2024 steigen das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen der Pflegeversicherung um 5 Prozent. Die Änderungen beruhen vor allem auf dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) und betreffen Pflegebedürftige sowie pflegende Angehörige.
Wie viel Pflegegeld gibt es 2024?
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Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad. Pflegegeld wird gezahlt, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige oder andere nahestehende Personen organisiert wird. Laut Ausgangstext erhältst du bei Pflegegrad 2 im Jahr 2024 monatlich 347 Euro; bei Pflegegrad 5 sind es 990 Euro. Die Beträge werden bei bestehendem Anspruch von der Pflegekasse grundsätzlich automatisch angepasst.
Pflegegrad 1 bis 5 bildet den Unterstützungsbedarf ab. Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 besteht laut Ausgangstext kein Anspruch auf Pflegegeld, andere Unterstützungsleistungen können jedoch infrage kommen.
Pflegegeld oder Pflegesachleistungen?
Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und unterstützt die selbst organisierte häusliche Pflege. Pflegesachleistungen werden dagegen von einem ambulanten Pflegedienst erbracht und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Dazu können beispielsweise Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität und im Haushalt gehören. Informationen zu körperbezogenen Pflegemaßnahmen sowie zur Grundpflege können die Auswahl erleichtern.
Du kannst Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren. Bei einer solchen Kombinationsleistung wird der genutzte Anteil der Sachleistungen berücksichtigt; das Pflegegeld wird entsprechend anteilig ausgezahlt. So lässt sich die Pflege zwischen Angehörigen und Pflegedienst aufteilen.
Weitere Änderungen der Pflegeversicherung 2024
- Entlastungsbudget: Für Pflegebedürftige unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 wurde der gemeinsame Einsatz von Mitteln für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege vorgezogen. Die Voraussetzungen wurden angeglichen; laut Ausgangstext ist eine Nutzung von bis zu acht Wochen pro Jahr vorgesehen.
- Stationäre Pflege: Die Zuschläge zu den Pflegekosten steigen abhängig von der Aufenthaltsdauer. Genannt werden 15 Prozent im ersten, 30 Prozent im zweiten, 50 Prozent im dritten und 75 Prozent ab dem vierten Jahr. Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten werden davon nicht abgedeckt.
- Mitaufnahme bei Reha und Vorsorge: Ab Juli 2024 soll die Mitaufnahme pflegebedürftiger Menschen in Reha- und Vorsorgeeinrichtungen erleichtert werden. Die Pflege kann dort oder durch einen externen ambulanten Dienst erfolgen. Während des Aufenthalts ruht der Anspruch auf häusliche Pflege und Pflegegeld.
- Pflegeunterstützungsgeld: Es soll jährlich zur Verfügung stehen, wenn eine akute Pflegesituation vorliegt. Im Ausgangstext werden außerdem Pflegegrad 2 und ein rechtzeitiger Antrag als Voraussetzungen genannt.
- Auskunftsrecht: Du kannst von deiner Pflegekasse Informationen zu den in Anspruch genommenen Leistungen der vergangenen 18 Monate verlangen. Zusätzlich ist eine regelmäßige Übersicht im Abstand von sechs Monaten vorgesehen.
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Pflegegrad beantragen und Pflegegeld erhalten
Wenn noch kein Pflegegrad festgestellt wurde, stellst du den Antrag formlos bei deiner Pflegekasse, zum Beispiel telefonisch, per E-Mail oder schriftlich. Anschließend prüft ein Gutachter des Medizinischen Dienstes die Beeinträchtigungen im Alltag. Über das Ergebnis erhältst du einen Bescheid.
Hat sich der Gesundheitszustand verschlechtert, kannst du eine Höherstufung beantragen. Gegen einen Bescheid, der den Pflegebedarf aus deiner Sicht nicht richtig abbildet, ist laut Ausgangstext innerhalb eines Monats nach Zugang ein Widerspruch möglich. Sammle dafür relevante medizinische Unterlagen und prüfe das Gutachten sorgfältig.
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Beratung und wichtige Hinweise
Eine Pflegeberatung kann dich bei der Auswahl und Beantragung von Pflegeleistungen unterstützen. Sie hilft auch bei der Organisation von Pflegediensten, Pflegehilfsmitteln und Entlastungsangeboten. Für pflegende Angehörige gibt es zudem Pflegekurse und weitere Unterstützungsangebote.
Prüfe die für dich geltenden Beträge und Voraussetzungen direkt bei deiner Pflegekasse. Änderungen der Pflegeleistungen sind zeitabhängig; außerdem können die konkrete Auszahlung und die Abrechnung von der gewählten Pflegeform abhängen.
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Wenn du Pflegegeld selbst organisierter häuslicher Pflege zuordnest, Pflegesachleistungen nutzt oder beides kombinierst, hängt die passende Lösung von deinem Pflegebedarf und der Unterstützung im Alltag ab. Auch eine Einstufung in Pflegegrad 1 sollte deshalb mit der Pflegekasse besprochen werden. Bei Fragen zur medizinischen Versorgung ist zusätzlich der zuständige medizinische oder pflegerische Ansprechpartner einzubeziehen.

