Versicherungslexikon

Pflegeversicherung Leistung: Was steht dir zu?

Pflegeversicherung Leistung: Was steht dir zu?

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Welche Pflegeversicherung Leistungen dir zustehen, hängt vor allem vom anerkannten Pflegegrad, deinem Pflegebedarf und der Form der Pflege ab. Die Pflegeversicherung ist für gesetzlich und privat Krankenversicherte verpflichtend. Sie bietet jedoch meist nur eine Teilabsicherung: Eigenanteile und zusätzliche Kosten können bleiben.

Pflegegrade und Antragstellung

Es gibt fünf Pflegegrade. Pflegegrad 1 steht für eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, Pflegegrad 5 für den höchsten Unterstützungsbedarf. Auch Erkrankungen wie Demenz oder psychische Beeinträchtigungen werden bei der Begutachtung berücksichtigt.

Leistungen beantragst du bei der Pflegekasse. Nach dem Antrag folgt in der Regel eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Dabei wird geprüft, wie selbstständig die betroffene Person ihren Alltag bewältigt und wobei sie Hilfe benötigt. Anschließend teilt die Pflegekasse den Pflegegrad und die bewilligten Leistungen mit.

Mit Pflegegrad 1 kommen unter anderem der Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse für eine Wohnraumanpassung infrage. Ab Pflegegrad 2 kannst du zusätzlich Pflegegeld, Pflegesachleistungen sowie weitere Pflegeformen erhalten. Grundsätzlich gilt: Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind die vorgesehenen Leistungen. Beträge und Voraussetzungen können sich durch Gesetzesänderungen ändern.

Pflegegeld, Sachleistungen und Entlastung

Ältere weiße Person in hellen, freundlichen Räumlichkeiten.

Pflegegeld erhältst du ab Pflegegrad 2, wenn du die häusliche Pflege selbst organisierst, etwa mit Unterstützung von Angehörigen. Es wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann grundsätzlich flexibel für die Pflege eingesetzt werden. Pflegesachleistungen sind dagegen zweckgebundene Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes, der direkt mit der Pflegekasse abrechnet.

Beides lässt sich als Kombinationsleistung verbinden. Wenn du die Sachleistungen nicht vollständig nutzt, kann dir das Pflegegeld anteilig weitergezahlt werden. Für die häusliche Pflege durch Angehörige ist außerdem die Verhinderungspflege wichtig, wenn die bisherige Pflegeperson vorübergehend ausfällt.

Der Entlastungsbetrag steht Menschen mit anerkanntem Pflegegrad für zugelassene Betreuungs- und Entlastungsangebote zur Verfügung, zum Beispiel Haushaltshilfen, Begleitdienste oder Gruppenangebote. Er wird in der Regel nicht frei ausgezahlt. Du reichst Rechnungen oder Belege bei der Pflegekasse ein; manche Anbieter rechnen direkt ab. Nicht genutzte Beträge können unter bestimmten Voraussetzungen übertragen werden.

Weitere wichtige Leistungen

Zur Unterstützung im Alltag können Pflegehilfsmittel und Zuschüsse für Wohnraumanpassungen gehören. Beispiele sind Pflegebetten, Notrufsysteme, Rampen oder ein Badumbau. Den Antrag solltest du vor dem Kauf oder Umbau mit der Pflegekasse klären und gegebenenfalls einen Kostenvoranschlag einreichen.

Bei vorübergehend höherem Unterstützungsbedarf, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, kann Kurzzeitpflege in einer anerkannten Einrichtung helfen. Tages- und Nachtpflege sind Formen der teilstationären Pflege: Du lebst weiterhin zu Hause, wirst aber zeitweise in einer Pflegeeinrichtung betreut.

Bei vollstationärer Pflege im Pflegeheim zahlt die Pflegeversicherung einen festgelegten Anteil der Pflegekosten. Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und mögliche Eigenanteile werden nicht vollständig von ihr übernommen. Die tatsächliche Belastung hängt unter anderem von den individuellen Heimkosten und dem Pflegegrad ab. Leistungen für stationäre Pflege gibt es grundsätzlich ab Pflegegrad 2; Pflegegrad 5 hat dabei den höchsten Unterstützungsbedarf.

Beratung und Unterstützung für Angehörige

Älterer weißer Mensch lächelt in hellen Räumen.

Eine Pflegeberatung hilft dir, passende Leistungen zu ermitteln, Anträge vorzubereiten und die Pflege zu organisieren. Kostenlose Pflegekurse können praktische Kenntnisse vermitteln. Wenn du Pflegegeld beziehst, können außerdem regelmäßige Beratungseinsätze erforderlich sein.

Unter bestimmten Voraussetzungen können pflegende Angehörige sozial abgesichert werden und Rentenansprüche erwerben. Das Pflegeunterstützungsgeld kann bei einer kurzfristigen Arbeitsfreistellung zur Organisation der Pflege eines Angehörigen relevant sein. Für ambulant betreute Wohngruppen kann ein Zuschuss für eine gemeinsam organisierte Pflegekraft infrage kommen.

Ergänzende Absicherung und besondere Situationen

Eine private Pflegezusatzversicherung kann die gesetzliche oder private Pflegepflichtversicherung ergänzen. Ob sie sinnvoll ist, hängt von Alter, Gesundheitszustand, Beitrag und gewünschtem Leistungsumfang ab. Wenn Einkommen und Vermögen für die ungedeckten Kosten nicht ausreichen, kann beim Sozialamt ein Antrag auf Hilfe zur Pflege gestellt werden.

Bei einem Aufenthalt im Ausland solltest du vorab die Pflegekasse fragen, welche Leistungen am Aufenthaltsort gelten. Innerhalb der EU können andere Regelungen gelten als außerhalb der EU. Auch digitale Pflegeanwendungen, steuerliche Entlastungen und kommunale Angebote kommen je nach Situation infrage.

Prüfe bei einem ambulanten Dienst den Pflegevertrag auf Leistungsumfang, Kosten und Kündigungsfristen. Nach einer Krankenhausbehandlung kann eine frühzeitige Abstimmung mit Pflegekasse, Krankenhaus und Pflegedienst die weitere Versorgung erleichtern. Eine individuelle Pflegeplanung hilft dir, Leistungen und Zuständigkeiten übersichtlich festzuhalten.

Lächelnder älterer weißer Mensch in heller Umgebung.
Älterer weißer Mensch lächelt in hellen Räumen.

Für eine genaue Einschätzung deiner Ansprüche wendest du dich an deine Pflegekasse oder eine Pflegeberatungsstelle. Halte Bescheide, Rechnungen und Nachweise sorgfältig fest und prüfe aktuelle Beträge sowie Fristen vor der Antragstellung.

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

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