Fahrzeugpapiere verloren: Das musst du jetzt tun
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Wenn du deinen Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief verloren hast, solltest du den Verlust möglichst schnell melden. Bei einem vermuteten Diebstahl ist eine Anzeige bei der Polizei besonders wichtig. Die polizeiliche Bestätigung brauchst du gegebenenfalls später für den Antrag auf Ersatz.
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Melde den Verlust oder Diebstahl bei der Polizei und lass dir eine Bestätigung ausstellen.
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Wende dich an die zuständige Zulassungsstelle und beantrage die Neuausstellung.
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Bringe die erforderlichen Unterlagen und – falls verlangt – eine eidesstattliche Versicherung mit.
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Frage nach einer vorläufigen Ersatzbescheinigung, wenn du das Fahrzeug während der Bearbeitung weiter nutzen musst.
Ob und wie lange ein vorläufiges Ersatzdokument gilt, entscheidet die zuständige Behörde. Kläre dort auch die Bearbeitungszeit und die genauen Anforderungen.
Welche Fahrzeugpapiere fehlen?
Der Fahrzeugschein ist die Zulassungsbescheinigung Teil I. Er enthält unter anderem Halter- und technische Fahrzeugdaten und muss bei der Fahrt mitgeführt werden. Der Fahrzeugbrief, also die Zulassungsbescheinigung Teil II, wird in der Regel nicht im Fahrzeug aufbewahrt. Er enthält wichtige Angaben für Eigentumsübertragung und Verkauf.
Für die Neuausstellung des Fahrzeugscheins, der auch als Zulassungsbescheinigung Teil I bezeichnet wird, gelten meist andere Abläufe als für Teil II. Bei der Zulassungsbescheinigung Teil II kann eine Aufbietungsfrist erforderlich sein, sodass sie nicht immer sofort ausgestellt wird.
Unterlagen für den Neuantrag
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Welche Unterlagen du genau brauchst, hängt vom Einzelfall und von der Zulassungsstelle ab. Üblicherweise solltest du Folgendes bereithalten:
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gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei einem Reisepass kann zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich sein,
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Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (HU),
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polizeiliche Verlust- oder Diebstahlsanzeige, falls du den Verlust dort gemeldet hast,
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eidesstattliche Versicherung über den Verlust, sofern die Zulassungsstelle sie verlangt,
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gegebenenfalls die noch vorhandene Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II,
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eine Vollmacht, wenn eine andere Person den Antrag für dich stellt.
Bei einem Firmenfahrzeug können zusätzliche Nachweise, etwa zur Firma oder zur Vertretungsberechtigung, verlangt werden. Informiere dich vor dem Termin bei deiner Zulassungsstelle, damit keine Unterlagen fehlen.
Welche Kosten entstehen?
Die Gebühren unterscheiden sich je nach Dokument, Aufwand und Behörde. Im Ausgangstext werden unter anderem folgende Richtwerte genannt:
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Kostenpunkt |
Betrag |
|---|---|
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Fahrzeugschein beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I |
etwa 12 Euro |
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Fahrzeugbrief beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil II |
etwa 12 Euro |
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Eidesstattliche Versicherung |
etwa 30 Euro |
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Versand der Dokumente |
etwa 10 Euro |
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Gesamtkosten laut Ausgangsangabe |
etwa 100 bis 150 Euro |
Die tatsächliche Gebühr kann davon abweichen. Frage deshalb bei der Zulassungsstelle nach dem aktuellen Betrag. Wenn du den Fahrzeugschein bei einer Kontrolle nicht vorzeigen kannst, kann außerdem ein Verwarnungsgeld von 10 Euro fällig werden. Bei gestohlenen Papieren solltest du die polizeiliche Bestätigung mitführen; ob dadurch ein Verwarnungsgeld entfällt, hängt von der Situation ab.
Fahrzeugpapiere im Ausland verloren
Melde den Verlust oder Diebstahl im Ausland sofort bei der örtlichen Polizei. Lass dir eine schriftliche Bestätigung geben und bewahre sie bei dir auf. Sie kann bei Verkehrskontrollen als Nachweis dienen.
Nach deiner Rückkehr nach Deutschland beantragst du die Ersatzpapiere bei der zuständigen Zulassungsstelle. Dafür werden in der Regel dein Ausweis, der HU-Nachweis, die polizeiliche Bestätigung und gegebenenfalls eine eidesstattliche Versicherung benötigt. Ob der Fahrzeugbrief ebenfalls erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.
Bei Diebstahl oder Beschädigung
Bei einem Diebstahl musst du die Anzeige bei der Polizei möglichst schnell erstatten und die Bestätigung zum Termin bei der Zulassungsstelle mitbringen. Eine eidesstattliche Versicherung kann zusätzlich verlangt werden.
Sind die Papiere nur beschädigt, legst du die beschädigten Originale bei der Zulassungsstelle vor. Dort wird geprüft, ob eine Ersatzausstellung möglich ist. Frage auch in diesem Fall nach einer vorläufigen Bescheinigung. Lass beschädigte Dokumente nicht weiterverwenden, wenn die Angaben nicht mehr eindeutig lesbar sind.
Wenn die alten Papiere wieder auftauchen
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Wenn du den Verlust bereits gemeldet und neue Dokumente beantragt oder erhalten hast, darfst du die alten Papiere nicht einfach weiterverwenden. Gib sie bei der zuständigen Zulassungsstelle ab und teile mit, dass du sie wiedergefunden hast. Die Behörde kann sie entwerten, um einen Missbrauch oder doppelte Dokumente zu verhindern.
Bewahre die neuen Papiere anschließend an einem sicheren Ort auf. Lass sie nicht dauerhaft im Fahrzeug liegen, da sie bei einem Einbruch gestohlen werden können. Wenn du den Antrag für eine andere Person stellst, benötigst du eine Vollmacht.
Weitere Informationen findest du auch unter Fahrzeugschein verloren? Das solltest du wissen.

