Welche Versicherung bei einer psychischen Störung zahlt, hängt davon ab, ob deine Arbeitsfähigkeit, deine Behandlungskosten oder die Ursache der Erkrankung im Mittelpunkt steht. Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann dein Einkommen absichern. Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei einem Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit. Eine private Krankenversicherung übernimmt – abhängig vom Tarif – Behandlungskosten.
Berufsunfähigkeitsversicherung bei psychischen Störungen
Eine BU-Versicherung zahlt eine vereinbarte Rente, wenn du deinen bisherigen Beruf wegen einer psychischen Erkrankung nicht mehr ausreichend ausüben kannst. Häufig sehen die Bedingungen eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent und eine voraussichtliche Dauer von mindestens sechs Monaten vor. Maßgeblich sind jedoch immer die konkreten Vertragsbedingungen. Für die Prüfung brauchst du in der Regel ärztliche Unterlagen und Nachweise zur Einschränkung deiner beruflichen Tätigkeit.
Als mögliche Ursachen kommen unter anderem Depressionen, Burn-out, Angst- und Zwangsstörungen, bipolare Störungen, Psychosen, Schizophrenie und posttraumatische Belastungsstörungen infrage. Die Diagnose allein reicht nicht automatisch aus: Entscheidend ist, wie stark sie deine konkreten beruflichen Aufgaben beeinträchtigt.
Psychotherapie und Gesundheitsprüfung
Frühere oder laufende Psychotherapien musst du bei einem BU-Antrag entsprechend den Gesundheitsfragen angeben. Welche Behandlungen und Zeiträume abgefragt werden, unterscheidet sich je nach Versicherer; im Ausgangstext werden häufige Zeiträume von fünf bis zehn Jahren genannt. Beantworte die Fragen vollständig und wahrheitsgemäß. Falsche oder unvollständige Angaben können später zu Problemen bei der Leistung führen.
Je nach Gesundheitsprüfung kann der Versicherer den Antrag regulär annehmen, einen Risikozuschlag verlangen, einen Leistungsausschluss vereinbaren oder den Antrag ablehnen. Bei psychischen Vorerkrankungen können Zuschläge laut Ausgangstext zwischen 20 und 50 Prozent über der normalen Prämie liegen. Das ist keine allgemeine Tarifregel; die konkrete Entscheidung hängt unter anderem von Diagnose, Verlauf, Behandlung und dem jeweiligen Versicherer ab.
Gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt bei psychischen Störungen nicht allein deshalb, weil eine Erkrankung besteht. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die Störung wesentlich auf einem versicherten Ereignis beruht. Dazu gehören ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit. Ein Zusammenhang mit einem konkreten Ereignis muss nachvollziehbar nachgewiesen werden.
Die Diagnose soll objektiv anhand eines anerkannten Diagnosemanuals wie ICD oder DSM festgestellt werden. Auch die Verbindung zwischen dem Ereignis und der psychischen Erkrankung muss medizinisch belegt sein. Bei der Prüfung können Facharztberichte, Behandlungsunterlagen und Angaben zum Unfallhergang eine Rolle spielen. Ein psychische Störung ohne diesen beruflichen oder unfallbedingten Zusammenhang fällt nicht automatisch unter den Schutz. Der Bezug zu einem Arbeitsunfall muss deshalb konkret geprüft werden.
Private Krankenversicherung
![]()
Die private Krankenversicherung übernimmt nicht dein entfallendes Einkommen, sondern Kosten für medizinisch notwendige Behandlung nach Maßgabe deines Tarifs. Dazu können Psychotherapie, verschreibungspflichtige Medikamente und stationäre Behandlung gehören. Umfang, Genehmigungspflichten, Sitzungszahlen und Ausschlüsse unterscheiden sich jedoch zwischen den Verträgen. Prüfe daher die Tarifbedingungen, bevor du von einer Kostenübernahme ausgehst.
Vorerkrankungen können beim Abschluss berücksichtigt werden. Möglich sind – je nach Versicherer und Vertrag – Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse. Auch bestimmte Therapieformen können ausgeschlossen sein. Wenn du bereits in Behandlung bist oder warst, musst du die Gesundheitsfragen zur Krankenversicherung innerhalb der abgefragten Zeiträume korrekt beantworten.
Was du beim Abschluss einer BU beachten solltest
![]()
-
Gesundheitsunterlagen sammeln: Besorge Arztberichte, Diagnosen und Angaben zu Therapien, damit du die Gesundheitsfragen nachvollziehbar beantworten kannst.
-
Vorher anonym anfragen: Eine anonymisierte Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern kann zeigen, ob reguläre Annahme, Zuschlag, Ausschluss oder Ablehnung zu erwarten ist.
-
Nicht eigenständig Angaben auslassen: Beantworte jede Frage vollständig. Unklare Formulierungen solltest du vor dem Antrag klären.
-
Frühzeitig prüfen: Eine BU lässt sich meist leichter beantragen, wenn noch keine relevanten psychischen Vorerkrankungen bestehen. Ein bereits bestehender Anspruch kann dagegen nicht nachträglich versichert werden.
Bei der Auswahl kann dich ein unabhängiger Versicherungsmakler unterstützen. Achte darauf, Angebote und Ausschlüsse im Detail zu vergleichen. Vereinbarte Leistungsausschlüsse können dazu führen, dass eine BU-Versicherung bei einer bestimmten psychischen Erkrankung nicht zahlt.
Wenn die BU-Leistung abgelehnt wird
![]()
Prüfe bei einer Ablehnung zunächst die Begründung und die zugrunde liegenden Vertragsklauseln. Fehlen Nachweise, können zusätzliche ärztliche Unterlagen relevant sein. Gegen die Entscheidung kannst du schriftlich vorgehen; bei schwierigen Fällen kommt eine rechtliche Beratung, etwa durch einen Anwalt für Sozialrecht, infrage.
Kurz gesagt: Für den Einkommensausfall ist meist die BU-Versicherung der entscheidende Schutz. Die gesetzliche Unfallversicherung hilft nur bei einem nachgewiesenen Zusammenhang mit Arbeitsunfall oder Berufskrankheit. Die private Krankenversicherung kann Behandlungskosten übernehmen, ersetzt aber keine BU-Rente.

