Pflegegrad 1 ist der niedrigste von fünf Pflegegraden in Deutschland. Er richtet sich an Menschen, deren Selbstständigkeit im Alltag nur gering beeinträchtigt ist. Du bewältigst viele Aufgaben noch allein, brauchst aber beispielsweise beim Treppensteigen, bei der Körperpflege, im Haushalt oder bei der Orientierung gelegentlich Unterstützung.
Voraussetzungen für Pflegegrad 1
Ob du Pflegegrad 1 erhältst, wird in einer Begutachtung geprüft. Entscheidend ist nicht allein eine Diagnose, sondern wie selbstständig du deinen Alltag bewältigst. Bewertet werden unter anderem:
- Mobilität und Beweglichkeit
- kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- psychische Problemlagen und auffälliges Verhalten
- Selbstversorgung
- der Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
- die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Die Einstufung erfolgt nach einem Punktesystem. Für Pflegegrad 1 sind 12,5 bis 27 Punkte erforderlich. Der Medizinische Dienst (MD) führt die Begutachtung in der Regel bei dir zu Hause durch. Pflegegrad 1 wurde 2017 zusammen mit der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade eingeführt. Er entspricht nicht direkt der früheren Pflegestufe 1, weil heute die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit umfassender bewertet wird.
Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1?
Entlastungsbetrag
Dir steht laut den Angaben des Ausgangstextes ein monatlicher Entlastungsbetrag von 131 Euro zu. Du kannst ihn für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen, etwa für eine Haushaltshilfe, Betreuung, Begleitung oder hauswirtschaftliche Unterstützung. Auch bestimmte Leistungen der Tages- und Nachtpflege, der ambulanten Pflege und der Kurzzeitpflege können damit finanziert werden. Voraussetzung ist, dass der Anbieter anerkannt ist.
Wohnraumanpassung
Für Anpassungen, die deine Sicherheit und Selbstständigkeit zu Hause verbessern, kannst du einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme beantragen. Mögliche Maßnahmen sind beispielsweise Haltegriffe, eine barrierefreie Dusche, Rampen oder ein Treppenlift. Stelle den Antrag bei deiner Pflegekasse, bevor du mit dem Umbau beginnst.
Hilfsmittel
Technische Pflegehilfsmittel wie ein Hausnotruf, ein Pflegebett oder bestimmte Bettvorrichtungen können die Selbstständigkeit erhöhen. Je nach Hilfsmittel können Pflege- oder Krankenkasse zuständig sein; auch ein Eigenanteil ist möglich. Kläre die Kostenübernahme deshalb vor der Anschaffung. Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, zum Beispiel Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel, werden im Ausgangstext monatlich 42 Euro genannt.
Digitale Pflegeanwendungen können ebenfalls unterstützen. Für eine Kostenübernahme müssen sie im digitalen Pflegehilfsmittelverzeichnis gelistet sein; laut Ausgangstext kann die Pflegekasse bis zu 53 Euro monatlich übernehmen. Prüfe die aktuellen Voraussetzungen direkt bei deiner Pflegekasse.
Was wird nicht übernommen?
Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld. Dieses wird laut Ausgangstext erst ab Pflegegrad 2 gezahlt. Auch einige Leistungen, darunter umfangreiche Ansprüche auf Tages- und Nachtpflege, stehen erst ab höheren Pflegegraden zur Verfügung. Pflegegrad 1 ist daher vor allem eine Basisunterstützung für das Leben zu Hause.
Pflegegrad 1 beantragen
Dein erster Ansprechpartner ist die Pflegekasse. Du kannst den Antrag telefonisch oder schriftlich stellen. Hilfreich sind dein Personalausweis oder Reisepass, aktuelle medizinische Unterlagen und – falls vorhanden – ein Schwerbehindertenausweis. Danach beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung.
Bereite den Termin vor, indem du typische Schwierigkeiten im Alltag notierst und relevante Unterlagen bereitlegst. Beschreibe ehrlich, wobei du regelmäßig Unterstützung brauchst. Eine Vertrauensperson kann dich begleiten und wichtige Punkte festhalten. Wenn du mit dem Bescheid nicht einverstanden bist, kannst du innerhalb eines Monats nach Erhalt Widerspruch einlegen.
Unterstützung im Alltag
Pflegegrad 1 soll dir helfen, möglichst lange selbstständig zu bleiben. Unterstützung durch Angehörige, einen ambulanten Pflegedienst oder eine Pflegeberatung kann den Alltag erleichtern. Dabei können auch ein Pflegebett, ein Rollator, ein Hausnotruf oder Anpassungen im Wohnraum sinnvoll sein.
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Die häusliche Pflege ist bei Pflegegrad 1 häufig, weil die Betroffenen meist noch weitgehend selbstständig leben. Eine stationäre Unterbringung ist seltener; die Zuschüsse der Pflegeversicherung zu den Kosten eines Pflegeheims sind bei Pflegegrad 1 begrenzt. Die Pflegekasse bietet außerdem Beratung und kostenlose Pflegekurse für Angehörige an. Dort lernst du unter anderem Grundlagen der Körperpflege, Unterstützung beim Transfer und die Organisation des Pflegealltags.
Informiere dich über deine Ansprüche und kläre vor jeder Leistung, ob der Anbieter anerkannt ist und welche Kosten übernommen werden. So nutzt du die Unterstützung gezielt und erhältst deine Selbstständigkeit möglichst lange.
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Für weitere Informationen zu passenden Angeboten können auch Senioren und ihre Angehörigen lokale Beratungsstellen nutzen. Bei Fragen zur Versorgung in einer Pflegeeinrichtung hilft ebenfalls die Pflegekasse weiter.

