch den Transport zur Einrichtung unterstützen. Die Kostenregelung unterscheidet sich von der vollstationären Pflege; Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim fallen dabei nicht in gleicher Weise an.
Wenn dein Einkommen nicht reicht
Reichen Rente, Einkommen und verwertbares Vermögen nicht aus, kommt Hilfe zur Pflege vom Sozialamt in Betracht. Dafür musst du einen Antrag stellen und deine finanzielle Situation mit den erforderlichen Unterlagen nachweisen. Auch Angehörige können unter gesetzlichen Voraussetzungen beteiligt werden. Hol dir frühzeitig Beratung, wenn absehbar ist, dass du die Heimkosten nicht dauerhaft tragen kannst.
In einigen Bundesländern gibt es außerdem Pflegewohngeld. Es kann insbesondere zur Entlastung bei Investitionskosten dienen. Anspruch, Einkommensgrenzen, Zuständigkeit und Antrag unterscheiden sich regional. Frage die Einrichtung oder das zuständige Sozialamt, ob diese Leistung an deinem Wohnort vorgesehen ist.
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Weitere Möglichkeiten
Eine private Pflegezusatzversicherung kann Leistungen vorsehen, die deine Eigenanteile im Pflegefall reduzieren. Ob sie sinnvoll ist, hängt unter anderem von Beitrag, Leistungsumfang und Vertragsbedingungen ab. Eine staatlich geförderte Variante ist der Pflege-Bahr.
Die gesetzliche gesetzliche Pflegeversicherung und die private Pflegepflichtversicherung bieten den jeweiligen Grundschutz. Für die konkrete Abrechnung sind die Pflegekasse, die Einrichtung und bei finanzieller Bedürftigkeit das Sozialamt wichtige Ansprechpartner.
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Das solltest du vor dem Einzug prüfen
- Wie hoch sind Pflegeentgelt, EEE, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten jeweils?
- Welche Leistungen übernimmt die Pflegeversicherung in deinem Pflegegrad?
- Welche Zusatzleistungen sind freiwillig und kostenpflichtig?
- Gibt es am Standort Pflegewohngeld oder andere Hilfen?
- Welche Kostenänderungen und Kündigungsregeln stehen im Vertrag?
Zusammengefasst: Die Pflegeversicherung zahlt einen Teil der Pflegekosten. Die übrigen Kosten musst du zunächst selbst, mit Unterstützung von Angehörigen oder – bei Bedürftigkeit und erfüllten Voraussetzungen – mit weiteren Sozialleistungen finanzieren.

