Schiedsgutachterverfahren: Zahlt die Versicherung?
Lehnt deine Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme für einen Rechtsstreit ab, kann das Schiedsgutachterverfahren eine Möglichkeit sein, die Ablehnung überprüfen zu lassen. Ob die Versicherung die Kosten übernimmt, richtet sich nach dem Grund der Ablehnung und den Bedingungen deiner Rechtsschutzversicherung. Entscheidend sind deshalb dein Versicherungsschein, die vereinbarten ARB und die Fristen.
Im Verfahren prüft ein neutraler Schiedsgutachter die vorgelegten Unterlagen. Seine Entscheidung ist für den Versicherer bindend. Das Verfahren kann schneller und kostengünstiger als ein Gerichtsprozess sein, ersetzt aber nicht automatisch jede weitere rechtliche Prüfung.
Wann kannst du das Verfahren verlangen?
Lehnt der Versicherer deinen Rechtsschutz ab, muss er dich über die Möglichkeit des Schiedsgutachterverfahrens informieren. Du musst das Verfahren grundsätzlich innerhalb eines Monats nach der Ablehnung verlangen. Maßgeblich ist der genaue Inhalt des Ablehnungsschreibens und deiner Versicherungsbedingungen.
Die rechtlichen und vertraglichen Grundlagen werden im Ausgangstext insbesondere in VVG § 128, BGB § 307 sowie den ARB 2019 gesehen. Die konkreten Regelungen zur Kostenübernahme, zu Fristen und zum Verfahren können sich aus deinem Vertrag ergeben.
Wer trägt die Kosten?
Eine pauschale Antwort auf die Frage „Zahlt die Versicherung?“ ist daher nicht für jeden Fall möglich. Nach den im Ausgangstext beschriebenen Regelungen trägst du die Kosten insbesondere dann, wenn die Entscheidung zu deinen Ungunsten ausfällt. Fällt die Entscheidung zugunsten deiner Ansprüche aus, kann die Kostenbelastung anders geregelt sein. Prüfe deshalb vor der Einleitung, welche Kostenregelung in deiner Police gilt.
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Kostenfaktor |
Schiedsgutachterverfahren |
Gerichtliches Verfahren |
|---|---|---|
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Anwaltskosten |
Geringer |
Hoch |
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Gerichtskosten |
Keine |
Hoch |
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Zeitaufwand |
Kurz |
Lang |
Die Tabelle gibt die im Ausgangstext dargestellte allgemeine Gegenüberstellung wieder. Sie ersetzt keine Prüfung der konkreten Kostenvereinbarung.
Wie läuft das Verfahren ab?
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Antrag stellen: Du verlangst innerhalb eines Monats nach der Ablehnung die Einleitung des Verfahrens.
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Unterlagen einreichen: Du informierst den Versicherer und legst die für die Prüfung relevanten Dokumente vor.
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Gutachter bestimmen: Der Schiedsgutachter wird vom Präsidenten der zuständigen Rechtsanwaltskammer ernannt. Er muss seit mindestens fünf Jahren als Rechtsanwalt zugelassen sein und unabhängig sowie neutral handeln.
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Entscheidung treffen: Der Gutachter prüft die Unterlagen und erstellt in der Regel im schriftlichen Verfahren ein begründetes Gutachten.
Der Versicherer ist an die Entscheidung gebunden. Das bedeutet jedoch nicht, dass jede Frage des zugrunde liegenden Rechtsstreits damit abschließend entschieden ist. Welche Wirkung die Entscheidung im Einzelfall hat, hängt von den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben ab.
Was solltest du beachten?
Bereite den Antrag sorgfältig vor und halte die Monatsfrist ein. Sammle insbesondere das Ablehnungsschreiben, den Versicherungsschein, die einschlägigen Versicherungsbedingungen und die Unterlagen zum geplanten Rechtsstreit. Achte außerdem darauf, wie die Kosten des Verfahrens verteilt werden und ob dein Vertrag weitere Voraussetzungen nennt.
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Das Verfahren soll neutral sein. Trotzdem können Fragen zur Auswahl, Transparenz oder möglichen Interessenkonflikten entstehen. Entscheidungen werden außerdem nicht ohne Weiteres angefochten. Die Möglichkeiten für Rechtsmittel können eingeschränkt sein.
Abgrenzung zum Stichentscheid
Der Stichentscheid ist ein eigenes Verfahren zur Überprüfung einer Rechtsschutzablehnung. Welche Möglichkeit dir offensteht und welche Folgen sie hat, richtet sich nach dem Ablehnungsschreiben und deinen Versicherungsbedingungen. Informationen zum anderen Verfahren findest du beim Stichentscheid. Auch eine Mediation kann grundsätzlich eine alternative Form der Streitbeilegung sein, funktioniert aber anders: Der Mediator vermittelt, trifft jedoch keine bindende Entscheidung.
Fazit: Die Rechtsschutzversicherung zahlt die Kosten des Schiedsgutachterverfahrens nicht automatisch in jedem Fall. Entscheidend sind deine Versicherungsbedingungen, die Ablehnungsgründe, die Einhaltung der Monatsfrist und das Ergebnis des Verfahrens. Lass die Kostenregelung vor dem Antrag prüfen, wenn sie aus deinem Vertrag oder dem Schreiben des Versicherers nicht eindeutig hervorgeht.

