Was übernimmt die Pflegeversicherung bei stationärer Pflege?
Bei stationärer Pflege lebst du dauerhaft in einem Pflegeheim und wirst rund um die Uhr versorgt. Voraussetzung ist in der Regel, dass die häusliche oder teilstationäre Pflege nicht ausreicht oder nicht möglich ist, etwa weil keine Pflegeperson verfügbar ist, Angehörige überlastet sind oder eine Gefahr für dich oder andere besteht.
Wie hoch die Unterstützung ausfällt, hängt von deinem Pflegegrad ab. Die Pflegekasse zahlt pauschale Beträge für pflegebedingte Aufwendungen. Dazu zählen insbesondere Kosten, die unmittelbar durch Pflege und Betreuung entstehen. Auch soziale Betreuung und Aktivierung gehören zum Versorgungsangebot, zum Beispiel Gruppenaktivitäten, Einzelbetreuung oder Freizeitgestaltung.
Leistungen nach Pflegegrad
Für die vollstationäre Pflege nennt der Ausgangstext folgende monatliche Zuschüsse:
- Pflegegrad 1: 131 Euro
- Pflegegrad 2: 805 Euro
- Pflegegrad 3: 1.319 Euro
- Pflegegrad 4: 1.855 Euro
- Pflegegrad 5: 2.096 Euro
Die Beträge sind für pflegebedingte Aufwendungen bestimmt. Die konkrete Höhe und Gültigkeit solltest du vor Abschluss eines Heimvertrags bei deiner Pflegekasse prüfen.
Welche Kosten musst du selbst tragen?
Die Pflegeversicherung übernimmt nicht sämtliche Heimkosten. Deinen Eigenanteil bilden vor allem Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten sowie vereinbarte Komfort- oder Zusatzleistungen. Investitionskosten können beispielsweise für Gebäude, Instandhaltung oder Ausstattung anfallen und werden häufig auf die Bewohner umgelegt.
Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist innerhalb eines Heims für die Pflegegrade 2 bis 5 grundsätzlich gleich. Seine Höhe unterscheidet sich jedoch von Pflegeeinrichtung zu Pflegeeinrichtung. Vergleiche deshalb die Preislisten und lass dir alle Positionen schriftlich erklären. Auch Heimkosten für Zusatzangebote sollten klar ausgewiesen sein.
Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil
Seit 2024 steigt der Zuschuss der Pflegekasse mit der Dauer deines Aufenthalts. Der Ausgangstext nennt folgende Staffelung:
- 15 % im ersten Jahr
- 30 % im zweiten Jahr
- 50 % im dritten Jahr
- 75 % ab dem vierten Jahr
Der Zuschlag reduziert den pflegebedingten Eigenanteil. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten werden dadurch nicht automatisch übernommen.
Weitere Leistungen und besondere Fälle
Zur Versorgung im Heim können medizinisch notwendige Maßnahmen wie Wundversorgung oder Medikamentengabe gehören. Ob und welcher Kostenträger die jeweilige medizinische Behandlungspflege übernimmt, solltest du anhand der ärztlichen Verordnung und der Abrechnung der Einrichtung klären. Die medizinische Versorgung ist daher nicht pauschal mit dem Pflegekassenbetrag gleichzusetzen.
Für Menschen mit Behinderungen gelten besondere Regelungen. In Einrichtungen, in denen Pflege und Eingliederungshilfe verbunden sind, kann die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen pauschal zu den Kosten beitragen. Bei außerklinischer Intensivpflege ist die Krankenkasse ein wichtiger Ansprechpartner.
Die Pflegesachleistungen und das Pflegegeld sind vor allem für häusliche Pflege relevant. Bei teilstationärer Pflege, etwa Tages- oder Nachtpflege, gelten andere Leistungsgrenzen und Kombinationsmöglichkeiten.
Wenn das Geld nicht reicht
Reichen Einkommen und Vermögen nicht aus, um den Eigenanteil zu bezahlen, kannst du beim Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragen. Für den Antrag benötigst du in der Regel Nachweise zu Einkommen, Vermögen und Pflegekosten. Eine private Pflegezusatzversicherung oder eine geförderte Pflege-Bahr-Versicherung kann je nach Vertrag zusätzliche Mittel bereitstellen.
Die Pflegekasse berät dich zum Pflegegrad, zu Leistungsansprüchen und zu geeigneten Einrichtungen. Für die Feststellung des Pflegegrads stellst du einen Antrag; der Medizinische Dienst begutachtet anschließend unter anderem Mobilität, Selbstversorgung, kognitive Fähigkeiten und den Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen. Gegen den Bescheid kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Pflegeheim auswählen und Rechte kennen
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Hol dir vor der Entscheidung einen detaillierten Kostenvoranschlag und vergleiche mehrere Einrichtungen. Achte auf Pflegeangebot, Personal, Wohnform, Betreuung, Zusatzleistungen und eine nachvollziehbare Kostenstruktur. Dein Vertrag sollte Leistungen, Preise und Kündigungsfristen klar aufführen; das Ombudsmann- oder Beschwerdeangebot der Einrichtung kann dir bei Problemen weiterhelfen.
Auch im Pflegeheim hast du Anspruch auf Selbstbestimmung, Privatsphäre, Datenschutz und die vertraglich vereinbarten Leistungen. Rechtliche Grundlagen wie das SGB XI und das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz regeln zentrale Rahmenbedingungen.
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