Schulausfallgeld kann dich finanziell unterstützen, wenn dein Kind nach einem Unfall für eine bestimmte Zeit nicht zur Schule gehen kann. Die Leistung ist meist Bestandteil einer privaten Kinderunfallversicherung. Ob und in welcher Höhe du Geld erhältst, richtet sich nach dem Versicherungsvertrag.
Was ist Schulausfallgeld?
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Schulausfallgeld wird gezahlt, wenn dein Kind wegen einer unfallbedingten Verletzung nicht am Unterricht teilnehmen kann. Es soll zusätzliche finanzielle Belastungen abfedern, etwa für Betreuung, Nachhilfe oder Fahrten. Ein Verdienstausfall der Eltern ist nicht automatisch versichert; ob solche Kosten berücksichtigt werden, hängt vom Tarif ab.
In den beschriebenen Versicherungsbedingungen ist das Schulausfallgeld als Tagesgeld vorgesehen, wenn die Schulunfähigkeit länger als drei Wochen dauert. Genannt werden bis zu 30 Euro pro Tag und eine Höchstdauer von bis zu 100 Tagen. Diese Angaben sind nicht allgemeingültig. Prüfe deshalb die Police und die Versicherungsbedingungen.
Gesetzliche oder private Unfallversicherung?
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Kinder grundsätzlich bei versicherten Unfällen in der Schule, im Kindergarten, bei schulischen Veranstaltungen und auf direkten Wegen. Freizeitunfälle zu Hause, beim Sport oder im Urlaub fallen dagegen häufig nicht darunter. Eine private Unfallversicherung kann diese Lücke je nach Vertrag schließen und weltweit Schutz vorsehen.
Zu den möglichen Leistungen gehören eine einmalige Invaliditätsleistung, Krankenhaustagegeld, Reha-Leistungen, Hilfsmittel sowie Leistungen für notwendige Umbauten. Auch eine Unfallrente kann vereinbart sein. Welche Bausteine tatsächlich versichert sind, bestimmst du nicht allein durch den Abschluss einer Unfallversicherung, sondern durch den konkreten Tarif.
Wann greift die Leistung?
Versichert ist in der Regel ein plötzliches, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das eine Gesundheitsschädigung verursacht. Typische Beispiele sind ein Sturz, eine Sportverletzung oder ein Fahrradunfall. Vorsätzliche Handlungen, Unfälle unter Alkohol- oder Drogeneinfluss und bestimmte riskante Sportarten können ausgeschlossen sein.
Bei einem Krankenhausaufenthalt können je nach Tarif zusätzliche Leistungen hinzukommen. Dazu zählen Rooming-in-Kosten, also die Übernachtung eines Elternteils beim Kind, sowie ein Krankenhaustagegeld. Möglich sind außerdem Kosten für Bergung und Rettung bei einem Unfall im Ausland.
Wie wird der Invaliditätsgrad ermittelt?
Die Höhe einer Invaliditätsleistung hängt unter anderem vom dauerhaften Gesundheitsschaden und vom Invaliditätsgrad ab. Zur Bewertung dient häufig die Gliedertaxe. Sie ordnet dem Verlust oder der Funktionsunfähigkeit bestimmter Körperteile oder Sinnesorgane feste Prozentsätze zu. Die konkrete Berechnung kann durch Tarifbedingungen, ärztliche Feststellungen und Folgeschäden beeinflusst werden.
Weitere mögliche Vertragsbausteine sind Leistungen für kosmetische Operationen, Heilbehandlungen, Hilfsmittel, Reha-Management oder psychologische Unterstützung. Auch hier gelten die Grenzen des jeweiligen Tarifs.
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Wie beantragst du Schulausfallgeld?
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Voraussetzung ist normalerweise, dass der Unfall versichert ist, dein Kind deshalb nicht zur Schule gehen kann und der Vertrag Schulausfallgeld vorsieht. Für den Antrag brauchst du meist:
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ein ärztliches Attest über Verletzung und Schulunfähigkeit,
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die Versicherungspolice oder Vertragsdaten,
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das Antragsformular des Versicherers.
Reiche die Unterlagen möglichst früh und vollständig ein. Fristen unterscheiden sich je nach Versicherung; die im Ausgangstext genannte Frist von sieben bis 14 Tagen ist daher nicht auf jeden Vertrag übertragbar. Frage bei Unklarheiten direkt beim Versicherer nach und bewahre Nachweise auf. So vermeidest du Verzögerungen oder eine Zahlungserinnerung.
Vor dem Abschluss solltest du prüfen, ob Schulausfallgeld eingeschlossen ist, ab wann es gezahlt wird, wie hoch das Tagesgeld ausfällt und welche Ausschlüsse gelten. Informationen zu einer möglichen Leistung bei Schulausfallgeld findest du in den konkreten Versicherungsunterlagen. Weitere Hinweise zu Wundinfektionen und versicherten Unfallfolgen können ebenfalls nur anhand des jeweiligen Vertrags bewertet werden.
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