Bei Pflegegrad 1 erhältst du kein Pflegegeld. Angehörige bekommen daher keine monatliche Geldleistung, die sie frei für die häusliche Pflege verwenden können. Trotzdem gibt es mehrere Leistungen, die den Alltag erleichtern und Pflege zu Hause unterstützen.
Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1 im Jahr 2025?
Die wichtigsten Leistungen werden über die Pflegekasse beantragt oder abgerechnet:
- Entlastungsbetrag: 2025 stehen 131 Euro monatlich für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote zur Verfügung. Der Betrag wird nicht frei an Angehörige ausgezahlt. Du kannst ihn beispielsweise für eine zugelassene Haushaltshilfe, Unterstützungsangebote im Alltag oder bestimmte Pflege- und Betreuungsleistungen einsetzen.
- Pflegehilfsmittel: Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden bis zu 42 Euro monatlich genannt. Dazu können je nach Bedarf beispielsweise Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen gehören. Die Kostenübernahme solltest du vor dem Kauf mit der Pflegekasse klären.
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Für notwendige Anpassungen, etwa Haltegriffe, einen Treppenlift oder eine Türverbreiterung, kann ein Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme möglich sein. Stelle den Antrag, bevor du mit dem Umbau beginnst.
- Wohngruppenzuschlag: Für Bewohner einer ambulant betreuten Wohngruppe wird ein monatlicher Zuschlag von 224 Euro genannt. Dafür müssen die gesetzlichen Voraussetzungen der Wohngruppe erfüllt sein.
- Digitale Pflegeanwendungen: Für zugelassene digitale Anwendungen können bis zu 53 Euro monatlich erstattet werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und die Pflegekasse die Anwendung anerkennt.
Was bedeutet der Entlastungsbetrag für Angehörige?
Der Entlastungsbetrag ist bei Pflegegrad 1 meist die wichtigste Unterstützung. Er soll dir helfen, Aufgaben abzugeben und die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person zu erhalten. Je nach Angebot kann das etwa Unterstützung im Haushalt, Begleitung im Alltag oder Betreuung umfassen. Auch Leistungen der Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege können unter den gesetzlichen Voraussetzungen berücksichtigt werden.
Nicht verbrauchte Beträge lassen sich unter bestimmten Bedingungen übertragen. Welche Anbieter und Leistungen in deiner Region anerkannt sind, erfährst du bei deiner Pflegekasse. Bewahre Rechnungen und Nachweise auf und reiche sie nach dem jeweiligen Verfahren ein.
Pflegegrad 1 beantragen
Den Pflegegrad beantragst du bei der Pflegekasse der betroffenen Person. Danach folgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder einen anderen zuständigen Gutachter. Pflegegrad 1 wird bei 12,5 bis unter 27 Punkten festgestellt. Bewertet werden unter anderem Mobilität, Selbstversorgung, der Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltags.
- Stelle den Antrag bei der Pflegekasse.
- Dokumentiere, wobei und wie häufig Unterstützung benötigt wird.
- Bereite den Begutachtungstermin mit medizinischen Unterlagen und einer Vertrauensperson vor.
- Prüfe den Bescheid. Wenn du die Einstufung für falsch hältst, kannst du innerhalb der maßgeblichen Frist Widerspruch einlegen.
Weitere Unterstützung für Angehörige
Pflegekurse vermitteln praktisches Wissen, etwa zu Körperpflege, Hygiene und Notfallsituationen. Pflegekassen und andere Stellen bieten solche Kurse häufig kostenlos an. Auch Pflegestützpunkte und Pflegeberatungsstellen helfen dir bei der Auswahl geeigneter Dienste und bei Anträgen. Eine Beratung kann außerdem klären, welche Leistungen im konkreten Pflegefall kombinierbar sind.
Für den Alltag können außerdem Nachbarschaftshilfe, Selbsthilfegruppen und digitale Erinnerungsfunktionen sinnvoll sein. Wenn du Angelegenheiten für deinen Angehörigen regelst, solltest du zudem prüfen, ob eine Vorsorgevollmacht erforderlich ist.
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Das solltest du beachten
Pflegegrad 1 führt nicht zu einer direkten Geldleistung für Angehörige. Die Unterstützung besteht vor allem aus zweckgebundenen Erstattungen, Zuschüssen, Hilfsmitteln und Beratung. Beträge und Voraussetzungen können sich ändern. Lass dir deshalb von deiner Pflegekasse bestätigen, welche Regelung 2025 für dich gilt. Besonders bei Hilfsmitteln und Umbaumaßnahmen solltest du eine Genehmigung abwarten, bevor du Kosten auslöst.

