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Einigung in Sicht: Dahme-Spreewald und Krankenkassen vor Abschluss bei Rettungseinsatzgebühren

Einigung in Sicht: Dahme-Spreewald und Krankenkassen vor Abschluss bei Rettungseinsatzgebühren

Einigung in Sicht: Dahme-Spreewald und Krankenkassen vor Abschluss bei Rettungseinsatzgebühren

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Der Landkreis Dahme-Spreewald steht offenbar kurz vor einer Einigung mit den gesetzlichen Krankenkassen bezüglich der Gebühren für Rettungseinsätze. Landrat Sven Herzberger deutete nach intensiven Verhandlungen an, dass eine Lösung "unmittelbar vor der Ziellinie" sei und Gebührenbescheide für die Bürgerinnen und Bürger vermieden werden könnten.

Wichtige Punkte

  • Eine Einigung wird bis Ende Mai 2026 erwartet.
  • Rettungsfahrten für 2025 sollen direkt mit Krankenkassen abgerechnet werden.
  • Ziel ist die Vermeidung von Gebührenbescheiden für die Bürger.

Verhandlungen auf der Zielgeraden

Nach zähem Ringen und intensiven, aber konstruktiven Gesprächen zeigt sich Landrat Sven Herzberger (parteilos) optimistisch, dass bis Ende Mai 2026 eine Einigung mit den gesetzlichen Krankenkassen erzielt werden kann. Dies würde bedeuten, dass die Rettungsfahrten für das Jahr 2025 direkt mit den Kassen abgerechnet werden können und die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises von Gebührenbescheiden verschont bleiben. Herzberger sprach von "harten, aber äußerst konstruktiven" Verhandlungen.

Zuversicht auf beiden Seiten

Auch die Krankenkassen äußern sich zuversichtlich. Ein Sprecher des Verbands der Ersatzkassen Berlin/Brandenburg, Volker Berg, bestätigte die Erwartung einer tragfähigen Einigung, die Gebührenbescheide für Rettungsdiensteinsätze verhindern soll. Beide Seiten hätten sich auf eine transparente und wirtschaftliche Kosten- und Leistungsrechnung geeinigt. Ähnliche Verhandlungen laufen nach Angaben der Ersatzkassen auch mit einigen wenigen weiteren Landkreisen, wobei die Gespräche dort ebenfalls konstruktiv geführt werden.

Hintergrund des Streits

Die Einsätze von Rettungswagen und Notärzten verursachen Kosten, auch wenn kein Transport ins Krankenhaus erfolgt. Normalerweise übernehmen die Landkreise und kreisfreien Städte diese Kosten, die ihnen von den Krankenkassen erstattet werden. Wenn die Kassen die Erstattung verweigern, bleiben die Kreise auf den Kosten sitzen. Im Landkreis Dahme-Spreewald ging es um rund zehn Millionen Euro, was zur Ankündigung von rund 28.000 Gebührenbescheiden führte. Diese wurden jedoch kurz darauf ausgesetzt, als die Verhandlungen begannen. Der Streit zieht sich bereits seit über einem Jahr hin. Eine Reform der Notfallversorgung des Bundes soll zukünftig mehr Rechtssicherheit, insbesondere bei sogenannten "Fehlfahrten" (Rettungswagenfahrten ohne Kliniktransport), schaffen.

Quellen

Autor & Experte

Ronny Knorr
Zertifizierter Sachverständiger

Experte für gesundheitliche Absicherung und Risikovorsorge

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