Pflegegrad 1: Diese Leistungen stehen dir zu
Pflegegrad 1 ist für Menschen vorgesehen, deren Selbstständigkeit leicht beeinträchtigt ist. Im Gutachten werden dafür 12,5 bis unter 27 Punkte festgestellt. Den Antrag stellst du bei deiner Pflegekasse. Danach besucht dich meist ein Gutachter des Medizinischen Dienstes. Auf Grundlage des Gutachtens entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad.
Bei Pflegegrad 1 erhältst du kein Pflegegeld und keine regulären Pflegesachleistungen. Dennoch unterstützt dich die Pflegeversicherung mit mehreren Angeboten, die deine Selbstständigkeit erhalten und den Alltag erleichtern.
Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich
Der Entlastungsbetrag beträgt 131 Euro pro Monat. Du kannst ihn für anerkannte Unterstützungsangebote einsetzen, zum Beispiel für eine Haushaltshilfe, Betreuungsangebote oder Unterstützung beim Einkaufen. Auch Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege können im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen darüber finanziert werden.
Wichtig ist, dass nur anerkannte Anbieter abrechnen können. Häufig rechnet der Dienstleister direkt mit der Pflegeversicherung ab. Ob eine Kostenübernahme möglich ist und welche Nachweise erforderlich sind, klärst du am besten vorab mit deiner Pflegekasse.
Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassung
Die Pflegeversicherung kann technische Pflegehilfsmittel und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernehmen. Zu den technischen Hilfsmitteln zählen beispielsweise ein Pflegebett oder andere Geräte, die Sicherheit und Selbstständigkeit fördern. Verbrauchshilfsmittel sind etwa Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen. Den Bedarf solltest du mit einer Pflegeberatung, einem Arzt oder einem Pflegedienst besprechen und anschließend bei der Pflegekasse beantragen.
Für notwendige Anpassungen der Wohnung kann die Pflegeversicherung bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme gewähren. Mögliche Beispiele sind Haltegriffe, rutschhemmende Böden, eine barrierefreie Dusche oder ein Treppenlift. Stelle den Antrag vor Beginn der Arbeiten und lass dich beraten, welche Veränderung für deine Selbstständigkeit erforderlich ist.
Beratung, Pflegekurse und Wohngruppe
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Eine Pflegeberatung ist kostenlos. Sie hilft dir bei der Antragstellung, bei der Auswahl von Hilfsmitteln und bei der Organisation des Pflegealltags. Auch Angehörige können kostenlose Pflegekurse besuchen. Dort geht es unter anderem um grundlegende Pflegetechniken, den Umgang mit Hilfsmitteln und die Kommunikation mit pflegebedürftigen Menschen.
Wenn du in einer ambulant betreuten Wohngruppe mit mindestens drei pflegebedürftigen Personen lebst und dort organisierte Unterstützung besteht, kann ein Wohngruppenzuschuss von 224 Euro monatlich möglich sein. Die konkreten Voraussetzungen prüft deine Pflegekasse.
Hausnotruf und digitale Pflegeanwendungen
Für ein Hausnotrufsystem kann die Pflegeversicherung bei Pflegegrad 1 einen Zuschuss von 25,50 Euro monatlich zahlen. Voraussetzung ist unter anderem, dass bestimmte Bedingungen wie das Alleinleben erfüllt sind. Über einen tragbaren Sender kannst du im Notfall eine Notrufzentrale erreichen.
Digitale Pflegeanwendungen, kurz DiPA, können dich beispielsweise bei Erinnerungen, der Organisation des Alltags oder der Kommunikation unterstützen. Laut Ausgangstext liegt der monatliche Höchstbetrag im Jahr 2025 bei 53 Euro. Die Anwendung muss im digitalen Pflegehilfsmittelverzeichnis gelistet sein.
Leistungen für Angehörige und wichtige Einschränkungen
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In einem akuten Fall können Angehörige Pflegeunterstützungsgeld erhalten, wenn sie ihre Arbeit kurzfristig unterbrechen müssen, um die Versorgung zu organisieren. Das kann beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt erforderlich sein. Die Leistung wird über die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person beantragt und beträgt in der Regel 90 Prozent des Nettogehalts, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege sind laut Ausgangstext grundsätzlich erst ab Pflegegrad 2 verfügbar. Gleiches gilt für die Übernahme von Sozialversicherungsbeiträgen für pflegende Angehörige. Dafür müssen unter anderem mindestens zehn Pflegestunden an mindestens zwei Tagen pro Woche geleistet werden, die Pflegeperson darf höchstens 30 Stunden wöchentlich arbeiten und die gepflegte Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben. Die Regelungen können sich ändern. Prüfe deinen Anspruch daher direkt bei der Pflegekasse.
Ambulante Unterstützung gezielt nutzen
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Ambulante Pflege findet in deiner eigenen Wohnung statt. Bei Pflegegrad 1 liegt der Schwerpunkt auf Beratung, Hilfsmitteln und Angeboten zur Unterstützung im Alltag. Eine gute erste Anlaufstelle ist neben der Pflegekasse ein Pflegestützpunkt. Auch Angebote für Senioren in deiner Gemeinde können den Alltag und soziale Kontakte unterstützen.
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Informiere dich vor jeder Ausgabe über die Anerkennung des Anbieters und die erforderlichen Anträge. So nutzt du die Leistungen bei Pflegegrad 1 passend zu deinem Bedarf und vermeidest Kosten, die die Pflegeversicherung nicht übernimmt.
Sources:
- Ausgangsinformationen zu Leistungen und Voraussetzungen bei Pflegegrad 1

