Versicherte Kosten sind Ausgaben, die deine Versicherung nach einem versicherten Schaden übernimmt. Welche Kosten dazugehören, hängt von den Versicherungsbedingungen ab. In der Wohngebäudeversicherung können neben der eigentlichen Reparatur auch Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten sowie Mehrkosten durch behördliche Auflagen versichert sein.
Was sind versicherte Kosten?
Versicherte Kosten entstehen im Zusammenhang mit einem versicherten Ereignis, etwa Feuer, Sturm oder einem Wasserschaden. Entscheidend ist nicht nur, ob ein Gebäude beschädigt wurde, sondern auch, welche Folgekosten deine Police einschließt.
- Aufräumungs- und Abbruchkosten: Beseitigung von Schutt, Trümmern und beschädigten Gebäudeteilen.
- Bewegungs- und Schutzkosten: Ausgaben für das Sichern, Bewegen oder Zwischenlagern versicherter Sachen.
- Reparaturkosten: Bei einem Sturmschaden am Dach können beispielsweise Kosten für die Instandsetzung übernommen werden.
- Mehrkosten durch behördliche Auflagen: Zusätzliche Ausgaben, die durch Sicherheits-, Umwelt- oder Bauvorschriften entstehen.
Aufräumungs- und Abbruchkosten
![]()
Nach einem Brand oder Sturm können Kosten für den Abtransport von Schutt und Trümmern, die Entsorgung beschädigter Materialien und die Reinigung des Grundstücks entstehen. Werden Teile eines Daches auf die Straße geweht, kann auch deren Abtransport dazugehören.
Abbruchkosten können übernommen werden, wenn der Abbruch zur Gefahrenabwehr oder zur Vermeidung weiterer Schäden notwendig ist. Die Kosten müssen tatsächlich angefallen sein. Ein Kostenvoranschlag allein genügt als Nachweis nicht. Häufig sind Aufräumungs- und Abbruchkosten bis zu 5 % der Versicherungssumme begrenzt. Kosten für nicht versicherte Sachen, etwa einen umgestürzten Baum, können ausgeschlossen sein.
Bewegungs- und Schutzkosten
![]()
Bewegungs- und Schutzkosten fallen beispielsweise an, wenn du nach einem Wasserrohrbruch Möbel aus einem beschädigten Raum räumen, Gegenstände vorübergehend einlagern oder Fenster und Türen vor weiteren Schäden sichern musst. Nach den Versicherungsbedingungen können diese Kosten bis zu einer Entschädigungsgrenze von 5 % der Versicherungssumme übernommen werden, sofern sie notwendig und tatsächlich entstanden sind.
Solche Maßnahmen können auch dem Schutz nicht versicherter Sachen dienen, wenn sie zur Reparatur versicherter Gebäudeteile erforderlich sind. Dokumentiere deshalb die Maßnahmen und bewahre Rechnungen oder andere Nachweise auf.
Behördliche Auflagen und Mietausfall
![]()
Behördliche Sicherheits-, Umwelt- oder Bauauflagen können die Wiederherstellung nach einem Schaden verteuern. Ob die Versicherung diese Mehrkosten übernimmt, welche Fristen gelten und ob Höchstgrenzen bestehen, steht in der Police. Beispiele sind der Austausch kontaminierten Erdreichs oder zusätzliche Sicherheitsstandards nach einem Brand.
![]()
Für Vermieter kann ein versicherter Schaden außerdem zu Mietausfall führen. Eine Mietausfallversicherung beziehungsweise Mietausfallversicherung kann greifen, wenn die Immobilie etwa durch Feuer, Wasser, Überschwemmung oder umfangreiche Reparaturen unbewohnbar ist. Für die Entschädigung können Marktmiete, vereinbarte Miete und Dauer des Ausfalls maßgeblich sein. Bei selbstgenutzten Immobilien kann stattdessen der ortsübliche Mietwert relevant sein; die konkreten Regeln ergeben sich aus dem Vertrag.
Naturgefahren und Erweiterungen
Ob Naturgefahren versichert sind, hängt vom Tarif ab. Dazu können Sturm, Hochwasser, Erdbeben und Schneelast gehören. Für Überschwemmungen und andere Elementargefahren ist häufig eine Elementarschadenversicherung erforderlich. Auch bei Naturgefahren können Reparatur-, Aufräumungs- und weitere Kosten durch Höchstgrenzen oder Ausschlüsse begrenzt sein.
Mögliche Erweiterungen sind eine Glasversicherung, eine Hausratversicherung oder eine Bauleistungsversicherung. Der Ausgangstext nennt dafür beispielhaft jährliche Kosten von 100 bis 300 Euro für Elementarschutz, 50 bis 150 Euro für Glas und 200 bis 500 Euro für Hausrat. Die tatsächlichen Beiträge hängen vom Vertrag ab. Eine Bauleistungsversicherung kann Schäden während der Bauphase abdecken. Für Schäden durch Haustiere ist gegebenenfalls eine passende Haftpflichtversicherung relevant.
Nicht versicherte Kosten
Nicht jede Ausgabe nach einem Schaden ist automatisch gedeckt. Typische Ausschlüsse oder Einschränkungen betreffen Photovoltaikanlagen, Bäume und Sträucher, Gartenmöbel, Werkzeuge sowie kontaminiertes Erdreich. Auch die Beseitigung eines umgestürzten Baumes oder Schäden durch unsachgemäße Installation kann ausgeschlossen sein. Zusatzvereinbarungen können den Schutz erweitern.
Was du im Schadenfall prüfen solltest
- Prüfe regelmäßig, welche Ereignisse, Kostenarten, Höchstgrenzen und Ausschlüsse deine Police enthält.
- Frage den Versicherer, was genau versichert ist, wie hoch die Selbstbeteiligung ausfällt und welche Nachweise verlangt werden.
- Dokumentiere den Schaden mit Fotos, bewahre Rechnungen und Unterlagen auf und beachte die Frist für die Schadensmeldung.
- Lass dich bei Bedarf durch einen Versicherungsberater unterstützen.
Versicherte Kosten können deinen Schutz im Schadenfall deutlich beeinflussen. Maßgeblich sind jedoch immer die individuellen Versicherungsbedingungen. Prüfe daher nicht nur die versicherten Schäden, sondern auch die damit verbundenen Kosten, Grenzen und Ausschlüsse.

