Gesetzlich Versicherte sollen künftig wieder direkt erfahren, wenn ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann will die erst vor Kurzem abgeschaffte Informationspflicht zurückholen. Die geplante Regelung soll schriftliche und digitale Mitteilungen erlauben. Bis sie gesetzlich beschlossen ist, gilt die Änderung jedoch noch nicht.
Die wichtigsten Punkte
Die angekündigte Rückkehr soll mehr Transparenz schaffen und Versicherten helfen, ihr Wechselrecht rechtzeitig zu nutzen.
- Krankenkassen sollen bei Erhöhungen des Zusatzbeitrags wieder individuell informieren.
- Als Wege sind schriftliche Mitteilungen und digitale Kanäle wie Kassen-Apps vorgesehen.
- Das Sonderkündigungsrecht bleibt bestehen; die Informationspflicht wurde zuvor gestrichen.
- Die geplante Neuregelung ist noch keine geltende Rechtsänderung.
Warum die Informationspflicht zurückkommen soll
Die schwarz-rote Koalition hatte die Pflicht im Rahmen eines Sparpakets für die gesetzliche Krankenversicherung abgeschafft. Damit sollten Verwaltungsaufwand und Kosten für Papier und Porto sinken. Nach Branchenschätzungen kostet ein Brief etwa ein bis zwei Euro; bei Millionen Versicherten summieren sich die Ausgaben erheblich.
Linnemann begründet die Kehrtwende damit, dass Beitragssätze für Versicherte wichtige Informationen sind. Auch der GKV-Spitzenverband hält eine Mitteilung bei Änderungen grundsätzlich für sinnvoll, spricht sich aber für digitale und praxistaugliche Wege aus. Nach bisherigen Angaben sollen entsprechende Änderungen in einem Gesetzgebungsverfahren aufgenommen werden. Wie genau die Regel aussehen wird, ist noch offen.
Was eine Erhöhung für Versicherte bedeutet
Steigt der Zusatzbeitrag, können Mitglieder ihre Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen außerordentlich wechseln. Das Sonderkündigungsrecht besteht weiterhin, auch wenn die Informationspflicht zwischenzeitlich weggefallen war. Praktisch kann es jedoch schwerer sein, rechtzeitig davon Gebrauch zu machen, wenn Versicherte die Erhöhung nicht bemerken. Verbraucherorganisationen warnten deshalb, die Abschaffung könne das Wechselrecht aushöhlen.
Für die Entscheidung zählt nicht nur der Beitrag. Versicherte können auch Leistungen, Zuschüsse und Bonusprogramme berücksichtigen. Wendewerk unterstützt dabei mit einem kostenlosen, neutralen Vergleich: KassenCheck und KassenVergleich helfen, die eigene Kasse einzuordnen; KassenMatch und KassenBonus berücksichtigen individuelle Bedürfnisse und mögliche Vorteile. Wer wechseln möchte, kann sich zudem über KassenSwitch orientieren.
Was Versicherte jetzt tun können
Bis die neue Pflicht beschlossen und umgesetzt ist, sollten Mitglieder Beitragshinweise ihrer Kasse im Blick behalten und bei Unsicherheit direkt nachfragen. Ein Kassenvergleich kann außerdem zeigen, ob andere Anbieter bei Beitrag und Leistungen besser zur persönlichen Situation passen. Eine angekündigte Informationspflicht ersetzt dabei nicht den eigenen Vergleich, soll ihn künftig aber erleichtern.
Quellen
- Krankenkassen: Informationspflicht beim Zusatzbeitrag kommt zurück, Apotheken Umschau.
- Versicherte müssen wieder über Erhöhung der GKV-Zusatzbeiträge informieren: Gut so!, taz.de.
- Linnemann: Krankenkassen sollen doch wieder über Anhebung von Zusatzbeitrag informieren müssen, Deutschlandfunk.
- Zusatzbeitrag: Krankenkassen sollen Versicherte nun doch wieder informieren, Krankenkasseninfo.de.
- Diese wichtige Nachricht sollen Versicherte wieder erhalten rentenbescheid24.de, rentenbescheid24.de.

